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24.3749 · Interpellation · 2024-06-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In der Schweiz werden nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt nur 10 Prozent der verwendeten Kunststoffe wiederverwertet. Diese Recyclingquote ist ausserordentlich niedrig. Unter anderem ist das darauf zurückzuführen, dass es ausser für PET keine bundesweiten Regelungen gibt, die Anreize für mehr Recycling schaffen würden. Insbesondere nicht für Polypropylen (PP), Polystyrol (PS) und Polyethylen (PE). Ich bitte darum den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

  1. Was rechtfertigt, dass PET der einzige Kunststoff ist, für den es eine Regelung gibt, die das Recycling fördert, obwohl sich PP, PS und PE ebenfalls rezyklieren liessen?

  2. Der Platz auf den Deponien wird allmählich knapp, sodass der Bundesrat im Dezember letzten Jahres die Abfallverordnung (VVEA) geändert hat, um mehr Platz auf den Deponien zu ermöglichen. Will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um die Rate für das Recycling der verschiedenen Kunststoffarten zu erhöhen? Wenn ja, um welche Massnahmen handelt es sich? Falls nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1) PET-Getränkeflaschen bestehen aus reinem Polyethylenterephthalat (PET). Dank der getrennten und damit qualitativ hochwertigen Sammlung können aus dem Rezyklat gebrauchter PET-Getränkeflaschen wieder neue Flaschen hergestellt werden. Damit ist ein geschlossener Kreislauf möglich.Auch für andere Kunststoffflaschen besteht bereits heute die Möglichkeit, diese bei Detailhändlern zum Recycling abzugeben. Zudem verkaufen verschiedene Unternehmen Sammelsäcke für Kunststoffverpackungen aus Haushalten. Die Sortierung und das Recycling dieser Abfälle ist aufgrund der Vielfalt an Produkten und Kunststofftypen aufwändig, und ein geschlossener Kreislauf ist nicht möglich. Trotzdem ist das Recycling ökologisch sinnvoll, da die Rezyklate für andere Produkte (z. B. Blumentöpfe oder Kabelschutzrohre) verwendet werden können.Mit der Annahme der Motion Dobler (20.3695) «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine schweizweit koordinierte und flächendeckende Separatsammlung von verwertbaren Kunststoffen zu ermöglichen. Mit Blick auf die Parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» wurde mit der Umsetzung zugewartet. Mit dieser Pa. Iv. hat das Parlament zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, um die Kreislaufwirtschaft und das Recycling von Kunststoffabfällen zu fördern. 2) Für brennbare Abfälle gilt in der Schweiz ein Deponieverbot, sie müssen gemäss Artikel 10 und 12 der Abfallverordnung (VVEA; SR 814.600) thermisch behandelt und verwertet werden. Bei der thermischen Verwertung von Kunststoffen entstehen nur geringe Rückstände (Schlacke), die deponiert werden müssen. Die Erhöhung der Recyclingrate von Kunststoffen hat deshalb nur einen geringen Einfluss auf die knappen Deponiekapazitäten.

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