24.4083 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Ende August hat die EFTA die zehnte Verhandlungsrunde für das Freihandelsabkommen (FHA) mit Thailand abgeschlossen. Während zahlreiche Bestimmungen gemäss EFTA-Berichten bereits festgelegt worden sind, stehen gewisse Verhandlungen zu geistigen Eigentumsrechten noch aus. In verschiedenen Abkommen, wie auch zuletzt dem FHA EFTA-Indien, hatte die Schweiz auf Bestimmungen bestanden, die über das TRIPS-Abkommen der WTO hinausgegen. Zivilgesellschaftliche Gruppen in Thailand haben in diesem Zusammenhang besonders vor geplanten Bestimmungen in geistige Eigentumsrechte gewarnt. Die Schweiz gefährdet dadurch für benachteiligte Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Medikamenten.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Enthält der aktuell verhandelte Text Bestimmungen, die über das TRIPS-Abkommen hinausgehen; insbesondere im Bereich Patentlaufzeit, Testdatenschutz, Einschränkungen von Einsprüchen vor Patent-Erteilung oder von anderen TRIPS-Flexibilitäten wie Zwangslizenzen?
Wenn ja, ist der Bundesrat bereit, in folgenden Verhandlungsrunden auf solche über das TRIPS-Abkommen hinausgehenden Bestimmungen zu verzichten?
Hat die noch immer nicht publizierte Nachhaltigkeitsstudie zum FHA über TRIPS hinausgehende Bestimmungen und deren Auswirkung auf den Zugang zu Medikamenten untersucht?
Wenn ja, wie hat der Bundesrat diese Studienresultate in den Verhandlungen mit Thailand berücksichtigt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. + 2. Der aktuell verhandelte Text strebt umfassende Bestimmungen zu Schutz und Durchsetzung aller Rechte am geistigen Eigentum an. Die Arbeiten hieran sind noch nicht abgeschlossen. In Bezug auf die von der Interpellantin geäusserten Befürchtungen ist generell festzuhalten, dass die von der Schweiz in FHA angestrebten Bestimmungen den Zugang zu Medikamenten nicht einschränken. Im Gegenteil strebt die Schweiz jeweils eine Bestimmung an, welche die im TRIPS-Abkommen und der Doha-Erklärung vorgesehenen Flexibilitäten in Bezug auf Zwangslizenzen bestätigt. Was Testdaten für Arzneimittel anbelangt, sollen FHA diese gemäss dem TRIPS-Abkommen schützen. Dasselbe gilt für die Patentierbarkeit. Zudem werden im Rahmen von FHA-Verhandlungen auch Bestimmungen angestrebt, die eine effiziente Gestaltung des Patenterteilungsverfahrens bezwecken, wie auch von der in der Antwort auf die Fragen 3 und 4 detaillierter beschriebenen Nachhaltigkeitsstudie insbesondere für Pharma-Patente empfohlen. Dies dient der Rechtssicherheit, die im Interesse aller liegt: Sowohl Patentanmelder wie auch Mitwettbewerber sollen zügig Klarheit haben, ob Patentschutz gewährt wird oder nicht, und in welchem Umfang.3. + 4. Die ex ante Nachhaltigkeitsstudie zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Thailand wurde am 26. September 2024 publiziert. Die Studie untersucht auch mögliche Nachhaltigkeitsauswirkungen im Zusammenhang mit FHA-Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, auch bezüglich des Zugangs zu Medikamenten. Sie hält diesbezüglich fest, dass es wichtig sei, die Massnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums mit Mechanismen in Einklang zu bringen, die einen erschwinglichen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten gewährleisten, wie in internationalen Abkommen (z. B. TRIPS) festgelegt. Die Studie anerkennt dabei explizit die EFTA-Praxis und folgert, dass die Aushandlung von Bestimmungen, die im Einklang mit der Doha-Erklärung zum TRIPS-Abkommen Flexibilität bei Notfällen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ermöglichen, sicherstellt, dass der Schutz des geistigen Eigentums den Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten und zur Gesundheitsversorgung nicht behindert. Auch das FHA mit Thailand soll solche Bestimmungen enthalten.