24.3862 · Interpellation · 2024-09-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Dicht besiedelte Räume brauchen ein attraktives S-Bahn-Angebot. Nur so können die Verkehrsbedürfnisse erfüllt werden. Das Raumkonzept des Kantons Basel-Landschaft verlangt einen Viertelstundentakt der S-Bahn auf allen Korridoren in der inneren Agglomeration. Doch die Umsetzung dieser Angebote verzögert sich teilweise über Jahre. Grund dafür sind oft Engpässe in den Bahnknoten. Ein Ausbau an diesen neuralgischen Stellen ist für ein leistungsfähiges Verkehrssystem notwendig. Doch während der Arbeiten wird im Sinne eines stabilen Bahnbetriebs oft das Bahnangebot auf den zulaufenden Strecken reduziert. Doch wie wird entschieden, auf welches Angebot verzichtet wird?
Ein einfacher, aber nicht optimaler Ansatz besteht darin, geplante neue Bahnangebote erst verzögert einzuführen. Erschliessen diese geplanten Angebote aber grosse Entwicklungsgebiete, führt eine verzögerte Einführung dazu, dass andere Verkehrsarten genutzt werden. Fakt ist: Das Gesamtverkehrssystem leidet, wenn das S-Bahn-Angebot nicht mit der Siedlungsentwicklung Schritt hält. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Siedlungsentwicklung nach innen werden ausgebremst. Dem wichtigen S-Bahn-Viertelstundentakt auf der Verbindung Basel–Aesch beispielsweise droht eine Verzögerung von einem Jahrzehnt.
Es ist ein Zielkonflikt zwischen der Stossrichtung der Perspektive BAHN 2050 und den Verzögerungen bei der Einführung von attraktiven S-Bahn-Angeboten in Wirtschaftsräumen zu erkennen. Verringern sich Kapazitäten aufgrund von Bahnausbauten, darf dies nicht auf Kosten neuer und notwendiger Angebote gehen. Bei dauernden Einschränkungen muss die Anpassung des Bahnangebots ggf. komplett neu gedacht werden.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass attraktive S-Bahn-Angebote in dicht besiedelten Agglomerationen für deren umweltschonende verkehrliche Ausrichtung essenziell sind?
Teilt der Bund die Auffassung, dass bei baubedingten Einschränkungen nicht primär die Einführung beschlossener Angebote verzögert werden soll, sondern temporäre Bahnangebote ggf. neu zu definieren sind?
Falls ja, wie kann der Bundesrat ein solches Vorgehen sicherstellen?
Welche Schritte sieht der Bundesrat vor, um grosse Verzögerungen bei derEinführung neuer Bahnangebote möglichst gering zu halten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat zeigt im Sachplan Verkehr, Teil Programm, dass der öffentliche Verkehr in den und zwischen den Agglomerationen ein wichtiges Verkehrsmittel ist, um die Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen. Die Perspektive BAHN 2050 stützt sich unter anderem auf dieses Dokument und sieht insbesondere in den dicht besiedelten Gebieten einen Bedarf für die gezielte Weiterentwicklung der Eisenbahn. In den Agglomerationskernen hingegen ist jeweils zu prüfen, ob die Eisenbahn das richtige Verkehrsmittel ist, oder ob für den innerstädtischen Verkehr alternative Verkehrsträger idealer sind (Tram, Bus, Velo). 2./3. Die Kumulation von Projekten für den Ausbau und den ordentlichen Substanzerhalt führt dazu, dass im dicht befahrenen Schienennetz kaum Bautätigkeiten möglich sind, ohne das Angebot einzuschränken. Die Infrastrukturbetreiberinnen setzen sich gemeinsam mit Bund und Standortkantonen dafür ein, die Auswirkungen auf das Angebot zu minimieren, indem sie Synergien zwischen Bauvorhaben suchen. Bei mehrjährigen Einschränkungen wird der Jahresfahrplan entsprechend angepasst. So hat die SBB ab dem Fahrplan 2025 einen neuen Fahrplan für die Westschweiz entwickelt, der mehr Baureserven enthält. Bei Inbetriebnahme neuer Infrastrukturen werden die jeweils zusätzlich möglichen Angebote in den Fahrplan aufgenommen, jedoch immer unter Berücksichtigung der dann laufenden Bauarbeiten und dazu nötigen Kapazitäten. 4. Die Einführung neuer Bahnangebote ist im hoch ausgelasteten Bahnnetz fast nur noch möglich, wenn zusätzliche Infrastrukturen in Betrieb genommen werden. Das Parlament hat in den letzten Jahren mit den Ausbauprogrammen ZEB, STEP AS 2025 und STEP AS 2035 zahlreiche Ausbauprojekte beauftragt, deren Umsetzung durch das Bundesamt für Verkehr gesteuert wird.