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24.3676 · Motion · 2024-06-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um in der Schweiz alle Strafverfolgungsbehörden Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu kontinuierlichen Aus- und Weiterbildungen zu sexualisierter, häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt zu verpflichten.

Begründung

Geschlechtsbezogene Gewalt ist in unserer Gesellschaft ein bekanntes Problem und wurde in den letzten Jahren zunehmend vermehrt thematisiert und angegangen. Wenig wurde aber bisher über die sogenannte sekundäre Viktimisierung gesprochen.

Sekundäre Viktimisierung beschreibt das erneute „Opfer werden“ durch unsensible Reaktionen und Verhaltensweisen Dritter, etwa von der Familie und Freunden, von Polizisten, Ärzten, der Justiz oder Vertretern anderer Einrichtungen. Misstrauen kann das Verhältnis belasten und zu weiterer Ausgrenzung führen.” Opfer von Gewalt können also durch unsensibles und unsorgfältiges Arbeiten der Strafverfolgungsbehörden ein zweites Mal zum Opfer werden. Das kann auch der Dynamik und der Hektik eines Einsatzes geschuldet sein. Geeignete Schulung erhöht die Handlungssicherheit und minimiert die Sekundärviktimisierung.

Der SRF Rundschau-Bericht vom 22. Mai 2024 hat eindrücklich gezeigt, dass dieses Problem auch in der Schweiz auftritt und daher dringend Handlungsbedarf besteht. Ein wichtiger Faktor in der Verhinderung solcher Sekundärviktimisierungen ist das Wissen und die Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden. damit diese ihre Arbeit leisten können – sensibel den Opfern gegenüber und strafverfolgend gegenüber der Täterschaft.

Dabei sollen nicht nur in der Grundausbildung Kenntnisse vermittelt werden, sondern auch in kontinuierlicher Aus- und Weiterbildungssequenzen. Es ist erwiesen, dass Lerneffekte nach Schulungen stark wahrnehmbar sind. Mitarbeitende schätzen es, auf dem neuesten Stand zu sein. Dadurch wird auch die Selbstwirksamkeit erhöht, was die Handlungsfähigkeit stärkt auch hinsichtlich adäquater Reaktion zur Vermeidung von Sekundärviktimisierung.

Im Rahmen der Beratungen zum Bundesgesetz zum Schutz gewaltbetroffener Personen (17.062) wurde die Weiterbildungspflicht von Strafverfolgungsbehörden mit dem Argument gestrichen, dass die Kantone ein eigenes Interesse an der Weiterbildung habe. Die aktuellen Berichte, verdeutlichen aber, dass die Aus- und Weiterbildungspflicht gesetzlich verankert werden muss.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat 21.4215 Fehlmann Rielle «Für einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt» ausgeführt hat, fällt die Aus- und Weiterbildung der Strafverfolgungsbehörden in die Zuständigkeit und Verantwortung der Kantone. Das Parlament hat den Bundesrat mit Annahme des erwähnten Postulats beauf­tragt, in einem Bericht aufzuzeigen, ob für Polizeikräfte eine obligatorische Schulung zu sexuel­ler Gewalt und Gewalt gegen Frauen eingeführt werden soll. Im Rahmen der Erfüllung des Postulats sieht der Bundesrat vor, auch die Frage der Verpflichtung zu Aus- und Weiterbil­dun­gen der Staatsanwaltschaften und Gerichte zu prüfen. Die Veröffentlichung des Berichts ist bis Ende 2025 vorgesehen.Die Verstärkung der Sensibilisierung und des Fachwissens der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Opfern von geschlechtsspezifischer, häuslicher und sexualisierter Gewalt hat für den Bundesrat eine hohe Priorität. So sehen der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022–2026 von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie die Roadmap gegen Häusliche Gewalt von Bund und Kantonen verschiedene Massnahmen vor, um die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen und ehrenamtlich Tätigen zu verstärken. Unter anderem hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Rahmen des Aktionsplans Minimalstandards für verschiedene Berufsgruppen veröffentlicht, darunter auch für die Berufsgruppen «Recht» und «Polizei» (www.ebg.admin.ch > Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt > Publikationen zu Gewalt gegen Frauen). Berufsver­bände und Ausbildungsinstitutionen der jeweiligen Berufsgruppen werden über das Vorlie­gen der Empfehlungen informiert und aufgefordert, die Inhalte ihrer Aus- und Weiter­bildung zu überprüfen.Angesichts der kantonalen Zuständigkeit und Verantwortung sowie mit Blick auf die laufen­den Arbeiten zum Postulat 21.4215 Fehlmann Rielle spricht sich der Bundesrat für die Ableh­nung der Motion aus. Es erscheint nicht sinnvoll, mit der Motion Gesetzesänderungen anzu­stossen, bevor die Ergebnisse der mit dem erwähnten Postulat verlangten Prüfung vorliegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.