24.3880 · Interpellation · 2024-09-16
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 19.6.2024 hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er die beiden eingereichten Anträge für einen Einzelleistungstarif (TARDOC) und ambulante Patientenpauschalen teilgenehmigt: Sie sollen per 1. Januar 2026 eingeführt werden. Von den Tarifpartnern wird verlangt, beide Tarifwerke zu koordinieren unter Einhaltung der Kostenneutralität über beide Tarifwerke. In der medizinischen Grundversorgung spielen Pauschalen kaum eine Rolle, in der Spitalambulanz und bei einigen niedergelassenen ärztlichen Fachspezialisten aber schon.
Begründung
Ist der Bundesrat der Meinung, dass mit den für viele ärztliche Fachgesellschaften nicht sachgerechten Pauschalen ein fairer Prozess seitens OAAT abläuft, welcher fristgerecht beendet werden kann? Falls der Bundesrat auf diese Frage mit fehlender Zuständigkeit antworten würde: Ist ein von einem Verhandlungspartner als unfair beurteilter Prozess eine taugliche und solide Entscheidungsgrundlage?
Warum stellen viele Fachgesellschaften, u.a. die ORL Ärzte, die Wirtschaftlichkeit der Pauschalen gemäss KVG Art 32 in Frage? Von den 528 berufstätigen ORL-Ärzten wären die 393 selbständig arbeitenden (74%) besonders von den als unsachgemäss beurteilten Pauschalen betroffen.
Kinderchirurgische Eingriffe und pädiatrische Behandlungen sind seit Jahren massiv unterfinanziert. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass diese medizinischen Fachgebiete tarifarisch endlich sachgerecht abgebildet sind?
Gemäss vielen medizinischen Fachgesellschaften liegt eine Fehlkonzeption der Pauschalen vor. Die prinzipiell korrekte Durchschnittsbetrachtung sollte auch Varianz (Stochastik) der Pauschalen und Zusammensetzung der darin enthaltenen Leistungen mit enger Streuung der Wahrscheinlichkeit um den Schwerpunkt beachten. Sonst resultieren inhomogenen Pauschalen. Ist sich der Bundesrat dessen bewusst und lag ihm - wie vor der Teilgenehmigung - auch ein umfangreicher Prüfbericht des BAG vor (wie beim TARDOC)?
Beim TARDOC konnte ein genehmigungsfähiger Tarif unter den Tarifpartnern ausgehandelt werden. Sollten folglich nicht in einem ersten Schritt TARDOC und die unbestrittenen Pauschalen eingeführt und die noch strittigen Pauschalen zeitlich aufgeschoben werden? Falls nein: Warum wäre dies nicht zielführender? Respektive: Was spricht dafür, auch diese ärztlichen Pauschalen einzuführen, die noch nicht praxistauglich und damit auch nicht bewilligungsreif sind?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SR 832.10) ist es Sache der Tarifpartner, also der Leistungserbringer und Versicherer, die neuen Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Leistungen zu erarbeiten und anzupassen. Dazu setzen sie eine Organisation ein, in welcher die Verbände paritätisch vertreten sind. Die zu diesem Zweck gegründete Organisation Ambulante Arzttarife (OAAT AG) hat am 1. Januar 2024 den Betrieb aufgenommen. Die medizinischen Fachgesellschaften konnten mehrfach zur Entwicklung der ambulanten Pauschalen Stellung nehmen. Am 18. September 2024 hat die OAAT AG zudem den Entwurf eines umfassenden Tarifsystems, das die vom Bundesrat am 19. Juni 2024 gemachten Vorgaben erfüllt, den interessierten Kreisen zugänglich gemacht und bei den Tarifpartnern in die Vernehmlassung gegeben (https://oaat-otma.ch/ > Informationen > Gesamt-Tarifsystem). Die Delegiertenversammlung der FMH hat den Entwurf am 21. Oktober 2024 mit grosser Mehrheit genehmigt. Die FMH ist auch im Verwaltungsrat der OAAT AG vertreten und bringt so die Interessen der Ärzteschaft ein. Am 31. Oktober 2024 haben die Tarifpartner im ambulanten ärztlichen Bereich (FMH, H+, santésuisse und curafutura) einen Gesamttarifstrukturvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) unterzeichnet und diesbezüglich am 5. November 2024 einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesrat eingereicht. 2. und 4. Die Einführung der ambulanten Pauschalen liegt im Interesse der Effizienz des Gesundheitssystems. Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 die ambulanten Pauschalen sie zusammen mit TARDOC genehmigt, damit sie per 1. Januar 2026 eingeführt werden können. Allerdings ist diese Genehmigung nur teilweise erfolgt, und es wurden Anpassungen verlangt, dies insbesondere, um den Anteil der in Arztpraxen anwendbaren Pauschalen zu reduzieren. Im Rahmen des Antrags auf Genehmigung des oben erwähnten Gesamttarifstrukturvertrags, wird der Bundesrat nun prüfen, ob die verlangten Anpassungen bei den ambulanten Pauschalen erfolgt sind. Zudem müssen die ambulanten Pauschalen von der OAAT AG auch künftig kontinuierlich verbessert werden.3. Der Bundesrat legt grossen Wert auf die Förderung der Grundversorgung, zu der auch die Pädiatrie gehört. Die Tarife liegen aber, wie oben erwähnt, in der Zuständigkeit der Tarifpartner. In seinem Schreiben vom 19. Juni 2024 an die Tarifpartner hat der Bundesrat besondere Anforderungen bezüglich der Grundversorgung gestellt (www.bag.admin.ch > Versicherungen > Krankenversicherung > Leistungen und Tarife > Ärztliche Leistungen > Revision des ambulanten Arzttarifs). Die Tarifpartner müssen insbesondere dafür sorgen, dass die zur Gewährleistung der Kostenneutralität vorgenommenen Korrekturen gegenüber der Grundversorgung verursachergerecht sind. Auch dies wird der Bundesrat im Rahmen des oben erwähnten Genehmigungsantrags prüfen.5. Im Rahmen der Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a hat das Parlament klar den Willen geäussert, die ambulanten Pauschalen zu fördern und gegenüber den Einzelleistungstarifen zu priorisieren. Durch ihre Einführung sollen Anreize zur überhöhten Abrechnung vermieden werden. Der Bundesrat hat sich für eine gleichzeitige Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen ausgesprochen, da dadurch der administrative Aufwand für die Gesundheitsakteure verringert und zwei aufeinanderfolgende Reformen vermieden werden können.