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24.4060 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Mit dem «Ja» zur Energiestrategie 2050 im Jahr 2017 hat die Bevölkerung entschieden, aus der Atomenergie auszusteigen und den Fokus auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zu legen. Auch mit der deutlichen Zustimmung zum Stromgesetz am 9. Juni 2024 sprach sich die Bevölkerung klar für den Ausbau der erneuerbaren Energien aus. Bei einer konsequenten Umsetzung des Stromgesetzes könnten bereits 2035 alle schweizerischen Atomkraftwerde mit erneuerbaren Energien ersetzt werden, zeigen die Berechnungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mehrerer Schweizer Hochschulen und die Energieperspektiven des Bundes (https://www.bfe.admin.ch/bfe/fr/home/politique/perspectives-energetiques-2050-plus.html/). Atomkraftwerke hingegen könnten in der Schweiz entweder gar nicht oder nur auf Kosten der Erneuerbaren Energien finanziert werden. Das erfordert eine klare Prioritätensetzung des Bundesrates.

Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche finanziellen Ressourcen werden im UVEK aktuell und in den nächsten 5 bis 10 Jahren für das «Atomdossier» bereitgestellt?

2. Wie viele Personen sind zurzeit und in den nächsten 5 bis 10 Jahren im UVEK mit dem «Atomdossier» betreut, nicht nur um die aktuelle Vorlage vorzubereiten, aber auch um die finanziellen Fragen zu klären und die möglichen Verfahren aufzubauen und zu verfolgen?

3. Wo werden diese Ressourcen eingespart? Kann der Bundesrat garantieren, dass keine Ressourcenverlagerung von den Erneuerbaren hin zur Atomenergie stattfindet?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-3. Es existiert innerhalb des UVEK kein übergeordnetes «Atomdossier», das speziell für die mit der Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» auftretenden Fragestellungen geschaffen wurde. Im für die Kernenergie zuständigen Bundesamt für Energie (BFE) sind disziplinenübergreifend verschiedene Sektionen – nebst weiteren Aufgaben – für den Vollzug rund um kernenergetische Fragen verantwortlich. Dies betrifft sowohl aufsichtsrechtliche, juristische, sicherheitsrelevante und versorgungstechnische Aspekte wie auch die Bereiche Entsorgung radioaktive Abfälle und die Forschung. Für die Bearbeitung kernenergetischer Themen werden im BFE gemäss aktuellem Stand (Oktober 2024) pro Jahr schätzungsweise rund 3 Millionen Franken an Sachmitteln aufgewendet sowie personelle Ressourcen im Umfang von knapp 4 Millionen Franken eingesetzt. Die personellen Ressourcen werden weitgehend über Gebühren von den Inhabern der Kernanlagen gedeckt (Art. 83 KEG). Nicht gebührenfinanziert sind namentlich Arbeiten im Zusammenhang mit der Gesetzgebung wie die Behandlung der eingangs erwähnten Volksinitiative sowie die Erarbeitung des indirekten Gegenvorschlags. Für solche Arbeiten wird indessen nur ein kleiner Teil der erwähnten personellen Ressourcen aufgewendet.Nicht eingerechnet im Mittelbedarf sind Organisationen ausserhalb der zentralen Bundeverwaltung, wie bspw. das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI. Für die Behandlung der obgenannten Volksinitiative und des indirekten Gegenvorschlags werden keine zusätzlichen Ressourcen aufgewendet.