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LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen nehmen zu. Wie gedenkt der Bundesrat, die Dienste zur Unterstützung der Opfer zu unterstützen?

24.4022 · Interpellation · 2024-09-25

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Vereinigungen Pink Cross, LOS und TGNS haben eine telefonische Helpline eingerichtet, über die LGBTIQ+-Personen erlittene Verbrechen oder Vergehen melden und Beratung erhalten können (LGBTIQ-Helpline). Im Jahr 2023 wurden 305 Fälle LGBTIQ-feindlicher Hassverbrechen gemeldet, mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2022 (134). Ein Drittel der Personen wollte von der LGBTIQ-Helpline auch beraten werden, sowohl aus Vertrauensgründen als auch deshalb, weil es zu oft an offiziellen Angeboten der Kantone oder des Bundes fehlt, die sich spezifisch an LGBTIQ+-Personen richten.

In seiner Antwort auf das Postulat 20.3820 anerkannte der Bundesrat das Problem bereits.

Doch diese Straftaten werden nicht weniger begangen, ganz im Gegenteil!

Gemäss dem Crime Survey 2022 der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz hat rund ein Drittel der LGBTIQ-Personen in den letzten fünf Jahren ein Hassverbrechen erlitten. 6 Prozent der Transmenschen und intergeschlechtlichen Menschen und 4 Prozent der homo- und bisexuellen Menschen wurden körperlich angegriffen.

Es ist eine Voraussetzung für den Erfolg einer Helpline für LGBTIQ-Personen, dass sie über speziell ausgebildetes und sensibilisiertes Personal verfügt. Denn das Vertrauen der Opfer ist von zentraler Bedeutung. Ein solcher Dienst sollte daher im gesamten Land dauerhaft eingerichtet werden. Dafür benötigen die Vereinigungen, die ihn heute sicherstellen, finanzielle Unterstützung.

Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie geht der Bundesrat mit dem Thema der LGBTIQ-feindlichen Hassverbrechen um und wie gedenkt er, den Anstieg der Fälle zu bremsen?

  2. An welche offiziellen spezialisierten Beratungsstellen können sich Opfer von LGBTIQ-feindlichen Hassverbrechen wenden? Gibt es einen solchen Dienst für das gesamte Gebiet der Schweiz?

  3. Besteht eine statistische Zusammenstellung der von den verschiedenen (staatlichen und zivilgesellschaftlichen) Meldestellen erfassten Hassverbrechen, die einen Überblick bietet, insbesondere über die Anzahl, die Form, die betroffenen Gruppen und die Entwicklung der Delikte? Inwiefern könnte der Bundesrat sicherstellen, dass Hassverbrechen schweizweit erfasst werden?

Die LGBTIQ-Helpline hat sich sowohl für die Opfer als auch für die Erfassung dieser Verbrechen als nützlich erwiesen. Leider kann sie ohne angemessene finanzielle Unterstützung nur schwerlich ausgeweitet oder gar aufrechterhalten werden. Könnte der Bundesrat sich damit befassen, einen solchen Dienst von nationalem Interesse finanziell zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat verurteilt Hassverbrechen und Gewalttaten gegen lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und nicht binäre Menschen (LGBTIQ-Personen). Um LGBTIQ-Personen, die Opfer von Hass- und Gewaltverbrechen werden, zu schützen und zu unterstützen, müssen zusätzlich zu den strafrechtlichen Normen Massnahmen zur Sensibi­li­sierung, Prävention und für das Monitoring erarbeitet werden. Der Aktionsplan zur Umset­zung des Postulats 20.3820 Barrile «Nationaler Aktionsplan gegen LGBTQ-feindliche ‹hate crimes›» ist in Erarbeitung. Er zielt darauf ab, die durch Hass und Feindseligkeit motivierte Ge­walt gegen diese Menschen zu verringern. Er wird dem Bundesrat in der zweiten Hälfte 2025 unter­breitet.2. LGBTIQ-Personen, die durch eine Straftat eine direkte Beeinträchtigung ihrer körperli­chen, psychischen oder sexuellen Integrität erlitten haben, können sich an die in allen Kan­tonen eingerichteten Beratungsstellen der Opferhilfe wenden. Gemäss Opferhilfegesetz (OHG; SR 312.5) tragen die Kantone den besonderen Bedürfnissen verschiedener Opfer­kategorien (Art. 9 Abs. 1 OHG), insbesondere von LGBTIQ-Personen, Rechnung.3. Die Datenerhebung zu Hassverbrechen und anderen Gewalttaten gegen LGBTIQ-Personen ist sehr begrenzt (Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3961 Reynard; Crime Survey 2022 auf www.kkpks.ch/de/ > Informationen) und erfolgt derzeit ohne statistische Aggregation. Ausserdem werden in den meisten Statistiken über Hassverbre­chen und Gewalt Kriterien wie sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechts­merk­male nicht berücksichtigt. In seinem Bericht zum Postulat 19.3064 Marti Samira «Ver­gleichender Bericht über die Gesundheit von LGB» und seiner Stellungnahme zum Postulat 20.3820 Barrile wies der Bundesrat auf die Wichtigkeit einer verbesserten Datenerhebung und eines verbesserten Monitorings hin. Dieser Punkt wird im Rahmen der Ausarbeitung des oben genannten Aktionsplans in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden geprüft.4. Im Bereich der Opferhilfe- und Beratungsangebote liegt die Verantwortung für deren dau­er­hafte Bereitstellung und Finanzierung in erster Linie bei den Kantonen. Zur Berücksich­tigung der besonderen Bedürfnisse einer spezifischen Opferkategorie (Art. 9 Abs. 1 OHG) können diese eine spezialisierte Beratungsstelle für Opferhilfe einrichten. Ein solches Zent­rum kann kantonal oder von mehreren Kantonen gemeinsam betrieben werden (Art. 9 Abs. 2 OHG). Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, eine Leistungsvereinbarung mit einer spe­zialisierten privaten Einrichtung abzuschliessen. Eine Verbesserung der Aufnahme und Be­treu­ung von gewaltbetroffenen LGBTIQ-Personen wird im Rahmen des oben genannten Ak­tions­plans geprüft.

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