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Die Schweizerinnen und Schweizer brauchen innovative Lösungen zur Verbesserung der Transparenz, Flexibilität und Kontrolle über die Altersvorsorgeinvestitionen

24.3975 · Interpellation · 2024-09-24

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Schweizerinnen und Schweizer sorgen sich gemäss Sorgenbarometer um ihren Ruhestand und Ihre Altersvorsorge.

Möchte man sich heute einen Überblick über seine persönliche Vorsorgesituation schaffen, muss man von der AHV elektronisch, per Telefon oder schriftlich einen aktuellen Auszug bestellen, von den Pensionskassen oder Freizügigkeitskonten einen aktuellen Auszug zukommen lassen oder diesen, falls möglich, online herunterladen und von den Säule 3a Konten einen aktuellen Kontostand beschaffen. Mit diesen Unterlagen ist es dann möglich, dass ein professioneller Vorsorgeberater eine Beratung durchführt, der die erforderlichen Daten mühsam manuell zusammenträgt und auswertet. Dieser Prozess ist für die Versicherten umständlich und stellt eine signifikante Hürde (Kosten, Zeitaufwand, Komplexität) für den Durchschnittsbürger dar, sich ein umfassendes Bild über seine zu erwartenden Vorsorgeleistungen zu erhalten, insbesondere unter Berücksichtigung eines flexiblen Rentenalters.

Der oben geschilderte Prozess ist für die Bürgerinnen und Bürger ungenügend. Die Schweiz hinkt diesbezüglich international Ländern hinterher, welche Ihren Bürgern Pensions-Tracking-Dashboards (PTS) und/oder digitale, sichere und standardisierte Schnittstellen zu Verfügung stellen, welche auf Wunsch des Bürgers Drittanbietern geöffnet werden können. Dadurch kann die individuelle Vorsorgeübersicht einer breiteren Bevölkerungsschicht zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Unterstützt der Bundesrat grundsätzlich die Förderung des sicheren, standardisierten elektronischen Zugangs zu Vorsorgeinformationen durch Versicherte?

  2. Unterstützt der Bundesrat weiter die Möglichkeit, dass Versicherte die Vorsorgeinformationen elektronisch, digital und standardisiert via Schnittstellen Drittanbietern zur Verfügung stellen können?

  3. Sind (1) und (2) bei der Umsetzung der Digitalisierung der AHV vorgesehen? Wie ist der Stand betreffend einer Umsetzung in der zweiten und dritten Säule?

  4. Welche gesetzlichen Voraussetzungen wären zu schaffen, damit ein PTS über alle 3 Säulen umgesetzt werden könnte?

  5. Würde der Bundesrat es vorziehen lediglich standardisierte Schnittstellen zu definieren und die Gesetzesgrundlage zu schaffen, oder sieht er sich bei der Umsetzung eines PTS im Lead?

  6. Wo sieht der Bundesrat die Vorteile und Widerstände für die Umsetzung eines PTS?

Stellungnahme des Bundesrates

1 - 3. Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich das vorrangige Ziel eines digitalen und transparenten Zugangs der Versicherten zu ihren Vorsorgedaten sowie die Möglichkeit, dass Versicherte die Vorsorgeinformationen digital und standardisiert (nach Möglichkeit via Schnittstellen) Drittanbietern zur Verfügung stellen können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Daten der Vorsorge gemäss Datenschutzgesetz zum Teil besonders schützenswerte Personendaten sind und damit technische und organisatorische Massnahmen für die Weitergabe umgesetzt sein müssen. Die Weitergabe dieser Daten soll für die Versicherten möglichst einfach sein. In der 1. Säule hat der Bundesrat bereits die Vernehmlassung für das Bundesgesetz über die Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) durchgeführt. Dieses soll die Durchführungsstellen der 1. Säule verpflichten, den Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten mittels interoperabler und standardisierter Schnittstellen anzubieten. Das Projekt zur Umsetzung einer Plattform (E-SOP-Plattform) wird derzeit vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) lanciert. Die E-SOP-Plattform wird eine sichere und eindeutige Authentifizierung der Benutzer ermöglichen und digitale und standardisierte Schnittstellen in Form von API (Application Programming Interfaces, elektronische Schnittstellen) anbieten, die auf der Interoperabilitätsplattform des Bundes beim Bundesamt für Statistik veröffentlicht werden. In der beruflichen Vorsorge existieren mehr als 1300 registrierte Vorsorgeeinrichtungen mit unterschiedlichen Ressourcen. Standardisierte Schnittstellen (wie zum Beispiel BVG Exchange) sind wichtig. Beim Aufbau von digitalen Lösungen muss aber den Möglichkeiten und dem Aufwand der Einrichtungen (und der Arbeitgeber) angemessen Rechnung getragen werden. Gemäss Umfrage der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (abrufbar unter www.oak-bv.admin.ch > Themen > Erhebung finanzielle Lage) verfügen rund 70,2 % der Versicherten in der 2. Säule über einen digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten. Bei weiteren 22,5 % ist dieser Zugang noch nicht vorhanden, aber geplant. Nur bei 7,3 % der Versicherten besteht kein Zugang und ist aktuell auch nicht geplant. Die Zahlen zeigen, dass in absehbarer Zeit ein grosser Teil der Versicherten ihre Daten elektronisch abrufen kann, dass aber vor allem die kleineren Einrichtungen aufgrund ihrer limitierten Ressourcen Schwierigkeiten haben, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen. Ähnliches gilt für die digitale Weitergabe von Daten an Dritte. Im Bereich der 3. Säule dürfte der digitale Zugang der Versicherten zu ihren eigenen Daten bei Banken und Versicherungen weitestgehend gewährleistet sein, sofern ein entsprechender Wunsch der Versicherten besteht. Wie bei den digitalen Informationen der zweiten Säule, können jedoch auch Informationen der dritten Säule zurzeit noch kaum standardisiert an Drittanbieter übertragen werden. 4. Eine gesetzliche Grundlage ist erforderlich, falls eine Plattform (u. a. mit koordiniertem Login zwischen den 3 Säulen) geschaffen und die zwangsweise Teilnahme von Einrichtungen der Vorsorge verlangt wird. 5 und 6. Die Standardisierung der Schnittstellen in der 1. Säule wird vom Bund vorgenommen. In der 2. Säule obliegt die Standardisierung aktuell den Trägern der Vorsorge und den mit ihnen verbundenen Software-Dienstleistern. Eine weitergehende gesetzliche Regelung oder ein Pensions-Tracking-Dashboard (PTS) ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Gemäss den im Dezember 2022 festgelegten Zielen für Open Finance ist der Bundesrat bestrebt, die Fähigkeit der Menschen zu stärken, ihre Finanzdaten frei zu nutzen. In diesem Zusammenhang klärt das EDI (BSV) ab, wie der digitale Zugang der Individuen zu ihren Vorsorgedaten verbessert werden kann. Dies erhöht das Bewusstsein der Versicherten für die eigene Vorsorgesituation. Gegen eine verpflichtende gesetzliche Regelung wären gemäss bisherigen Gesprächen von Trägern der Vorsorge Widerstände zu erwarten.

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