Volksabstimmung vom 24. November 2024 und neue Autobahnverbindung Bellinzona–Locarno
24.3878 · Interpellation · 2024-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 24. November kann das Schweizer Volk über den «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen» abstimmen, gegen den erfolgreich das Referendum ergriffen wurde. Dieses Referendum wurde unter anderem über die Website www.autobahnausbau-nein.ch beworben, und die entsprechenden Unterschriftenbögen riefen dazu auf, endlich Schluss zu machen mit einer überholten Verkehrspolitik und Nein zum Autobahn-Ausbau zu sagen.
Der erwähnte Bundesbeschluss umfasst sechs Projekte. Im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms – dem Gegenstück zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur – sind weitere Projekte für die künftigen Entwicklungsschritte in Vorbereitung. Das Resultat der Volksabstimmung vom 24. November 2024, für welche die oben genannten Argumente verwendet werden, könnte auch auf die Planung dieser Projekte einen Einfluss haben.
Für den Kanton Tessin ist beispielsweise das Projekt einer neuen Verbindung A2–A13 Bellinzona–Locarno von Bedeutung. Der Kanton hat versucht, den Bau dieser Verbindung zu beschleunigen, und er arbeitete das generelle Projekt auf eigene Kosten aus. Anschliessend ging das Projekt in die Zuständigkeit des Bundesamts für Strassen (ASTRA) über.
Gemäss dem Faktenblatt auf der Website des ASTRA belaufen sich die Kosten für diese neue, heute nicht bestehende Verbindung (Locarno ist die einzige Schweizer Agglomeration ohne direkten Autobahnanschluss) bei einem Realisierungshorizont 2040 auf rund 1,8 Milliarden Franken.
Angesichts der anstehenden Volksabstimmung und mit Blick auf den Einfluss, den diese auch auf die Planung des genannten Projekts und anderer Projekte haben könnte, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
1. Auf welchem Stand ist das Projekt für eine neue Verbindung A2–A13 Bellinzona–Locarno?
2. Welche Schritte wurden unternommen, seit der Kanton Tessin das generelle Projekt eingereicht hat?
3. Welche Schritte sind als Nächstes vorgesehen?
4. Inwiefern könnte eine Ablehnung des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 in der Volksabstimmung vom 24. November 2024 nicht nur die sechs in diesem Beschluss enthaltenen Projekte betreffen (politisch, technisch und finanziell), sondern auch auf die Projekte der nächsten Entwicklungsschritte wie die neue Verbindung A2–A13 Bellinzona–Locarno Auswirkungen haben?
Stellungnahme des Bundesrates
Frage 1 – 3:Die Vorkonsultation zum Projektenwurf des Kantons für eine neue Autobahnverbindung zwischen Bellinzona und Locarno förderte verschiedene kritische Punkte zutage. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) mögliche alternative Linienführungen geprüft und gegeneinander abgewogen, damit das endgültige Trassee in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) überführt werden kann. Die beteiligten Bundesämter und der Kanton wurden im Sommer des Jahres 2024 eingeladen, sich im Rahmen einer Vorkonsultation zu diesen neuen Linienführungen zu äussern. Die formelle Aufnahme in den SIN ist für 2025 vorgesehen. Parallel dazu werden die Vorarbeiten zum Generellen Projekt weitergeführt.Für den Abschnitt Camorino–Quartino hat das ASTRA eine neue Lösung untersucht, die es ermöglicht, den Problemen in Zusammenhang mit der Unterquerung der Eisenbahn-Stammlinie am Monte-Ceneri entgegenzuwirken. Diese Variante sieht die Einfahrt in den Tunnel bereits in Camorino vor und scheint bei den unmittelbar Betroffenen auf Zustimmung zu stossen. Dahingegen hängt die Fortsetzung in Richtung Locarno mit der Querung der Moorlandschaft (Objekt Nr. 260) noch vom Beschluss zu den möglichen alternativen Linienführungen ab. Frage 4:Gegenstand der Referendumsabstimmung vom 24. November 2024 ist der Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2023 mit den darin enthaltenen sechs Erweiterungsprojekten. Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein funktionierendes Nationalstrassennetz für das Gesamtverkehrssystem der Schweiz von hoher Bedeutung ist. Entsprechend wird er dem Parlament wie vom Gesetz verlangt, alle vier Jahre einen Vorschlag für den punktuellen Ausbau des Nationalstrassennetzes unterbreiten. Die Bevölkerung wird sich zum Projekt Collegamento A2-A13 zu gegebener Zeit im Rahmen eines zukünftigen Ausbauschritts äussern können, sofern ein Referendum ergriffen wird. Die Finanzierung der Erweiterungsprojekte in den bereits beschlossenen und den künftigen Ausbauschritten des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen ist durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichergestellt.