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24.4012 · Interpellation · 2024-09-25

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Würde eine Streichung des Neubauverbots von Atomkraftwerken nicht diejenigen Kräfte bspw. in Gemeinden stärken, welche aus einer «Not in my Backyard»-Haltung Anlagen der erneuerbaren Energien, bspw. Windkraft oder Solarfreiflächen, erschweren, verzögern oder gar verhindern, weil auf künftigen Bau von AKWs verwiesen werden kann?

  2. Schon heute gibt es, wenn die Solarenergie viel Strom liefert, 0- bzw. Negativ-Preise für Strom. Diese Phasen werden erwartungsgemäss in den nächsten Jahren deutlich zunehmen. Wie soll ein unflexibles produzierendes AKW in einem solchen Markt akzeptable Einnahmen generieren?

  3. Für den Betrieb von Atomkraftwerke braucht es jährlich neue Brennstäbe mit Uran. Der grösste Spieler auf diesem Markt ist Russland. Auch Leibstadt und Beznau sind im Moment abhängig vom Russischen Uran und zahlen so in Putins Kriegskasse ein. Welche (gesetzlichen) Massnahmen werden gegen diese ausländische Abhängigkeit geplant?

Begründung

Die Atompläne von Bundesrat Rösti sind besorgniserregend und tragen nicht zur Lösung der Energiewende bei. Neue Atomkraftwerke können frühestens in etwa 20 Jahren Strom liefern, während erneuerbare Energien bereits heute zeitnah zur Verfügung stehen. Dies gefährdet die sichere Energieversorgung und den dringend notwendigen Ausstieg aus fossilen Energien, wenn die Ressourcen und Gelder auf den Bau von Atomkraftwerken umgelenkt werden. Damit verzögert sich der Ausbau sauberer und schneller verfügbarer erneuerbarer Energiequellen, was kontraproduktiv zur Klimapolitik und den Zielen der Energiestrategie 2050 ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Mit der Streichung des Neubauverbots wird nicht der Bau neuer Kernkraftwerke (KKW) beschlossen. Es bleibt daher weiterhin offen, ob in Zukunft ein Projekt für den Neubau eines Kernkraftwerks eingereicht werden wird. Kurz- und mittelfristig bleibt daher für den Bundesrat der Ausbau der erneuerbaren Energien prioritär. Die Realisierung neuer Projekte stellt allerdings bereits heute eine Herausforderung dar. Gegen neue Wasserkraftprojekte oder alpine Solaranalgen wird regelmässig der Rechtsweg beschritten. So wurden beispielsweise gegen die Projekte Trift und Gondosolar Beschwerden eingereicht. Die von der Interpellantin beklagte Verzögerung lässt sich demnach schon heute und unabhängig von der beabsichtigten Streichung des Neubauverbots für KKW feststellen. 2. Kernenergie kann insbesondere im Winter durch die Produktion von Bandlast eine sinnvolle Ergänzung zum Solarstrom sein, dies insbesondere solange der Strom aus dem Sommer nicht für den Winter gespeichert werden kann. Wie sich die langfristige Wirtschaftlichkeit der Kernenergie entwickelt, kann heute nicht abschliessend beurteilt werden. 3. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Mahaim 24.3335 «Russische Energie. Alimentieren die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz die russische Kriegskasse?» erwähnt, wird der Bundesrat im Bericht zum Postulat 23.3959 «Durchsetzung und Kontrolle der Sanktionen gegen Russland im Rohstoffsektor» der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates darlegen, ob es Lücken in der derzeitigen Überwachung und Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland im Bereich Rohstoffe gibt und wo die Massnahmen allenfalls noch verstärkt werden könnten. Russland ist zudem nicht der einzige Lieferant dieser Rohstoffe, und die Schweizer KKW engagieren sich schon heute stark dafür, ihre Bezugsquellen zu diversifizieren. Uran wird in vielen Ländern der Welt gefördert, die grössten Förderländer sind Kasachstan, Kanada und Australien.

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