24.3998 · Interpellation · 2024-09-25
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich frage den Bundesrat:
Ist es möglich, für bestimmte Projekte, zum Beispiel bis zu einem Betrag von ca. 100 Millionen Franken, ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden?
Ist es denkbar, solche Projekte unter einem allgemeinen Titel aufzunehmen, ohne dass sie dem Parlament mit dem genauen Titel unterbreitet werden müssen, und es der Verwaltung zu überlassen, diese Projekte zu evaluieren und zu genehmigen?
Ist es denkbar zuzulassen, dass die Gesamtkosten einer Reihe von Projekten den bewilligten Verpflichtungskredit übersteigen («overbooking»), damit in der rollenden Planung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) die Möglichkeit besteht, Projekte, die bereit sind, zu realisieren, auch wenn sich andere Projekte verzögern?
Begründung
Mit der 2014 vom Volk angenommenen FABI-Vorlage wollte der Bund die gesamte Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur übernehmen. Jeder Ausbau des Angebots – wie zum Beispiel der Bau einer Kreuzungsstelle zur Erhöhung des Taktes auf einer eingleisigen Strecke, eine Streckenverlängerung oder eine neue Haltestelle, um ein Gebiet besser zu erschliessen oder ein Angebot mit einem übergeordneten Angebot zu verbinden, oder sogar die Korrektur von Kurven, um einige Sekunden einzusparen – muss ein minutiöses Verfahren durchlaufen und per Parlamentsbeschluss verabschiedet werden, bevor die Projektierung beginnen kann. Der politische Prozess dauert nun schon mehr als fünf Jahre.
Für Planung grosser Infrastrukturen ist ein solcher zeitlicher Rahmen sicherlich sinnvoll. Aber er ist nur schwer vereinbar mit kleineren Projekten, die geringe Kosten generieren und bei denen das Verfahren, auch aufgrund der wenigen Einsprachen, von beschränkter Dauer ist.
In der Tat dauert es bei der Bahn lange, bei Grossprojekten sogar sehr lange. Die kleinen regionalen Projekte können jedoch schnell umgesetzt werden und die Entwicklung eines neuen Industriegebiets, die Eröffnung eines neuen Schulstandorts oder die Änderung eines Plans der regionalen Mobilität wirksam ergänzen. Nicht zuletzt gelangen die Reisenden oft über den Regionalverkehr zu den grösseren Bahnlinien.
Die kleinen Projekte mit ihrer Eigendynamik könnten mit den ungenutzten Geldern der verzögerten Grossprojekte finanziert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Der Planungsprozess für die Ausbauschritte läuft gemäss Art. 48 a-f Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) ab. Dabei wird mit Blick auf das Gesamtsystem der Eisenbahn (Angebot – Rollmaterial – Infrastruktur) ausgehend von einem Bedarfsnachweis ein betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Angebotskonzept ausgearbeitet. Unabhängig davon, ob es sich um kleine oder grosse Investitionen für Ausbaumassnahmen handelt, zeigt der Bundesrat in den Botschaften zu den Ausbauschritten die Folgekosten für das gesamte Eisenbahnsystem auf. Die Erlasse zu den einzelnen Ausbauschritten ergehen in der Form des Bundesbeschlusses. Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur (AS 2035) sieht in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f die Möglichkeit von Einzelinvestitionen vor. Dabei handelt es sich um kleinere Projekte, die bei der Ausarbeitung der Botschaft wegen ihrer noch ungenügenden Projektierungstiefe nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Option besteht also bereits heute. Angesichts der derzeitigen Mehrkosten im Programm des AS 2035 muss die beabsichtigte Massnahme jedoch einen sehr hohen Nutzen bei sehr tiefen Kosten erzielen.Im Rahmen der Botschaft 2026 zum Bahnausbau wird derzeit geprüft, ob ebenfalls eine Reserve für «verschiedene Einzelinvestitionen» beantragt werden soll, damit ein gewisser Handlungsspielraum für notwendige Ergänzungen im Schienennetz besteht. Der Bundesrat könnte somit einzelne zusätzliche Elemente mit geringem Finanzbedarf beschliessen, sofern ein Bedarfsnachweis und eine positive Bewertung vorliegen und die für die Umsetzung nötigen Streckensperrungen neben den bereits geplanten Baustellen im Netz zeitnah möglich sind. 3. Nach aktuellem Stand liegen die prognostizierten Endkosten für den AS 2035 rund 3 Milliarden Franken über dem bewilligten Verpflichtungskredit. Das Bundesamt für Verkehr sucht nach Möglichkeiten, um diese Mehrkosten zu senken. Das sogenannte Overbooking wird in der Praxis bereits umgesetzt, wobei Investitionen in den Substanzerhalt Vorrang haben. Sind die dafür bestimmten Mittel einmal gebunden, stehen durchschnittlich noch 1 bis 1,5 Milliarden Franken für Ausbauinvestitionen zur Verfügung, ohne dass das Angebot zu stark reduziert werden muss. Über zusätzliches Overbooking die Umsetzung weiterer Vorhaben zu erzwingen, ist auf dem hoch belasteten Bahnnetz daher unmöglich.