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24.4045 · Motion · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Botschaft und Entwurf für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen. Er entwickelt diesen Entwurf unter Einbezug der Kantone. Dabei sollen die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen "Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)" beachtet werden. In diesem Sinne kann ein Regelungsansatz wie folgt lauten:

Art. XX Digitale Behördenleistungen
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende Versorgung mit digitalen Behördenleistungen von hoher Qualität.

2 Bund und Kantone koordinieren sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Gesetz schafft zu diesem Zweck ein gemeinsames Organ, das hälftig aus Vertretungen des Bundes und der Kantone zusammengesetzt ist.

3 Der Bund kann technische, organisatorische und prozedurale Standards für digitale Behördenleistungen verbindlich erklären. Standards, die kantonale Zuständigkeiten betreffen, bedingen für die Verbindlichkeit die Zustimmung des gemeinsamen Organs. Die Koordination der Meinungsbildung der Kantonsvertretung im gemeinsamen Organ ist Sache der Kantone.

4 Der Bund kann digitale Behördenleistungen einschliesslich der dazu erforderlichen Mittel der Informations- und Kommunikationstechnologie bereitstellen. Das Gesetz regelt die Umsetzung und die Finanzierung.

Begründung

Die digitale Transformation im öffentlichen Sektor schreitet auch in der Schweiz voran. Allerdings ist es offensichtlich, dass die verfassungsrechtlichen Probleme in den verschiedenen Aufgabenbereichen sich mangels eines Digitalisierungsartikels häufen. Es braucht eine Klärung. Diese soll auch im Rahmen des überwiesenen Postulats 23.3050 erfolgen. Aktuelle Vorlagen im Parlament zeigen nun aber, dass erhöhte Dringlichkeit geboten ist.


Die digitale Transformation fordert Bund, Kantone und Gemeinden gleichermassen. Die damit verbundenen Herausforderungen lassen sich durch keine Staatsebene allein meistern. Die zentralen Hemmnisse für die digitale Transformation der Verwaltung in der Schweiz sind die fehlenden Basisdienste und Infrastrukturen sowie die fehlenden technischen, organisatorischen und rechtlichen Standards, die eine Interoperabilität und Mehrfachnutzung bestehender Lösungen ermöglichen würden.

Die bestehende Kompetenzordnung wird diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es braucht einen neuen Ansatz, damit verbindliche Vorgaben zu Standards, zu Leistungserbringung oder Nutzung von technischen Diensten erlassen werden können.

Dabei ist die bedeutsame Rolle der Kantone und Gemeinden bei der Verwaltungsorganisation und dem Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Es braucht eine entsprechende Mitwirkung, die dem föderalen Staatsaufbau der Schweiz effektiv Rechnung trägt. Als zweckmässig erscheint es daher, den mit der Gründung der «Digitalen Verwaltung Schweiz» eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuführen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt, dass in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes im Rahmen der digitalen Transformation Klärungsbedarf besteht. Inwieweit eine Revision der Bundesverfassung zur Erreichung der Ziele in der Digitalisierung – im Hinblick auf den Erlass von verbindlichen Standards und für die institutionelle Weiterentwicklung der Organisation «Digitale Verwaltung Schweiz» – notwendig ist und wie diese aussehen könnte, wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung des Berichts zum Postulat 23.3050 Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP «Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?» untersucht. Der Bundesrat möchte den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht vorgreifen. Darüber hinaus müsste vertieft geprüft werden, inwiefern der vom Motionär vorgeschlagene Text zur Erreichung der Ziele der Digitalisierung geeignet ist. Es stellt sich insbesondere die Frage, inwieweit der ausformulierte Text den Bundesrat binden soll. Gemäss diesem ausformulierten Vorschlag müsste der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Einverständnis mit einem gemeinsamen Organ ausüben, das je zur Hälfte aus Vertreterinnen oder Vertreter des Bundes und der Kantone zusammengesetzt ist. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Kantone könnten also eine Art Veto-Recht ausüben, was dazu führen würde, dass insofern das Organ dem Bundesrat oder der Bundesversammlung übergeordnet wäre. Eine solche Konstruktion wäre eine Neuheit und wirft grundlegende verfassungsrechtliche Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die Gewaltenteilung und die Aufsicht, insbesondere die parlamentarische Oberaufsicht, über das Organ. Ausserdem besteht das Risiko einer Blockade, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Unklar ist ausserdem, welchen Umfang die Ermächtigung des Bundes in Absatz 4 zur Bereitstellung digitaler Behördenleistungen einen Eingriff in eigentlich kantonale Kompetenzen ermöglicht, z.B. den E-Umzug anzubieten. Weiter müsste geprüft werden, ob das vorgeschlagene Regelungskonzept nicht zu eng ist. Die Überlegungen müssten auch andere transversale Aspekte der Digitalisierung, wie z.B. die Infrastruktur für die Sekundärnutzung der Daten (siehe die Antwort des Bundesrates zur Motion 22.3890 WBK-S «Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten») oder die Regulierung der künstlichen Intelligenz berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schlussfolgerungen des Berichts in Erfüllung des Postulats 23.3050 abgewartet werden sollen. Die Verabschiedung des Berichts soll im Jahr 2025 erfolgen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.