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24.3988 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Entlöhnung der Bauernfamilien ist unzureichend. Der Bericht zum Postulat Bulliard 21.4585 verweist auf ein durchschnittliches Einkommen in der Landwirtschaft von 17 Franken pro Stunde. Dies liegt weit unter dem Einkommen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sekundär- und Tertiärsektor.

Trotz der Direktzahlungen und anderer Finanzhilfen für die Landwirtschaft ist die Situation also keineswegs zufriedenstellend, und Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes wird nicht oder nur teilweise für die Talregionen erfüllt. Mit verschiedenen Lösungsansätzen könnte die Situation verbessert werden. Nach den Bauernprotesten zu Beginn des Jahres hat Frankreich insbesondere die Einführung von Mindestpreisen angekündigt. Dieses Instrument könnte auch in der Schweiz in Betracht gezogen werden, mit dem Ziel, Preise zu gewährleisten, die zumindest die Produktionskosten decken.

  1. Ist der Bundesrat angesichts der Schlüsselrolle der Nahrungsmittelproduktion und der Notwendigkeit, eine nachhaltige Produktion zu gewährleisten, auch der Ansicht, dass die Preise die Produktionskosten decken sollten?

  2. Ohne die Preispolitik wesentlich zu beeinflussen, was einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage führen und weitere Marktinterventionen mit sich ziehen könnte: Ist die Einführung von Mindestpreisen eine Massnahme, die der Bundesrat in Betracht zieht?

  3. Welche Bedingungen müssten für die Einführung von Mindestpreisen erfüllt sein?

  4. Um Verhandlungen auf objektiver Grundlage zu ermöglichen: Welche Rolle nimmt der Bund derzeit bei der Berechnung der Gesamtproduktionskosten ein? Beabsichtigt er, diese Rolle in Zukunft zu stärken? Wenn ja, wie?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Bericht «Einkommen der Bauernfamilien» in Erfüllung des Postulats Bulliard 21.4585 dargelegt, dass die Arbeitsverdienste in der Landwirtschaft niedrig sind, die Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe sich aber in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt hat. Gemäss Artikel 5 Landwirtschaftsgesetz sollen nachhaltig wirtschaftende und leistungsfähige Betriebe ein Einkommen erzielen, das mit demjenigen der übrigen erwerbstätigen Bevölkerung in der Region vergleichbar ist. Im Bericht des Bundesrats «Einkommen der Bauernfamilien» in Beantwortung des Postulats Bulliard 21.4585 schlägt der Bundesrat vor, dass künftig der Median der besser verdienenden Hälfte der Bauernbetriebe herangezogen werden soll, um die leistungsfähigen Betriebe zu charakterisieren. Im Mittel der Jahre 2020 bis 2022 lag der entsprechende Wert für den Arbeitsverdienst der Landwirtschaftsbetriebe im Talgebiet 37 Prozent über dem Vergleichslohn. Im Hügelgebiet lag dieser Wert ein Prozent und im Berggebiet 16 Prozent darunter.

Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1.-3. Bis zum Anfang der Neunzigerjahre hat der Bund die Einkommensziele hauptsächlich über agrarpolitisch administrierte Preise verfolgt. Mit der bis heute geltenden Verfassungs- und Gesetzesgrundlage und der Einführung von Direktzahlungen hat sich die schweizerische Landwirtschaftspolitik von staatlich administrierten Preisen abgewendet und die Einkommens- von der Preispolitik in der Landwirtschaft entkoppelt. Verankert ist dieser Grundsatz in Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe a der BV («er ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen»). Das Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) strebt mit Artikel 5 entsprechend an, dass leistungsfähige Betriebe mit den Erlösen aus der landwirtschaftlichen Produktion und den Direktzahlungen ihre Kosten decken und ein mit der übrigen Bevölkerung vergleichbares Einkommen erzielen können.

Die geltenden agrarpolitischen Massnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe. Einerseits sind in der Schweiz sowohl der Grenzschutz und als auch die Direktzahlungen an die Landwirtschaft wesentlich höher als beispielsweise in der EU. Andererseits gehört zur Marktausrichtung der landwirtschaftlichen Produktion, dass der Wettbewerb nicht behindert wird und die Preise und Mengen aufgrund von Angebot und Nachfrage zwischen den Marktpartnern ausgehandelt werden. Der Bundesrat erachtet angesichts dieser Hintergründe die Rückkehr zu der staatlichen Festlegung von Mindestpreisen, wie sie bis Anfang der Neunzigerjahre praktiziert wurde, als nicht angezeigt. Dies würde die Gefahr von Rentenbildung oder Überproduktion erhöhen und hätte einen bedeutenden administrativen Aufwand zur Folge. Es wäre ein Rückfall in die staatliche Planwirtschaft. Verbunden mit einer solchen Politik wären denn auch die damals erfahrenen Nachteile der Überproduktion (Butterberge, Milchseen).

4. Der Bund hat nach Artikel 185 LwG unter anderem die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Schweizer Landwirtschaft und damit die Wirksamkeit der agrarpolitischen Massnahmen zu beurteilen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er jeweils im Herbst zwei Statistiken. Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung des Bundesamtes für Statistik zeigt die wirtschaftliche Situation des Agrarsektors. Die Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten von Agroscope gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe und der Bauernfamilien. In beiden Statistiken werden die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion detailliert ausgewiesen. Agroscope wird auf der Grundlage der zentralen Auswertung weiterhin in regelmässigen Abständen betriebswirtschaftlich relevante Studien publizieren. All diese Ergebnisse können in Preisverhandlungen als objektive Grundlage verwendet werden.

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