24.3837 · Interpellation · 2024-09-10
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Anzahl Wölfe in der Schweiz lebenden Wölfe verdoppelt sich alle 2 Jahre. Bei der Anzahl Rudel zeigen die Zahlen von KORA eine vergleichbare Entwicklung. Die Anzahl gerissener Nutztiere konnte nur mit bisher drei jährlichen Zusatzkrediten für Not- und Sofortmassnahmen im Herdenschutz von je 4 Mio. Fr. für die Jahre 2022 bis 2024 einigermassen stabilisiert werden. Eine substanzielle Reduktion der Reisszahlen unter das Niveau von 2020 ist bisher auch mit diesen hohen Beiträgen nicht erreicht worden. Der Herdeschutz wird immer öfter überwunden und kann nicht noch weiter ausgebaut werden. Daher ist eine präventive Regulierung im Sinne einer Plafonierung der Wolfbestände zwingend. Die hohe Reproduktion, der mittlerweile über 30 Rudel, lässt den Bestand weiter anwachsen trotz der ersten proaktiven Regulierung im vergangenen Winter.
Wie will der Bund die ungebremste Vermehrung der Wölfe in der Schweiz wirksam stoppen und sorgen, dass die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen?
Wo sieht der Bund das tragbare Maximum der Wolfpopulation?
Wie will der Bund eine substanzielle Reduktion der Wolfbestände erreichen?
Wo sieht der Bund die akzeptable Anzahl Wölfe in der Schweiz, die auch die traditionelle Bewirtschaftung der Sömmerungsgebiete zulässt?
Wo sieht der Bund die Grenze für Beiträge an Not- und Sofortmassnahmen zum Herdenschutz?
Stellungnahme des Bundesrates
1) und 3) Das Parlament hat die Änderungen des Jagdgesetzes (JSG, SR 922.0) am 16. Dezember 2022 verabschiedet und unter anderem die proaktive Regulierung von Wolfsrudeln eingeführt. Gegen diese Gesetzesrevision wurde kein Referendum ergriffen. Damit die Kantone schnell handeln können, hat der Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen bereits auf den 1. Dezember 2023 befristet in Kraft gesetzt (Wolf: Bundesrat setzt präventive Rudelregulierung in Kraft). Die unbefristete Änderung der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) wurde nun bis zum 5. Juli 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Der Bundesrat sieht vor, die JSV am 1. Februar 2025 in Kraft zu setzen. Es sind voraussichtlich mehrere Perioden der proaktiven Regulierung nötig, um gesicherte Aussagen zur Wirkung der neuen rechtlichen Grundlagen machen zu können. 2 und 4) Die Alpwirtschaft ist seit Jahrhunderten Teil der landwirtschaftlichen Kultur der Schweiz und entsprechend dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Mit den Sömmerungsbeiträgen und der Unterstützung des Herdenschutzes sowie der Regulierung der Wolfsbestände trägt er zum Erhalt der Sömmerung bei. Gleichzeitig ist der Wolf auch eine geschützte Art. Daher hat der Bundesrat einen Mindestbestand von 12 Rudeln festgelegt, welcher den Arterhalt sichern soll. Ein Maximum ist nicht vorgesehen. Bei der Alpwirtschaft ist der Herdenschutz zentral. Geschützte Nutztiere werden deutlich seltener gerissen. Ein effektiver Herdenschutz – wo auch möglich – unterstützt die Koexistenz von Wolf und Nutztierhaltung. Die erwähnten geschaffenen rechtlichen Grundlagen (siehe Antwort auf Fragen 1 und 3) sollen das Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wolf ermöglichen. 5) Die in den letzten Jahren vom Parlament zusätzlich gesprochenen Mittel für Sofortmassnahmen des Herdenschutzes haben die Entwicklung hin zu geschützten Weideflächen unterstützt. In Abhängigkeit der Budgetentscheide des Parlamentes werden verschiedene Massnahmen (Zaunmaterial, Herdenschutzhunde und Notfallmassnahmen) weiterhin von Bund und Kantonen unterstützt. Zudem werden seit 2024 rund 4 Millionen Franken zusätzlich aus dem Agrarbudget eingesetzt, um die Sömmerungsbetriebe mit einem Pauschalbeitrag pro Normalstoss für die personellen Aufwände bei der Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen zu entschädigen.