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24.3852 · Interpellation · 2024-09-12

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bund prüft in Zusammenhang mit der Botschaft 2026 zum Bahnausbau verschiedene Projekte, zum Beispiel den Ausbau des Bahnknotens Basel mit dem Herzstück. Wie Bundesrat Albert Rösti und der BAV-Direktor beim Bahnkongress im Mai 2024 erklärt haben, steht der Nutzen dieses Projekts für den Verkehr ausser Frage, genauso wie die Notwendigkeit zur Etappierung auf Grundlage der benötigten Finanzen und der Mittel des Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Der Bund warnt jedoch, dass aufgrund der ergänzenden Massnahmen in Zusammenhang mit der Umsetzung des Angebotskonzepts 2035 und des Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur STEP AS 2035 bereits die Finanzierung der ersten Projektetappen gefährdet sind. Zudem besteht Unsicherheit in Bezug auf die Finanzierung der darauffolgenden Etappen sowie auf den Zeitrahmen der Finanzierung. Die Areale haben somit keine Planungssicherheit mehr. Diese ist jedoch für die laufende Weiterentwicklung der Bahnhofsumgebungen unerlässlich, zum Beispiel für die Arealentwicklung. Kurzum, diese Situation verhindert die vom Bund angestrebte Koordination zwischen der Verkehrs- und der Siedlungsentwicklung.

Deshalb bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wie wird der steigende Finanzierungsbedarf beim Bahnausbau zukünftig abgedeckt, wenn die dafür vorgesehenen Finanzmittel für Korrekturmassnahmen in Zusammenhang mit Konsolidierungen und Planungsfehlern (Wankkompensation) beansprucht werden?

  2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass das bisherige Finanzierungsmodell keine ausreichende Planungssicherheit für Grossprojekte bietet, weder für den Bund noch für die Areale?

  3. Welche Verbesserungen schlägt der Bundesrat vor?

  4. Wo sieht der Bundesrat Handlungsspielraum für Lösungen? Trennung der Entscheidungen über Projekte von denen über die FinanzierungEine verbindliche Finanzierungszusage für mehrere AusbauetappenMöglichkeit zur Vorfinanzierung durch Dritte (vorzeitige Bereitstellung der benötigten Liquidität) bei ProjektentscheidenAndere Formen der Vorfinanzierung, Teilfinanzierung oder Kofinanzierung?

  5. Was hält der Bundesrat von einer (möglicherweise temporären) Alimentierung des BIF mit zusätzlichen Mitteln?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat wird sich zu gegebenem Zeitpunkt zum Finanzierungsbedarf und möglichen Lösungsansätzen äussern. Allerdings ist der limitierende Faktor für den weiteren Bahnausbau bislang in erster Linie die grosse Menge der bereits beschlossenen Bauarbeiten. Diese Projekte müssen jeweils unter anspruchsvollen Bedingungen bei laufendem, pünktlichem und sicherem Bahnbetrieb ausgeführt werden. Für die Passagierinnen und Passagiere ist nur eine beschränkte Menge von baustellenbedingten betrieblichen Einschränkungen zumutbar und das Potenzial für Planungs- und Bauarbeiten im Bahnbereich ist weitestgehend ausgeschöpft. 2. Mit dem Bahninfrastrukturfonds wurde ein Finanzierungsinstrument geschaffen, welches für die Bahninfrastruktur eine Finanzierungssicherheit garantiert. Allerdings wurden mit den letzten Botschaften zum Bahnausbau eine sehr grosse Anzahl an Projekten beschlossen, deren Umsetzung noch bis ca. 2040 im Gange ist. Dies stellt derzeit eine sehr grosse Herausforderung dar. Die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln würde die Ausbauprojekte nicht wesentlich beschleunigen können. 3. Der Bundesrat hält den mit FABI beschlossenen Prozess für den Bahnausbau für geeignet. Basierend auf regelmässig aktualisierten Bedarfsnachweisen und konkreten Angebotskonzepten kann schrittweise die Bahninfrastruktur zielgerichtet ausgebaut und die jeweils volkswirtschaftlich sinnvollsten Projekte für die Umsetzung vorgeschlagen werden. 4.a. Der Bundesrat spricht sich weiterhin für die Kongruenz zwischen den jeweiligen Bundesbeschlüssen zu den Ausbauschritten und den dazugehörigen Bundesbeschlüssen über die Verpflichtungskredite aus. Dies ist auch im Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) so vorgesehen. In Artikel 48c Absatz 4 EBG wird festgehalten, dass jeder Ausbauschritt die dafür erforderlichen Kredite vorsieht und Artikel 58 Absatz 1 EBG hält fest, dass die Bundesversammlung mittels Bundesbeschluss die für die Ausbauschritte nach Artikel 48c notwendigen Verpflichtungskredite bewilligt. Eine Trennung dieser Beschlüsse würde zu intransparenten Situationen in der Umsetzung der Ausbauprogramme führen. Gleichzeitig stünde dies im Widerspruch zu dem in Artikel 12 Absatz 3 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) verankerten Grundsatz, wonach Sach- und Finanzierungsbeschlüsse aufeinander abzustimmen sind.4.b. Mit einer fixen Finanzierungszusage über mehrere Ausbauschritte würden die entsprechend blockierten Mittel für viele Jahre jeglichen Handlungsspielraum für die Finanzierung dringlicher Projekte in anderen Regionen verhindern. Der Bundesrat schlägt nur Etappen vor, die eine Angebotswirkung erzielen können. 4.c. Artikel 58c EBG sieht explizit die Möglichkeit vor, dass Kantone oder Dritte von der Bundesversammlung beschlossene Massnahmen vorfinanzieren können. Die Realisierung von Projekten ist allerdings in eine ganzheitliche Umsetzungsplanung einzubetten. Diese Umsetzungsplanung muss dem Bedarf für den Substanzerhalt des Eisenbahnnetzes, den verfügbaren Intervallen für die Durchführung von Arbeiten ohne übermässige Beeinträchtigung des Angebots sowie den Möglichkeiten für schrittweise Angebotsverbesserungen Rechnung tragen. Eine Vorfinanzierung sämtlicher für ein Angebot notwendiger Projekte durch Dritte gewährleistet daher nicht in allen Fällen eine schnellere Erreichung der Angebotsziele.4.d. Das EBG sieht nur die Vorfinanzierung von Massnahmen vor, die von der Bundesversammlung beschlossen worden sind. Die Kantone können verlangen, dass zusätzliche oder alternative Massnahmen realisiert werden (Art. 58b EBG). In beiden Fällen prüft das Bundesamt für Verkehr die Vereinbarkeit dieser Massnahmen mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP). Ähnlich wie bei der Vorfinanzierung ist die Finanzierung einer zusätzlichen Massnahme keine Garantie dafür, dass ein neues Angebot schneller umgesetzt wird. Im Gegenteil: Jede zusätzliche Baustelle verringert die Realisierungskapazitäten im Bahnnetz und schiebt damit den Umsetzungshorizont nach hinten. 5. Der Bundesrat wird verschiedene Massnahmen zur Finanzierung prüfen und sich zu gegebenem Zeitpunkt zu Finanzierungsbedarf und Lösungsansätzen äussern.