Direktzahlungen. Wie verteilt sich das Budget auf die konventionelle und die Bio-Produktion?
24.4085 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die vom Bund gewährten Mittel für Direktzahlungen sind stabil geblieben. Sehr viele Landwirtinnen und Landwirte stellen jedoch fest, dass der ihnen ausgerichtete Betrag mit jedem Jahr deutlich kleiner wird. Dies stösst auf grosses Unverständnis und schwächt die Landwirtschaftsbetriebe, da sie nicht die erwarteten Gelder erhalten. Eine Erklärung ist, dass regelmässig neue Programme eingeführt werden, für die sich Landwirtinnen und Landwirte anmelden. Bei zu vielen Anmeldungen reichen die Mittel nicht aus, auch wenn die Programmanforderungen erfüllt wurden. Das war offenbar beim BTS-Programm 2023/2024 der Fall.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Wie hoch war der jährlich gewährte Gesamtbetrag für Direktzahlungen für die Landwirtschaft seit der Einführung dieser Zahlungen?
Was passiert, wenn sich Landwirtschaftsbetriebe für Programme anmelden, ohne dass die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen?
Ist der Betrag der Direktzahlungen für die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe in den letzten Jahren gestiegen oder gesunken?
Direktzahlungen sind der Lohn der Landwirtinnen und Landwirte für die Arbeit, die sie für den Bund leisten. Löhne werden üblicherweise indexiert. Wie sieht es mit den Löhnen in der Landwirtschaft aus?
Wenn Direktzahlungen aus Budgetgründen nicht ausbezahlt werden können, obwohl die Programmanforderungen erfüllt wurden, wie verteilen sich die gewährten Beträge bzw. die aus Budgetgründen notwendigen Kürzungen auf die konventionelle und die Bio-Landwirtschaft?
Was kann ein Landwirtschaftsbetrieb gegen den Bund unternehmen, um die ihm zustehenden Beiträge zu erhalten, wenn er an einem Programm teilgenommen und die damit verbundene Arbeit geleistet hat?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund richtet seit rund 30 Jahren Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe aus. Von 1993 bis 2010 stiegen die Ausgaben im Zuge mehrerer Agrarreformen von rund 1,2 auf 2,8 Milliarden Franken pro Jahr an. Im Gegenzug wurden die Marktstützungsmassnahmen weitgehend abgeschafft. Seither sind die Ausgaben stabil bei rund 2,8 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bundesrat legt die Beitragsansätze der Direktzahlungsprogramme vor Beginn eines Kalenderjahres so fest, dass sämtliche Teilnahmen der Landwirtschaftsbetriebe an den Programmen mit den festgelegten Ansätzen subventioniert werden können und die budgetierten Mittel ausreichen. Innerhalb des Gesamtkredits sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Direktzahlungsarten möglich. Während die Gesamtsumme der Direktzahlungen mit 2,8 Milliarden Franken pro Jahr stabil blieb, nahm die Anzahl Betriebe jedes Jahr ab. Die durchschnittlichen Direktzahlungen pro Betrieb sind deshalb jährlich von 51'700 Franken im Jahr 2010 auf 62'900 Franken im Jahr 2023 resp. um 22 % angestiegen. Die Direktzahlungen eines einzelnen Betriebs werden wesentlich von der Wahl der Betriebszweige, der Art der Bewirtschaftung und der landwirtschaftlichen Nutzfläche bestimmt. Mit Direktzahlungen fördert der Bund besonders naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen und ergänzt die bäuerlichen Einkommen unter Voraussetzung der Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises. Direktzahlungen sind kein Lohn für eine Anstellung, sondern Subventionen an selbständige Unternehmen. Wie in der Antwort auf die Frage 3 erwähnt, sind die Direktzahlungen pro Betrieb in den letzten Jahren gestiegen. Siehe Antwort auf Frage 2. Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin eines Landwirtschaftsbetriebs erhält die in der Direktzahlungsverordnung für das entsprechende Beitragsjahr festgelegten Beiträge gestützt auf sein oder ihr Gesuch und die Resultate der Kontrollen. Falls der Bundesrat für das nächste Jahr die Beitragsansätze reduziert, besteht die Möglichkeit, sich von den freiwilligen Programmen abzumelden.