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24.3863 · Interpellation · 2024-09-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Angehörige von psychisch erkrankten Menschen sind systemrelevant. Was das Gesundheitssystem nicht oder nur bruchstückhaft zu lösen vermag, landet letztlich auf den Schultern von deren Vertrauten, Eltern, Geschwistern, Partnerinnen und Partnern. Angehörige leisten eine grosse, anspruchsvolle Arbeit und entlasten so das Gesundheitswesen massiv.

Bisher lagen keine Daten zu Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Schweiz vor. Das ist nun anders: Die Angehörigendachorganisation Stand by You Schweiz (www.stand-by-you.ch) hat mit SOTOMO im März 2024 die erste repräsentative Studie dazu publiziert.

Über zwei Millionen Menschen befinden sich aktuell in der Rolle unterstützender Angehöriger von psychisch Erkrankten. Fast zwei Drittel der von einer psychischen Erkrankung Betroffenen erklärt, dass sie ohne die Unterstützung aus ihrem Umfeld deutlich mehr professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssten. Viele, welche diese Unterstützungsaufgaben übernehmen, laufen aufgrund der enormen Zusatzbelastungen nebst Arbeit und Familie Gefahr, selbst zu erkranken. Denn sie erhalten kaum Unterstützung. Aufgrund der sich zusehends verschärfenden Krise in der psychiatrischen Versorgung mit steigenden Erkranktenzahlen , mit Pflegenotstand, fehlenden Angeboten im stationären wie ambulanten Bereich und dem wachsenden Kostendruck droht den Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen eine weitere Verschlechterung. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Erkenntnisse der Studie?

  2. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Angehörigenarbeit und die Unterstützung und Begleitung von Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen auch präventiven Charakter hat, um Erkrankungen zu vermeiden?

  3. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen systemrelevant sind, einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung noch viel höherer Kosten im Gesundheitssystem und namentlich in der Psychiatrie leisten und ihre Arbeit demzufolge besser gestützt und gefördert werden sollte?

  4. Welche konkreten Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen in ihrer gesellschaftsrelevanten Rolle zu stärken?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja, der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Angehörigen von Menschen mit einer psychischen Erkrankung mit ihrer Unterstützung eine sehr wichtige Arbeit leisten – sowohl für die Betroffenen selber, wie auch für das Gesundheitswesen, welches dadurch entlastet wird.

2. Es ist bekannt, dass Angehörige ein erhöhtes Risiko aufweisen, selber psychisch belastet zu sein. Daher ist es zentral, dass den Angehörigen Unterstützungsangebote und Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Entsprechende Angebote liegen in erster Linie in der Verantwortung der Kantone und der Leistungserbringer. Auf Bundesebene werden solche Angebote auf der Basis von Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) subsidiär durch Finanzhilfen zugunsten nationaler und sprachregionaler Organisationen der privaten Behindertenhilfe bereits heute gefördert (Leistungen für direkt betroffene Personen und ihre Angehörigen).

3. Im Jahr 2014 hat der Bundesrat im Bericht «Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige. Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Schweiz» festgehalten, dass auf Angehörige, die kranke und pflegebedürftige Familienmitglieder betreuen, unter dem Aspekt einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitssystems nicht verzichtet werden kann. Daher hat der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfteinitiative das Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige» lanciert. Es dauerte von 2017–2020 und richtete sich an Angehörige von Menschen mit somatischen und psychischen Erkrankungen. Im Rahmen des Programms wurden u.a. Wissensgrundlagen und Orientierungshilfen erarbeitet, um die Angehörigen in ihrer Unterstützungsarbeit zu entlasten. In der Betreuung und Behandlung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung gibt es in der Schweiz eine Unterversorgung. Umso wichtiger ist hier die Unterstützung durch die Angehörigen. Der Bundesrat wird im Rahmen des Postulats SGK-S 23.4333 «Definition der Rechtsstellung betreuender Angehöriger im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Unterstützungsstrategie auf Bundesebene» einen neuen Bericht über die Situation betreuender Angehöriger in der Schweiz und deren Profile und Bedürfnisse erstellen.

4. Der Bund unterstützt die Arbeit von Angehörigen resp. von Angehörigenorganisationen im Rahmen seiner Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Seit Abschluss des oben erwähnten Förderprogramms sind die Angehörigen eine wichtige Zielgruppe in der Strategie «Prävention nicht-übertragbarer Krankheiten» (NCD-Strategie) – beispielsweise im Rahmen der Stärkung des Selbstmanagements. Hierzu koordiniert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Plattform SELF, eine Plattform zur Unterstützung des Selbstmanagements bei nichtübertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischen Krankheiten. Die Akteure der Plattform setzen sich für einen stärkeren Einbezug der Angehörigen in das Gesundheitssystem ein. Zudem stellt das BAG auf der Plattform Blueprint (Rubrik Angehörige) Beispiele guter Praxis zur Verfügung, welche die Angehörigen in ihrer Betreuungsfunktion unterstützen. Auch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz engagiert sich für die Angehörigen. Die Stiftung erarbeitet wissenschaftliche Grundlagen und finanziert Projekte für Angehörige im Rahmen der Projektförderung «Prävention in der Gesundheitsversorgung» und der Kantonalen Aktionsprogramme. Zudem werden Beratungs- und Schulungsangebote nationaler und sprachregionaler Dachorganisationen mit Mitteln der Invalidenversicherung subsidiär gefördert.