Den Mehrwert regionaler Produkte für die landwirtschaftliche Produktion, die Verarbeitung und den Handel messen
24.4096 · Postulat · 2024-09-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Ich beauftrage den Bundesrat, einen Bericht zum Markt für Regionalprodukte mit dem Label «regio.garantie» in den Jahren 2021‒2023 zu erstellen, analog zu demjenigen für Bio-Produkte, damit der Mehrwert von regionalen Produkten für die Landwirtinnen und Landwirte, die Verarbeiter und die Händler gemessen werden kann.
Eine der Aufgaben des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) besteht darin, regelmässig über die Preisentwicklung auf den Agrarmärkten zu informieren, mit dem Ziel, die Markttransparenz zu erhöhen und langfristige Entwicklungen aufzuzeigen. Dazu stützt sich das BLW auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes und auf die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen den beteiligten Akteuren hilfreiche Informationen zu Marktentwicklungen und Marktmechanismen liefern.
Marktberichte werden für eine Vielzahl von Warengruppen erstellt, auch für Produkte mit Labels, darunter Produkte aus der biologischen Landwirtschaft. Diese Berichte enthalten wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Marktsituation, den Konsumtrends und den Preisen.
In den letzten Monaten hat sich herausgestellt, dass für regionale Produkte im Handel grössere Margen erzielt werden. Die Nachfrage nach solchen Produkten ist gross und die Konsumentinnen und Konsumenten sind bereit, für diese Lebensmittel ein wenig mehr zu bezahlen. Darum ist es wichtig, in diesem Marktsegment Transparenz herzustellen. Ziel ist eine gerechte Aufteilung des Mehrwerts dieser Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Regionalprodukte können seit 2015 zertifiziert werden, und zwar gemäss den national geltenden Richtlinien, die die Kriterien für die Zertifizierung festlegen und die vom Verein Schweizer Regionalprodukte verwaltet werden, einer nationalen Organisation, die das Recht zur Verwendung des Labels «regio.garantie» vergibt. Rund 30 Regionalmarken können nach der Ratifizierung der Richtlinien das Label verwenden und mittlerweile werden etwa 16 000 Produkte mit dem Label «regio.garantie» verkauft. Seit 2020 müssen die Förderorganisationen, die die Richtlinien für das Label «regio.garantie» ratifiziert haben, dem BLW Zahlen übermitteln, um die Wirkung des Labels auf dem Markt zu messen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der Markttransparenz in den Schweizer Wertschöpfungsketten für Agrarprodukte. Dazu gehören Preise auf allen Stufen. Basierend auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) trifft der Bundesrat bereits heute Massnahmen, welche die Transparenz erhöhen. So werden Warenpreise in Märkten, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. Eine Ausweitung der aktuellen Praxis wird im Rahmen der aktuell laufenden Erarbeitung der Berichterstattung zu den drei Postulaten 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» sowie 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» und 24.3673 «Richtpreise repräsentieren nicht die effektiv bezahlten Preise ab Hof» geprüft. Sollte der Bericht Bedarf für neue Massnahmen aufzeigen, können diese im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ umgesetzt werden.Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Regionalprodukte für die Wertschöpfung in der Landwirtschaft und in den regionalen Wertschöpfungsketten bewusst und unterstützt die privaten Initiativen in diesem Bereich konzeptionell und finanziell. Das BLW fördert seit mehreren Jahren die Entwicklung von privaten Richtlinien und die Absatzförderung. Auch die Entwicklung der Erhebungsmethodik von Marktdaten für Regionalprodukte wurde vom Bund unterstützt. Dem Bund kommt dabei eine subsidiäre und unterstützende Rolle zu. Nach Ansicht des Bundesrates bietet deshalb ein zusätzlicher Bericht, sowohl angesichts der laufenden Arbeiten als auch der Vielzahl bereits getroffener Massnahmen, keinen Mehrwert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.