Mehr Unterstützung der Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist eine Investition in die Prävention
24.3848 · Interpellation · 2024-09-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Aufgrund der sich verschärfenden Krise in der psychiatrischen Versorgung mit steigenden Erkranktenzahlen, teilweise fehlenden Angeboten im in (teil)stationären und ambulanten Settings sowie dem Kostendruck droht den Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen eine weitere Verschlechterung ihrer Situation. Das ist von systemischer Bedeutung, wie Zahlen einer neuen Studie zeigen. Die Angehörigendachorganisation Stand by You Schweiz, ehemals VASK Schweiz, hat mit SOTOMO im März 2024 die erste repräsentative Studie zu Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen publiziert ( https://stand-by-you.ch/forum/studie-21-millionen-angehoerige-stehen-aktuell-menschen-mit-psychischen-erkrankungen-bei/). Über zwei Millionen Menschen befinden sich aktuell in der Rolle unterstützender Angehöriger von psychisch Erkrankten. Ihr Beitrag ist für Erkrankte enorm wichtig und entlastet das Gesundheitssystem finanziell massiv. Fast zwei Drittel der von einer psychischen Erkrankung Betroffenen erklärt, dass sie ohne die Unterstützung aus ihrem Umfeld deutlich mehr professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssten.
Angesichts dieser dramatischen Entwicklung bitte ich den Bundesrat um Beantwortung dieser Fragen:
Wie möchte der Bundesrat die Herausforderungen in der psychiatrischen Versorgung und die schwierige Lage für Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen künftig adressieren? Ist der Bundesrat bereit, insbesondere die Arbeit von Angehörigenorganisationen und deren Freiwilligenarbeit im Kontext psychischer Erkrankungen finanziell stärker zu unterstützen?
Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen sind wichtige Bezugspersonen und leisten einen enormen gesellschaftlichen Beitrag. Die Zahlen der Umfrage von Stand by You Schweiz zeigen das Ausmass der Unterstützung, die Angehörige tagtäglich für die Betroffenen leisten. Sie entlasten das Gesundheitssystem durch ihre Freiwilligenarbeit im Umfang von jährlich mehreren Milliarden Franken. Hat der Bundesrat Kenntnis davon – und was ist er gewillt zu tun, um diese Angehörigen und die Freiwilligenorganisationen, die diesen beistehen, nachhaltig zu stärken, um die (Präventions-)Arbeit der Angehörigenorganisationen wirksamer zu unterstützen und so Gesundheitskosten zu sparen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Dem Bundesrat ist bewusst, dass es in der Schweiz eine Unterversorgung gibt in der Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Gleichzeitig anerkennt der Bundesrat, dass die Angehörigen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung mit ihrer Unterstützung eine sehr wichtige Arbeit leisten – sowohl für die Betroffenen selber, wie auch für das Gesundheitswesen, welches dadurch entlastet wird. Daher hat der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfteinitiative das Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige» lanciert. Es dauerte von 2017–2020 und richtete sich an Angehörige von Menschen mit somatischen und psychischen Erkrankungen. Im Rahmen des Programms wurden u.a. Wissensgrundlagen und Orientierungshilfen erarbeitet, um die Angehörigen in ihrer Unterstützungsarbeit zu entlasten. Der Bundesrat ist sich zudem bewusst, dass Angehörige ein erhöhtes Risiko aufweisen, selber psychisch belastet zu sein. Sowohl die Prävention wie auch die Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung (und ihrer Angehörigen) liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Auf Bundesebene werden nationale und sprachregionale Organisationen der privaten Behindertenhilfe subsidiär auf der Basis von Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, 831.20) mit Mitteln der Invalidenversicherung mit Finanzhilfen unterstützt. Der Bundesrat wird in Erfüllung des Postulats SGK-S 23.4333 «Definition der Rechtsstellung betreuender Angehöriger im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Unterstützungsstrategie auf Bundesebene» einen neuen Bericht über die Situation betreuender Angehöriger in der Schweiz und deren Profile und Bedürfnisse erstellen.
2. Der Bund unterstützt die Arbeit von Angehörigen resp. von Angehörigenorganisationen im Rahmen seiner Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Seit Abschluss des oben erwähnten Förderprogramms sind die Angehörigen eine wichtige Zielgruppe in der Strategie «Prävention nicht-übertragbarer Krankheiten» (NCD-Strategie) – beispielsweise im Rahmen der Stärkung des Selbstmanagements. Hierzu koordiniert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Plattform SELF, eine Plattform zur Unterstützung des Selbstmanagements bei nichtübertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischen Krankheiten. Die Akteure der Plattform setzen sich für einen stärkeren Einbezug der Angehörigen in das Gesundheitssystem ein. Zudem stellt das BAG auf der Plattform Blueprint ( Rubrik Angehörige) Beispiele guter Praxis zur Verfügung, welche die Angehörigen in ihrer Betreuungsfunktion unterstützen. Ausserdem erarbeitet die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wissenschaftliche Grundlagen und finanziert Projekte für Angehörige im Rahmen der Projektförderung «Prävention in der Gesundheitsversorgung» und der Kantonalen Aktionsprogramme.