24.3844 · Motion · 2024-09-11
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, bei aus Sicherheits- oder anderen Gründen angeordneten Flugverboten den Tierschutz angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere zwecks Gewährleistung der Rettung von Rehkitzen sind entsprechende Massnahmen frühzeitig zu treffen.
Begründung
Rehkitze werden üblicherweise in den Monaten April bis Juli geboren. Um sie vor Fressfeinden zu schützen, verstecken die Rehgeissen ihre Jungtiere am liebsten im hohen Gras. Dort werden sie jedoch schnell übersehen und durch den Einsatz von landwirtschaftlichen Mähmaschinen verletzt oder getötet. Grund hierfür ist insbesondere, dass die Jungtiere während den ersten Wochen ihres Lebens noch über keinen Fluchtreflex verfügen und sich deshalb bei Gefahr flach auf den Boden pressen.
Um schwere Verletzungen und qualvolle Tötungen durch die Mahd zu vermeiden, müssen die Wiesen von den verantwortlichen Landwirtinnen und Landwirten vorgängig nach Tieren abgesucht werden. Die effizienteste und sicherste Massnahme hierfür, ist der Einsatz von Drohnen, die Tiere mit Hilfe von Wärmebildkameras lokalisieren. Alternative Möglichkeiten, wie etwa das Verblenden der Felder oder das Absuchen der Wiesen mit Hilfe von Hunden sind weniger zuverlässig und zeitaufwändiger.
Mitte Juni 2024 fand die Konferenz zum Frieden in der Ukraine auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden statt. In diesem Zusammenhang erliess der Bundesrat aus Sicherheitsgründen ein fünftägiges Flugverbot rund um den Austragungsort der Konferenz. Verboten wurde unter anderem auch der Einsatz von Drohnen. Da die Heuernte und somit auch die Mahd stark von den Witterungsbedingungen abhängig ist, können Landwirtinnen und Landwirte den Zeitpunkt der Grasernte nicht frei bestimmen. Vielmehr sind die Wetterverhältnisse laufend zu beobachten, um die Mahd im optimalen Zeitpunkt kurzfristig durchführen zu können. Ein fünftägiges Flugverbot, währenddem Rehkitzrettungen mittels Drohnen nicht erlaubt sind, kann deswegen verheerende Folgen für das Tierwohl mit sich bringen. Dies gilt insbesondere in regenreichen Sommermonaten, die in der Schweiz regelmässig auftreten. Um das Staatsziel des Tierschutzes vermehrt zu berücksichtigen, sollen im Hinblick auf zukünftig notwendige Flugverbote Kompromisslösungen ausgearbeitet werden, die sowohl den Interessen des Tierschutzes als auch dem Interesse der Sicherheit gerecht werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Gestützt auf Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes (LFG, SR 748.0) kann der Bundesrat mit Rücksicht auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder aus militärischen Gründen die Benützung des schweizerischen Luftraumes oder das Überfliegen bestimmter Gebiete dauernd oder zeitweise verbieten oder einschränken. Ebenso können die Kantone gestützt auf Artikel 51 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 2a der Luftfahrtverordnung (LFV, SR 748.01) sowie Artikel 34 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK, SR 748.941) in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde erlassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat in Koordination mit anderen Bundesämtern im Sinne der Harmonisierung unter den Kantonen dauerhafte Gebietseinschränkungen für Drohnen definiert. Darunter fallen beispielsweise die 43 eidgenössischen Jagdbanngebiete, der Nationalpark sowie Wasser- und Zugvogelreservate. Der Betrieb von Drohnen ist derzeit in diesen Gebieten zum Schutz der Tiere verboten. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung, die am 5. Juli 2024 abgelaufen ist, hat der Bundesrat eine allgemeine Regelung zum Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung vorgeschlagen. Zudem hat er verschiedene Ausnahmen für den Einsatz von Drohnen in den Jagdbanngebieten und den Wasser- und Zugvogelreservaten in die Vernehmlassung geschickt. In diesem Rahmen wird insbesondere auch eine Ausnahme für die Rehkitzrettung geprüft. Der Bundesrat wird voraussichtlich vor Ende 2024 definitiv über die Revision der Jagdverordnung befinden. Im Fall der Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock im Juni 2024 gewichtete das VBS die Sicherheit der Konferenzteilnehmenden höher als den Tierschutz. Allerdings mussten Rehkitze nur in einem Teil der Flugverbotszone mit konventionellen Mitteln gesucht werden – dieser Kompromiss wurde nach einer Intervention des Vereins «Rehkitzrettung Schweiz» erzielt. Der Bundesrat erachtet die temporäre Einschränkung des Drohneneinsatzes für die Rehkitzrettung während der Friedenskonferenz als vertretbar. Das Tierwohl ist neben anderen Interessen im Rahmen der Interessenabwägung bzw. im Rahmen der Verhältnismässigkeit eines temporären Flugverbots bereits heute zu berücksichtigen. Aufgrund der heutigen Möglichkeiten zur Interessenabwägung und der laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat derzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.