24.3903 · Interpellation · 2024-09-18
Finanzdepartement
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Expertengruppe des Bundesrates hat ihre Vorschläge zum Bundeshaushalt präsentiert und dabei verschiedene Abbauvorschläge gemacht:
Die klimapolitischen Subventionen seien um mind. 400 Mio. pro Jahr zu kürzen. Zusätzlich soll auf Beiträge zur direkten Innovationsförderung in Unternehmen verzichtet werden. Doch diese klimapolitische Strategie wurde durch kürzlich getroffene Volksentscheide geprägt, insbesondere durch die Ablehnung des CO2-Gesetzes am 13.6.2021 und durch die Annahme des Klimaschutzgesetzes am 18.6.2023 mit 59,1%. Will der Bundesrat diese kürzlich getroffenen Volksentscheide rückgängig machen?
Auf die Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sei zu verzichten. Die ÜL entstand im Zusammenhang der Initiative «Für eine massvolle Zuwanderung» und galt in der Volksabstimmung als entsprechender Gegenvorschlag. Die Initiative wurde am 27.9.2020 mit 59,5% deutlich abgelehnt. Will der Bundesrat diesen kürzlich getroffenen Volksentscheid rückgängig machen?
Bei der AHV soll der Bundesbeitrag durch die Entkoppelung der AHV-Ausgaben gesenkt werden. Die heutige Regelung, dass der Bund 20,2 % der AHV-Ausgaben finanziert, gilt seit der Abstimmung zur STAF-Vorlage. Nach der deutlichen Ablehnung der USR III wurde mit der STAF-Vorlage die Reform der Unternehmenssteuer mit einer Erhöhung des AHV-Bundesbeitrages kombiniert und danach am 19.5.2019 mit 66,4% deutlich von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Will der Bundesrat diesen kürzlich getroffenen Volksentscheid rückgängig machen?
Der dadurch verursachte Finanzbedarf sei durch eine Erhöhung des Referenzalters zu kompensieren. Die Stimmbevölkerung hat am 3.3.2024 eine Erhöhung des Rentenalters mit der überdeutlichen Ablehnung der «Renteninitiative» mit 74,8% zurückgewiesen. Will der Bundesrat diesen kürzlich getroffenen Volksentscheid rückgängig machen?
Auch die Einlagen im Fonds-de-Roulement zur Wohnbauförderung seien zu kürzen. Die heutige Regelung wurde von der Stimmbevölkerung bei der Abstimmung zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» am 20.2.2020 angenommen. Will der Bundesrat diesen kürzlich getroffenen Volksentscheid rückgängig machen?
Vorgeschlagen wird auch die Streichung der indirekten Presseförderung um 50 Mio. Die «No-Billag-Initiative» zielte in die gleiche Richtung. Sie wurde am 4.3.2018 mit 71,6% abgelehnt. Will der Bundesrat diesen kürzlich getroffenen Volksentscheid rückgängig machen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 20. September 2024 die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung festgelegt. Gestützt auf eine politische Würdigung des Berichts der Expertengruppe ist er in einigen Bereichen von den Empfehlungen abgewichen. Er hat dabei namentlich jüngere Volksentscheide berücksichtigt und dem Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung Bund-Kantone (Entflechtung 2027) sowie Vorlagen in der parlamentarischen Beratung Rechnung getragen. Im Klimabereich will der Bundesrat prioritär auf die mit dem Klima- und Innovationsgesetz von Volk und Ständen im Jahr 2023 beschlossenen neuen Impuls- und Dekarbonisierungsprogramme setzen, um diesem Volksentscheid Nachachtung zu verschaffen. Das bestehende Gebäudeprogramm soll hingegen reduziert werden. Der Bundesrat wird zudem flankierende Massnahmen prüfen, um sicherzustellen, dass die vom Volk beschlossenen Klimaziele weiterhin erreicht werden können. Ebenfalls mit Blick auf jüngere Volksabstimmungen will der Bundesrat den Verzicht auf Einlagen in den Fonds de Roulement für die Wohnbauförderung und die Streichung der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose nicht weiterverfolgen. Gleiches gilt für die Abschaffung jener projektgebundenen Beiträge an kantonale Hochschulen, die in Zusammenhang mit der Pflegeinitiative stehen; auch diese sollen wie geplant weiterhin ausgerichtet werden. Bei der Entflechtung des Bundesbeitrages an die AHV von den AHV-Ausgaben soll der Bundesbeitrag gemäss Vorschlag des Bundesrats neu in Mehrwertsteuerprozenten und nicht mehr in Prozenten der AHV-Ausgaben definiert werden. Damit wird der Bundesbeitrag künftig etwas weniger stark wachsen als die AHV-Ausgaben. Hingegen wird das mit der STAF-Vorlage beschlossene höhere Ausgangsniveau des Bundesbeitrags nicht rückgängig gemacht. Die grossen finanziellen Herausforderungen der AHV werden durch die Auszahlung der 13. AHV-Rente ab 2026 sowie die demografische Entwicklung verursacht. Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente zuhanden des Parlaments verabschiedet und wird bis Ende 2026 eine AHV-Reform mit Massnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der AHV ab 2030 unterbreiten. Anders als in der Interpellation suggeriert, hat sich der Bundesrat im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung nicht zur Frage des Referenzalters geäussert. Zwischen der indirekten Presseförderung und der «No-Billag-Initiative» sieht der Bundesrat keinen Zusammenhang. Dennoch hat er beschlossen, den Massnahmenvorschlag der Expertengruppe bei der indirekten Presseförderung nur teilweise weiterzuverfolgen. Während die Beiträge an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vollständig gekürzt werden sollen, ist bei den Beiträgen an die Lokal- und Regionalpresse lediglich eine Reduktion von 30 auf 25 Millionen vorgesehen. Die Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende Januar 2025 eröffnet. Alle interessierten und betroffenen Kreise werden sich in diesem Rahmen zu allen Massnahmen äussern können.