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24.3979 · Interpellation · 2024-09-24

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Eine neue Studie von Accenture «Smart und grün – digitale Wege zum Klimaziel» zeigt das enorme Klimaschutzpotenzial der Digitalisierung: Bis zu 20 Prozent der bis 2030 nötigen Emissionseinsparungen könnten demnach durch digitale Technologien ermöglicht werden. Ein Hebel ist in allen relevanten Sektoren vorhanden (Industrie, Mobilität, Energie, Gebäude und Landwirtschaft), aber es gibt auch vielfältige Hürden.

Deshalb bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Teilt der Bundesrat das Ergebnis der Studie, dass die ambitionierten Klimaziele mithilfe des Potentials der digitalen Technologie massgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen können?

  • Welche regulatorischen Erleichterungen wurden bereits aufgegleist, um in den nächsten Jahren das Klimaschutzpotenzial der Digitalisierung auszuschöpfen?

  • Was tut die öffentliche Hand insbesondere in den kritischen Sektoren Gebäude und Energie, um die Digitalisierung zu beschleunigen?

  • Wo sieht der Bundesrat zusätzliche Möglichkeiten, um mit einem Bürokratie- und Regulierungsabbau das Digitalisierungstempo im Sinne des Klimas zu erhöhen?

  • Wäre der Bundesrat bereit in einem Postulat die CO2-senkenden-Potentiale der Digitalisierung in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie, Energie und weitere aus seiner Sicht zu identifizieren und aufzuzeigen, wie er dieses Potential ausschöpfen will? Oder wenn nur in Teilbereichen, in welchen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung der Wirtschaft und somit für die Erreichung der Klimaziele leisten kann. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Potential der Digitalisierung zum Teil bei den Berechnungen der Netto-Null-kompatiblen Energieversorgung im Rahmen der Energieperspektiven 2050+ berücksichtigt. Die digitale Steuerung z. B. von Heizungsanlagen kann gemäss der BFE-Studie zur Potenzialabschätzung von Massnahmen im Bereich der Gebäudetechnik pro Anlage bis 20 Prozent Energie einsparen.

2) und 4) Der Bundesrat hat im 2022 im Bericht «Digitalisierung – Handlungsfelder der Wirtschaftspolitik» aufgezeigt, dass er die allgemeinen Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft in den letzten Jahren in etlichen Bereichen verbessert hat und welche Massnahmen geplant sind bzw. sich noch in Umsetzung befinden. Eine aktuelle Standortbestimmung der Rahmenbedingungen findet sich zudem im Lagebericht des Bundesrats zur Schweizer Volkswirtschaft 2024. Der Bundesrat will zudem das Potential von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzbar machen und gleichzeitig die Risiken für die Gesellschaft minimieren. Zu diesem Zweck hat er das UVEK am 22. November 2023 beauftragt, bis Ende 2024 in Zusammenarbeit mit dem EDA eine Übersicht möglicher Regulierungsansätze von Künstlicher Intelligenz zu erarbeiten.

In verschiedenen Sektoren arbeitet die Bundesverwaltung in den zuständigen Bundesämtern überdies an der Umsetzung von Massnahmen, um die digitale Transformation u. a. des Energiesektors und des Agrar- und Ernährungssektors zu begleiten und zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere moderne vernetzte Datensysteme, jedoch auch laufende Grundlagen, bspw. aktuell im Bereich Verkehr.

Die Anstrengungen auf diesen und weiteren Gebieten sollen weitergeführt werden. Bei der Digitalisierung ist jedoch v. a. auch die Privatwirtschaft gefordert, um mit innovativen und marktfähigen Lösungen die Dekarbonisierung voranzutreiben.

3) Der Bundesrat setzt in seiner Strategie «digitale Schweiz» die Leitlinien für die Digitalisierung der öffentlichen Hand und fordert alle Anspruchsgruppen der digitalen Schweiz auf, relevante Umsetzungsprojekte und Querschnittsthemen gemeinsam anzugehen. Als integraler Teil der Strategie beinhaltet der Aktionsplan Massnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele, u. a. der Verringerung des ökologischen Fussabdrucks und des Energieverbrauchs. Ausserdem wird das Potential der Digitalisierung bei der Dekarbonisierung der öffentlichen Hand auch bei der Umsetzung der Vorbildfunktion nach Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes KlG (AS 2023 655) eine Rolle spielen.

5) Der Bundesrat sieht keinen Mehrwert in einem weiteren Bericht. Die notwendigen Wissensgrundlagen sind mit der erwähnten Studie vorhanden. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Energieperspektiven 2050+ werden die Potenziale der Digitalisierung wiederum berücksichtigt.