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24.3951 · Motion · 2024-09-23

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um den Medizintourismus illegaler Migrantinnen und Migranten einzudämmen. Dafür sollen Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus, die medizinisch versorgt werden, nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen erstattet werden. Von der Schweiz anerkannte Flüchtlinge sollen weiterhin die gleichen Leistungen wie die einheimische Bevölkerung erhalten.

Begründung

Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Es ist allen zugänglich. Leider kommt es aber immer häufiger zu Missbräuchen. Zahlreiche Staatsangehörige aus Ländern, die keinen Anspruch auf Asyl begründen, kommen in die Schweiz, um sich hier auf Kosten der Allgemeinheit oftmals teuren Behandlungen zu unterziehen. Für Schlagzeilen sorgte etwa ein Fall von Personen aus Georgien, bei dem es um teilweise exorbitante Summen ging. Sie stellten ein von vornherein aussichtsloses Asylgesuch. Während dieses geprüft wurde, liessen sie sich behandeln. Danach kehrten sie in ihr Herkunftsland zurück. Im Übrigen nutzen viele Wirtschaftsmigrantinnen und ‑migranten, die Asyl beantragen, die Gelegenheit, um sich zahnärztlich oder sogar kieferorthopädisch behandeln zu lassen.

Solche Missbräuche sind inakzeptabel. Menschen, die aus Kriegs- oder Krisenländern fliehen und als Flüchtlinge anerkannt werden, müssen Zugang zu denselben Gesundheitsleistungen wie in der Schweiz wohnhafte Personen erhalten. Dies entspricht unserer humanitären Tradition. Nicht aber illegale Migrantinnen und Migranten, die gratis von unserem Gesundheitssystem profitieren wollen.

Wie unsere Nachbarländer, die eine Strategie gegen illegale Migration umsetzen, muss auch die Schweiz aktiv werden. Sonst besteht die Gefahr, dass sie immer attraktiver wird. Nur durch konsequente Missbrauchsbekämpfung und Massnahmen zur Eindämmung der illegalen Migration kann sichergestellt werden, dass die Bevölkerung die humanitäre Tradition der Schweiz weiterhin unterstützt.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion zu verhindern, dass Personen ein Asylgesuch einreichen mit dem einzigen Ziel, in der Schweiz eine medizinische Behandlung zu erhalten. Der Motionstext fordert, dass bei «Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus» nur noch die Kosten von Notfallbehandlungen erstattet werden sollen. Asylsuchende, welche auf einen rechtskräftigen Entscheid warten, halten sich jedoch legal in der Schweiz auf. Eine Annahme dieser Motion würde daher keine Bekämpfung des Phänomens rein medizinisch begründeter Asylgesuche ermöglichen. Personen, die sich ausschliesslich zum Zweck einer medizinischen Behandlung in der Schweiz aufhalten, können von den Versicherern aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Dies wird bei Personen gemacht, die einzig für eine medizinische Behandlung ein Asylgesuch stellen. In diesen Fällen prüfen die zuständigen Behörden von Bund oder Kanton im Einzelfall, welche Behandlungskosten sie übernehmen. Es handelt sich um vergleichsweise wenige Personen, die jedoch das Asylsystem zweckentfremden und hohe Kosten verursachen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erarbeitet zudem aktuell weitere Massnahmen zur Eindämmung dieses Phänomens. Aufgrund des konkreten Wortlauts der vorliegenden Motion und weil die Arbeiten zur Umsetzung des Anliegens bereits laufen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Eindämmung des Medizintourismus illegaler Migrantinnen und Migranten | Lexipedia | Lexipedia