24.3879 · Interpellation · 2024-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten:
Ist sich der Bundesrat des Risikos bewusst, das ein Rückgang der Photovoltaikinvestitionen für die Stromversorgung der Schweiz mit sich bringen würde?
Ist der Bundesrat bereit, seinen Verordnungsentwurf dahingehend zu überarbeiten, dass die Senkung der Tarife zumindest übergangsweise für drei oder vier Jahre reduziert wird, um einen negativen Schock zu vermeiden, der die derzeit ausgezeichnete Dynamik brechen würde?
Falls nicht, ist der Bundesrat bereit, die nächsten Senkungen der Investitionsförderung (Einmalvergütung) zu verschieben, um die Senkung der Einspeisetarife abzufedern?
Begründung
Mit dem Inkrafttreten der Änderung des Energiegesetzes, die im Juni 2024 vom Volk angenommen wurde, wurden die Ziele für die Produktion von erneuerbarem Strom stark erhöht. Dies setzt für unser Land einen starken Ausbau der Photovoltaikproduktion voraus.
Gleichzeitig wird das Einspeisevergütungssystem für Photovoltaikanlagen geändert: Wenn sich Produzentin oder Produzent und Käufer nicht über den Preis einigen können, orientiert sich die Vergütungshöhe neu am vierteljährlich gemittelten Marktpreis (Referenz-Marktpreis); die Vergütung beträgt aber mindestens 4,7 Rappen pro kWh für Anlagen unter 30 kW. Dies ist dem Verordnungsentwurf zu entnehmen, der in die Vernehmlassung gegeben wurde. Für grössere Anlagen mit Eigenverbrauch würde dieses Minimum, ebenfalls gemäss dem Verordnungsentwurf, null betragen.
Diese sehr niedrigen Tarife könnten einen negativen Schock auslösen und die gegenwärtige positive Dynamik der Entwicklung der photovoltaischen Energie brechen. Hervorzuheben ist, dass allein die im Jahr 2023 gebauten Anlagen 1500 GWh pro Jahr produzieren werden, was einem Zuwachs von rund 2,5 Prozent entspricht.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nach Auskunft der Branche übersteigt der Zubau der Photovoltaik im Jahr 2024 denjenigen des bisherigen Rekordjahrs 2023. Voraussichtlich werden bis Ende 2024 mehr als 8 Gigawatt an Photovoltaik-Leistung installiert sein, welche pro Jahr knapp 8 TWh Elektrizität produzieren, davon über 2 TWh im Winterhalbjahr. Ab 2025 sollen wichtige Neuerungen zur Förderung der Photovoltaik in Kraft treten: die gleitende Marktprämie für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von mindestens 150 kW, die virtuellen Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch, die Einführung eines Bonus für Photovoltaikanlagen auf Parkflächen sowie die Bewilligungsfreiheit von Photovoltaikanlagen an Fassaden und eine deutliche Erhöhung der Förderboni für Fassadenanlagen. Zudem liegen die Stromtarife in der Grundversorgung für Haushalte 2025 im Mittel noch 50 Prozent höher als in den Jahren vor dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022. Damit bleibt die Stromproduktion für den Eigenverbrauch aus Photovoltaikanlagen immer noch deutlich attraktiver als der Strombezug aus dem Netz. Insgesamt sollten die Rahmenbedingungen und die neuen Möglichkeiten der Förderung zu einer weiteren Steigerung des Zubaus im Jahr 2025 führen. 2. Gemäss Artikel 15 Absatz 1bis der mit Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes (BBl 2023 2301) soll sich die Abnahmevergütung der Netzbetreiber für ins Netz eingespeiste Elektrizität aus erneuerbaren Energien nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung orientieren. Nur falls dieser sehr tief ausfällt, sollen gemäss Absatz 1bis für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 Kilowatt Minimalvergütungen greifen, die die Produzenten vor zu tiefen Marktpreisen schützen. Dabei soll sich die Höhe der Minimalvergütungen an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer orientieren. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung der entsprechenden Verordnungen die Berechnung und Annahmen für die Bestimmung der Minimalvergütungen transparent aufgezeigt (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > Vernehmlassung 2024/2). Die zahlreichen Rückmeldungen an den Annahmen und Berechnungen wurden geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. 3. Mit der neuen Regelung werden die Produzenten zunehmend marktkonforme Abnahmevergütungen erhalten, was wichtige Signale für eine marktgerechte Produktion und Einspeisung setzt. Zudem entsteht so ein Anreiz, von den neuen Möglichkeiten zum lokalen Absatz der Elektrizität Gebrauch zu machen, anstelle den Strom via Netzbetreiber am Markt zu verkaufen. Falls die neue Regelung oder andere Faktoren ab 2026 zu einer Abschwächung des Photovoltaik-Zubaus führen sollten, könnte der Bundesrat mit geeigneten Massnahmen dagegen steuern.