Lexipedia

24.3876 · Interpellation · 2024-09-12

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit 2020 betreibt Aserbaidschan gegen Armenien eine Politik der militärischen Destabilisierung und der Propaganda. Im November 2024 findet in Aserbaidschan die UNO-Klimakonferenz COP29 statt. Das Land kann sich dabei als angesehenes Mitglied der internationalen Gemeinschaft präsentieren. Die Beobachterinnen und Beobachter fürchten jedoch, Aserbaidschan könnte seine strategischen Ziele gegen Armenien nach der COP29 endgültig erreichen. Die Schweiz muss als nichtständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates an der COP29 eine positive und konstruktive Rolle spielen.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:


1. Besteht der Bundesrat auf die Umsetzung aller für den Armenien-Aserbaidschan-Konflikt relevanten Entscheide und Empfehlungen der internationalen Justizbehörden – des Internationalen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?
2. Setzt sich der Bundesrat für die Freilassung aller Kriegsgefangenen und Geiseln ein, die von den aserbaidschanischen Behörden völkerrechtswidrig festgehalten werden?
3. Übt der Bundesrat Druck auf beide Seiten aus, insbesondere auf Aserbaidschan, damit alle Differenzen ausschliesslich mit friedlichen Mitteln und unter voller Achtung der Souveränität und der territorialen Integrität jedes Landes sowie des Völkerrechts gelöst werden und dabei auf die Anwendung oder Androhung von Gewalt verzichtet wird?
4. Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Aserbaidschan auf diskriminierende Hassreden verzichtet und seine andauernde Hetze gegen Armenierinnen und Armenier in Armenien und in der Diaspora einstellt?
5. Leistet der Bundesrat den mehr als 100 000 aus der Region Bergkarabach nach Armenien Geflüchteten und Vertriebenen humanitäre, wirtschaftliche und psychologische Hilfe im Sinne der humanitären Tradition und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Schweiz? Wenn ja, in welcher Form?
6. Unterstützt der Bundesrat vertriebene Armenierinnen und Armenier bei der freiwilligen und dauerhaften Rückkehr in ihre Heimatregion Bergkarabach, zum Beispiel unter dem Schutz der UNO, und trägt er dazu bei, dass Armenierinnen und Armenier in ihrer Heimat ein Leben ohne Angst Einschüchterung oder Diskriminierung führen können?
7. Arbeitet der Bundesrat aktiv daran mit, dass eine UNESCO-Mission direkten Zugang zur Region Bergkarabach erhält, um den Zustand von historischen christlichen Glaubensstätten zu dokumentieren und deren Erhaltung sicherzustellen? Wenn ja, inwiefern?
8. Trägt der Bundesrat im Sinne seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Mitteln dazu bei, Völkerrechtsverletzungen durch Aserbaidschan zu beenden, vor allem in Bezug auf den Einsatz von Militärgewalt sowie auf das Recht von Armenien auf seine territoriale Unversehrtheit?

9. Hat der Bundesrat bereits auf diplomatischer Ebene darauf reagiert, dass Aserbaidschan vor Kurzem gegen 76 Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus 26 Ländern, einschliesslich vier Abgeordneter aus der Schweiz, Einreiseverbote verhängt hat, obwohl in wenigen Wochen in Aserbaidschan die COP29 stattfindet?

10. Nutzt der Bundesrat die COP29, um im Sinne des Friedens sowie des Umweltschutzes eine oder mehrere Initiativen gegen regionale Konflikte zu starten, gegebenenfalls einschliesslich eines Antrags der Schweiz für eine Zusammenarbeit im Bereich Wasser?

Stellungnahme des Bundesrates

1, 3, 4, 6, 8) Die Position des Bundesrates zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan ist unverändert: Das Völkerrecht muss eingehalten, der Waffenstillstand muss aufrechterhalten und Streitigkeiten müssen durch Verhandlungen beigelegt werden (vgl. Fragen 24.7208 und 23.7958).Im bilateralen Rahmen wurde diese Position bei Treffen des EDA-Vorstehers mit seinen Amtskollegen aus beiden Ländern im September und November 2023 sowie im September 2024 erneut bekräftigt. Bei Gesprächen zwischen dem EDA und den Botschaften von Armenien und Aserbaidschan in Bern wurde diese Haltung ebenfalls vertreten. Im multilateralen Rahmen hat sich die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, in der OSZE, im Europarat und in einer gemeinsamen Erklärung im Menschenrechtsrat in diesem Sinne geäussert. Darüber hinaus erinnerte sie an die Verpflichtung, die Urteile des Internationalen Gerichtshofs umzusetzen, sowie an die Notwendigkeit, die territoriale Integrität Armeniens und Aserbaidschans zu respektieren. Die Schweiz rief zudem dazu auf, alles zu unternehmen, damit Personen, die aus Karabach fliehen mussten, sicher nach Hause zurückkehren können, wenn sie dies wünschen, und ihre Rechte im Einklang mit dem Völkerrecht zu wahren. 2) Die Frage der Gefangenen ist Gegenstand bilateraler Verhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan. Am 7. Dezember 2023 fand ein Gefangenenaustausch statt, bei dem 32 armenische Soldaten gegen 2 aserbaidschanische Soldaten ausgetauscht wurden. Das EDA begrüsste diese Entwicklungen. Ausserdem unterstützt die DEZA die Aktivitäten des IKRK in Armenien und Aserbaidschan. Das IKRK hat das Mandat, Gefangene in Aserbaidschan zu besuchen und zu überprüfen, ob ihre Haftbedingungen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. 5) Zur Unterstützung der 2023 nach Armenien geflüchteten Menschen hat das EDA 1,5 Millionen Franken bereitgestellt, die zu gleichen Teilen auf das IKRK, das Hochkommissariat für Flüchtlinge und das Welternährungsprogramm aufgeteilt wurden. Weitere indirekte Beiträge gingen an internationale Organisationen zugunsten von Projekten zur Einschulung von Flüchtlingskindern sowie von Projekten zur Stärkung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Diese humanitäre Hilfe ergänzt das Kooperationsprogramm Südkaukasus 2022–2025, das rund 16 Millionen Franken für Armenien vorsieht. Ausserdem hat die DEZA vor Kurzem zusätzliche 1,35 Millionen Franken für ein Projekt genehmigt, das die soziale und wirtschaftliche Integration von gefährdeten Flüchtlingen und Gastbevölkerungen in den ländlichen Regionen im Süden des Landes bezweckt. 7) Der Bundesrat misst dem Kulturgüterschutz in Konfliktsituationen grosse Bedeutung bei. Er mahnt zur Einhaltung und Anwendung des internationalen Rechts zum Schutz des Kulturguts in der Region, insbesondere im Rahmen des Haager Übereinkommens (SR 0.520.3) und seiner Zusatzprotokolle. Das EDA verfolgt die diesbezügliche Lage in der Region weiterhin und unterstützt die allfällige Entsendung einer UNESCO-Mission. 9) Für die Schweiz ist die von Aserbaidschan erstellte Liste von Personae non gratae, darunter vier Schweizer Parlamentsmitglieder, inakzeptabel. Sie hat dies gegenüber den aserbaidschanischen Behörden sowie im Europarat bei einem Treffen der Ministerdelegierten zum Ausdruck gebracht. 10) Die Schweizer Delegation an der COP29 in Baku konzentriert sich gemäss dem vom Bundesrat erteilten Verhandlungsmandat auf die Klimaverhandlungen. Die DEZA unterstützt regionale Projekte im Südkaukasus in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel, wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen sowie Kunst und Kultur.