24.4059 · Interpellation · 2024-09-26
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Welche konkreten Einsparungen erwartet der Bundesrat durch den Ersatz gedruckter Publikationen durch elektronische Formate, und wie wurden diese berechnet?
2. Welche zusätzlichen Kosten sind mit der Umstellung auf elektronische Formate verbunden, zum Beispiel für Software, IT-Infrastruktur, Sicherheit und langfristige digitale Archivierung?
3. Hat der Bundesrat eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, die die Einsparungen durch den Verzicht auf Druckaufträge den Kosten für digitale Alternativen gegenüberstellt?
4. Inwiefern wurden die langfristigen Kosten für die Wartung und Aktualisierung der digitalen Plattformen, auf denen die Publikationen bereitgestellt werden, in die Entscheidung einbezogen?
5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Umstellung auf elektronische Publikationen tatsächlich zu einer nachhaltigen Einsparung führt, oder besteht das Risiko von Zusatzkosten im digitalen Bereich?
Stellungnahme des Bundesrates
Die rechtzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit gehört zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben des Bundesrats. Sie ist für die Bevölkerung und die Medien von zentraler Bedeutung. Informationen werden heute digital und gedruckt verlangt, mit einem klaren Trend hin zur digitalen Information. 1./3./5. Mit den vom Bundesrat verabschiedeten strukturellen Reformen 2017 wurde das Digitalisierungspotenzial von Publikationen und Drucksachen identifiziert. Die Umsetzung durch das EFD (BBL) erfolgte mit folgenden Massnahmen:Lebenszyklusbetrachtung, d.h. wie lange bleibt die Publikation aktuell, verbunden mit einer minimalen Lagerhaltung der Produkte. Aktive Digitalisierung: Bei jeder gedruckten Publikation wird mit dem Herausgeber geprüft, welche Kommunikationskanäle sinnvoll sind.Ferner erfolgte der Auftrag an das EFD (BBL), mit den Massnahmen auch die Ausgaben für Publikationen und Drucksachen zu reduzieren. Die Einsparungen beliefen sich im Jahr 2019 auf 2 Millionen Franken, im Jahr 2020 auf 4 Millionen Franken und seit dem Jahr 2021 auf
6 Millionen Franken pro Jahr (im Vergleich zum Jahr 2018).Aufgrund der Ausgangslage, dass alle Publikationen und Drucksachen inhaltlich bereits digital vorliegen, können keine Einsparungen für digitale Alternativen erzielt werden. Aktuell werden alle Drucksachen, vertrieben über den Bundesshop, deshalb auch elektronisch als PDF-Datei angeboten, da bereits bestehend. Die Wahl, ob gedruckte oder digitale Publikation, liegt somit beim Bezüger und seinem bevorzugten Medienverhalten.Der Bundesrat hat am 20. September 2024 gestützt auf den Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen für den Bundeshaushalt weiterverfolgt werden sollen. Im Eigenbereich hat er Einsparungen von 300 Millionen Franken ab 2028 beschlossen. Zurzeit wird geprüft, ob auch im Bereich Publikationen weitere Entlastungen möglich sind. 2. Informationen für die Öffentlichkeit werden bereits vor der Drucklegung der Publikationen und Drucksachen elektronisch erstellt. Dieser Prozess erfolgt immer digital. Investitionen hierzu werden also getätigt, bevor – und unabhängig davon, ob – die Publikationen und Drucksachen gedruckt werden. Somit kann nicht von einer Kostensteigerung wegen der Digitalisierung gesprochen werden. Mit dem Verzicht auf die Drucklegung entfallen jedoch die Versand- und Portokosten.
4. Die erzeugten Publikationen und Drucksachen sind bereits in elektronischen Formaten bestehend und somit auch auf Plattformen domiziliert. Die Aktualisierung und Wartung der Plattformen müssen deshalb grundsätzlich vorgenommen werden. Unabhängig, ob nachgelagert noch ein Druckerzeugnis gefertigt wird.