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Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes

24.3894 · Motion · 2024-09-18

Justiz- und Polizeidepartement

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Motionstext:

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit wehrpflichtige Ukrainer, die aktuell in der Schweiz den Schutzstatus S haben, in ihr Land zurückkehren und damit ihren Beitrag zur Verteidigung der Ukraine leisten können.

Begründung

Begründung:

Am 4. September beschloss der Bundesrat den Schutzstatuts S für Personen aus der Ukraine bis im März 2026 zu verlängern. Dies gilt auch für die wehrpflichtigen ukrainischen Männer, die sich in der Schweiz aufhalten, während ihre Mitbürger das Land verteidigen. Durch die Verlängerung schwächt die Schweiz, wenn auch ungewollt, die ukrainische Armee, denn diese hat grosse Schwierigkeiten, genügend Soldaten für die Verteidigung gegen die Angriffe Russlands zu rekrutieren. Vor diesem Hintergrund beschloss das ukrainische Parlament im April 2024 ein verschärftes Mobilisierungsgesetz. Seither sind auch Männer im wehrfähigen Alter, die sich ins Ausland abgesetzt haben, verpflichtet, sich bei der Armee zu registrieren.

Auch wenn Waffenlieferungen aus der Schweiz an die Ukraine aus Gründen der Neutralität ausgeschlossen sind, so kann die Schweiz dennoch zur Verteidigungsfähigkeit des Landes beitragen, indem sie die Rückkehr der wehrfähigen Ukrainer fördert. Die ukrainische Armee benötigt nicht nur Soldaten für den Einsatz an der Front, sondern auch viel Personal im Bereich der Sanität, Logistik und Administration.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar. Deshalb stehen für das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei den Ausreisen in die Ukraine weiterhin die selbstständigen Ausreisen im Vordergrund. Wenn eine selbstständige Ausreise ohne Unterstützung der Behörden nicht möglich ist, können schutzbedürftige Personen im Hinblick auf eine freiwillige Rückkehr finanziell oder logistisch unterstützt werden. Zurzeit gewährt das SEM 500 Franken pro Person (Kinder die Hälfte und max. 2'000 Franken pro Familie). Seit Kriegsbeginn bis Ende August 2024 haben rund 34’000 Personen die Schweiz verlassen, davon sind über 9’000 Personen mit Rückkehrunterstützung (finanziell und/oder Ausreiseorganisation) in die Ukraine zurückgekehrt. Eine gezielte Förderung der Rückkehr der wehrfähigen Ukrainer oder eine generelle Erhöhung der Rückkehrhilfe kämen der aktiven Förderung einer Rückkehr in ein Kriegsgebiet gleich. Schutzsuchende Personen aus der Ukraine erhalten den Schutzstatus S, wenn sie unter eine der Personenkategorien der Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 (BBl 2022 586) fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe erfüllen. Dies geschieht unabhängig davon, ob die betroffene Person in der Ukraine potentiell dienstpflichtig ist oder nicht. Schutzbedürftige Personen verfügen mit dem Schutzstatus S über ein befristetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Aufgrund der anhaltenden Kriegssituation entschied der Bundesrat an seiner Sitzung vom 4. September 2024, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2026 aufzuheben, sofern sich die Sicherheitslage in der Zwischenzeit nicht nachhaltig stabilisiert. Die Schweiz stimmt sich in dieser Angelegenheit auch eng mit der EU ab. Der temporäre Schutz in der EU für Geflüchtete aus der Ukraine wurde bis zum 4. März 2026 verlängert und sieht ebenfalls keine Ausschlussgründe für wehrdienstpflichtige Personen vor.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.