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Zukunft der Nachtzugverbindungen nach Rom und Barcelona. Streichung der Beiträge durch den Bundesrat entgegen der gesetzlichen Grundlage!

24.4028 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

  1. Wie erklärt der BR seinen Entscheid, auf die Förderung von Nachtzugverbindungen zu verzichten, obwohl das geltende Gesetz diese finanzielle Unterstützung ausdrücklich vorsieht?

  2. Wie wertet der BR die Tatsache, dass bei einem Verzicht auf die Nachtzugstrecken nach Rom und Barcelona die bisher investierten Ressourcen zur Bereitstellung ergebnislos verloren sind und dass ein rechtlich beschlossenes Gesetz Planungssicherheit garantieren sollte?

  3. Welche Rolle spielen Nachtzugverbindungen in der Strategie des BR zur Förderung von Alternativen zu innereuropäischen Flügen?

  4. Wie plant der BR, die langfristigen ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile von Nachtzugverbindungen im Vergleich zu den kurzfristigen Einsparungen durch die Streichung der Beiträge zu bewerten?

  5. Welche Maßnahmen wird der BR ergreifen, um sicherzustellen, dass der Volkswille, wie im aktuellen Gesetz ausgedrückt, respektiert wird, und wie will er das Vertrauen in die Schweizer Klimapolitik wahren?

Begründung

Seit Jahren kämpft das Parlament für die Stärkung internationaler Nachtzugverbindungen, die einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und zur Reduktion von CO₂-Emissionen leisten. Nachtzüge bieten eine umweltfreundliche Alternative zum Flugverkehr und sind zentral für eine klimafreundlichere Zukunft in Europa. Der Bundesrat plant nun, die dafür vorgesehenen 30 Mio. Fr. zu streichen. Dies wirft Fragen zur Einhaltung des bestehenden Gesetzes auf und könnte den Austausch mit unseren europäischen Nachbarn stören.

Bereits wurden bedeutende Fortschritte erzielt: Die SBB stehen in fortgeschrittenen Verhandlungen mit den betroffenen Ländern und es wurden konkrete Vereinbarungen über Rollmaterial getroffen. Der Verzicht auf die Unterstützung würde jahrelange Bemühungen zunichtemachen und den Schienenverkehr als nachhaltige Alternative schwächen. Es stellt sich die Frage, ob dieser Sparentscheid die langfristigen Vorteile berücksichtigt.

Die langfristigen Auswirkungen eines solchen Sparentscheids könnten gravierend sein. Nachtzüge haben das Potenzial, eine wachsende Zahl von Reisenden für den klimafreundlichen Verkehr zu gewinnen und damit unsere Klimaziele zu unterstützen. Der BR muss sich darüber im Klaren sein, dass die Förderung dieser Verbindungen eine Investition in die Zukunft unserer Mobilität sowie in die Beziehungen zu unseren Nachbarn ist und eingegangene Verpflichtungen einzuhalten sind.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat hat am 20. September 2024 beschlossen, den entsprechenden Voranschlagskredit 2025 und den entsprechenden Verpflichtungskredit vorerst nicht zu beanspruchen. Mit Blick auf die beabsichtigte Aufhebung der Subventionsbestimmung ist es nach Auffassung des Bundesrates nicht opportun, die neuen Beiträge für nur ein oder zwei Jahre auszubezahlen und anschliessend wieder zu streichen. Das nCO2-Gesetz (SR 641.71) schreibt dem Bundesrat zudem nicht vor, die entsprechenden Förderbeiträge auszugeben. Im Gesetz sind für die Förderung des Vorhabens Höchstbeträge vorgesehen. Der Bundesrat muss diese nicht ausschöpfen. Vielmehr hat er die Aufgabe, nach Art. 12 Abs. 4 Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) dafür zu sorgen, dass die Mittel des Bundes wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden und dass eine kohärente Gesamtplanung besteht, welche die verschiedenen Tätigkeiten des Staates aufeinander abstimmt (Art. 180 BV). Diese Aufgaben nimmt der Bundesrat mit der Nicht-Beanspruchung der entsprechenden Mittel im Voranschlag 2025 und der Anweisung, diesbezüglich ab sofort keine neuen Verpflichtungen einzugehen, aktiv wahr.

2. Planungen der SBB zu Nachtzügen nach Rom und Barcelona finden schon seit Jahren unabhängig vom CO2-Gesetz statt. Investitionen in Rollmaterial wurden gemäss Kenntnisstand des Bundesrates bisher keine getätigt. Zudem beinhaltet das nCO2-Gesetz eine befristete Anschubfinanzierung und keine dauerhafte Unterstützung des grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrs.

3. Für den Bundesrat sind internationale Zugverbindungen weiterhin eine Alternative zu Kurz- und Mittelstreckenflügen. Der Bundesrat erwartet gemäss den strategischen Zielen 2024-2027 von der SBB, dass sie ihre Marktstellung insbesondere durch Kooperationen stärkt und den Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz sowie die Verbindungen zu wichtigen Wirtschafts- und Tourismuszentren verbessert. Dabei wird im internationalen Personenverkehr eine insgesamt profitable Leistungserbringung erwartet.

4. Angesichts der begrenzten Kapazität der Nachtzüge und der Tatsache, dass pro Nacht nur ein oder zwei Züge pro Strecke verkehren, können Nachtzüge nur einen beschränkten Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten. Nichtsdestotrotz ist dem Bundesrat bewusst, dass Nachtzüge eine Alternative sind für klimabewusstes Reisen.

5. Der Bundesrat beabsichtigt keine weiterführenden Massnahmen zu ergreifen. Er ist der Meinung, dass das nCO2-Gesetz weiterhin eine wichtige Grundlage für die Klimapolitik darstellt.

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