24.409 · Parlamentarische Initiative · 2024-03-14
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Es seien die Bezüge der eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarierinnen beziehungsweise die entsprechenden Grundlagen gemäss Bundesgesetz über Bezüge und Infrastruktur der Mitglieder der eidgenössischen Räte und über die Beiträge an die Fraktionen (Parlamentsressourcengesetz, PRG) und die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG) wie folgt zu ändern:
Artikel 2 PRG, Jahreseinkommen für Vorbereitung der Ratsarbeit: 13 000 Franken steuerbar.
Artikel 3 und 8 PRG, Taggeld: 220 Franken steuerbar.
Artikel 9 PRG, Entschädigung für Kommissionspräsidenten und Kommissionspräsidentinnen: 220 Franken steuerbar.
Artikel 9 PRG, Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen: 110 Franken steuerbar.
Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Ratspräsidenten und Ratspräsidentinnen: 22 000 Franken steuerfrei.
Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen: 5500 Franken steuerfrei.
Begründung
Unsere Schweiz lebt vom Milizprinzip. Überall finden sich Personen, welche bereit sind, einen Dienst im Vereinswesen, für die Allgemeinheit, in der Gemeinde, im Bezirk, im Kanton kostenlos oder gegen geringste Entschädigung zu übernehmen.
Nur im eidgenössichen Parlament gilt dies nicht mehr. Es finden sich immer weniger Parlamentarier, welche nebst dem politischen Amt einer anständigen Arbeit nachgehen. Die viel zu hohe Entschädigung führt dazu, dass man als Parlamentarier vom Amt leben kann. Wer sich dann infolge Unterbeschäftigung noch ein paar gut bezahlte Mandate beschafft, geniesst ein sorgenfreies Leben.
Rechnet man als Basis für das Engagement als Parlamentarier einen Aufwand von 50%, so haben alle Ratsmitglieder - gerechnet auf 100% - einen Lohn von rund 250'000.--. Dies ist völlig überrissen und nur ganz wenige Parlamentsmitglieder würden einen solchen Lohn in der Privatwirtschaft erhalten, geschweige verdienen.
Die Tatsache, dass immer weniger Mitglieder unseres Parlaments einer geregelten Tätigkeit nachgehen, zeigt sich bei der Qualität der Entscheide sehr deutlich. Allzu viele Parlamentarier haben keinen Bezug mehr zu den Sorgen und Nöten der arbeitenden Bevölkerung.
Um den Milizgedanken wieder zu festigen, ist deshalb eine Änderung der Vergütungspraxis angezeigt!