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24.3950 · Interpellation · 2024-09-23

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

40’000 bis 60’000 Menschen wurden in der Schweiz zwischen 1930 bis 1981 Opfer von Administrativer Versorgung. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen vom 21. März 2014 wurde eine Unabhängige Expertenkommission UEK eingesetzt. Sie publizierte vor fünf Jahren, im September 2019 ihren Schlussbericht.

Der Bericht zeigt auf, dass die Massnahmen hochgradig willkürlich angewandt wurden und die Betroffenen keine Möglichkeiten hatten, sich dagegen zu wehren. Viele von ihnen leiden lebenslang an den Folgen dieser Massnahme. Dazu gehört ein erhöhtes Armutsrisiko aufgrund von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung, tiefer Bildung, ein niedriges Selbstbild und gesundheitliche Probleme, um nur einige zu nennen.

Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) vom 30. September 2016 bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern dieser Massnahmen zugefügt wurde.

Die Personen, die Opfer von Administrativer Versorgung wurden, erhielten auf Antrag einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken. Dieser Betrag wiegt in keinster Weise das erlittene Unrecht auf. Die UEK schlug 2019 verschiedene Massnahmen vor, wie die die Opfer dieser willkürlichen Praxis besser entschädigt werden können. Die Vorschläge reichen von zusätzlichen finanziellen Leistungen über die Unterstützung von Bürgerinitiativen, einem erleichterten Zugang zu Wissen, Bildung und Kultur bis zu einem zu gründenden „Haus der anderen Schweiz“ in Bern als Ort für die Selbstorganisation der Betroffenen sowie als Stätte der Erinnerung und des Kampfes gegen ähnliche Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung.

Fünf Jahre nach der Publikation des UEK-Berichts stellt sich die Frage, wo die Umsetzung steht. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was hat er bisher unternommen, um den Auftrag des AFZFG umzusetzen?

  2. Wie beurteilt er die von der UEK vorgeschlagenen Massnahmen?

  3. Welche Massnahmen will er umsetzen und bis wann?

  4. Falls er Massnahmen nicht umsetzen will, warum?

  5. Sieht er andere Massnahmen, die er stattdessen umsetzen will?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG; SR 211.223.13) wurden bisher rund 11’000 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag behandelt und rund 270 Mio. Fr. an die Opfer ausbezahlt. Nachdem die ursprüngliche Frist im AFZFG zur Eingabe eines Gesuchs aufgehoben wurde, ist diese Aufgabe zu einer Daueraufgabe geworden. Aktuell treffen ziemlich konstant 30-40 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag pro Monat im Bundesamt für Justiz ein, was auch in den nächsten Jahren so bleiben dürfte. Die Opfer haben zudem die Möglichkeit, für Selbsthilfeprojekte um Finanzhilfen zu ersuchen. 16 verschiedene Projekte wurden bisher unterstützt. Opfer haben zudem die Möglichkeit, sich von speziell geschaffenen kantonalen Anlaufstellen beraten und v.a. bei der Einreichung von Gesuchen unterstützen zu lassen. Die kantonalen Staatsarchive unterstützen die Betroffenen vor allem auch bei der Suche nach ihren Akten und bei der Akteneinsicht. Fast die Hälfte der Kantone haben bereits sogenannte «Zeichen der Erinnerung» geschaffen (Art. 16 AFZFG). Die wissenschaftliche Aufarbeitung durch die Unabhängige Expertenkommission UEK und durch das Nationale Forschungsprogramm 76 «Fürsorge und Zwang» ist abgeschlossen. Im Zeitraum 2025–2028 wird der Bund mit einer Reihe von Massnahmen im Rahmen eines Programms «erinnern für morgen» für die Verbreitung der Ergebnisse sorgen (z.B. nationale Wanderausstellung, umfassende Webplattform, Lehrmittel für Schulen, Massnahmen in der Berufsbildung). 2.-4. Der Schlussbericht der UEK bildet einen wichtigen Baustein in der vom Gesetzgeber gewünschten wissenschaftlichen Aufarbeitung. Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Antwort zur Interpellation 19.4271 Rechsteiner Paul «Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen» bereits zum Schlussbericht und zu den Empfehlungen der UEK geäussert und er hat namentlich auch die Aufhebung der ursprünglichen Frist für die Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag unterstützt. Im Übrigen hat er seine Haltung zum Ausdruck gebracht, wonach der Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses in einer zweiten Phase auf eine Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und auf die öffentliche Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll. Diese Massnahmen sind bereits in der Umsetzung. 5. Der Schlussbericht zum NFP 76 soll im Frühjahr 2025 an das zuständige WBF übergeben werden. Die mitinteressierten Bundesstellen und damit auch das EJPD werden zum Bericht und seinen Empfehlungen Stellung nehmen können. Der Bundesrat wird den Schlussbericht voraussichtlich bis Ende 2025 formell zur Kenntnis nehmen. Dann werden auch mögliche Massnahmen und Schritte auf Bundesebene zu prüfen sein. Anzufügen ist, dass 2013 eine Neuregelung des gesamten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in der Schweiz erfolgte, die sich grundsätzlich bewährt hat. Zudem laufen punktuell bereits weitere Revisionsarbeiten, namentlich zur fürsorgerischen Unterbringung von minder- und volljährigen Personen sowie die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern (vgl. dazu auch Antwort des Bundesrates vom 23. September 2024 auf die Frage 24.7722 Docourt "Quelles suites au Programme national de recherche "Assistance et coercition"?").