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Wie wurde bei der Überprüfung von Subventionen im EFD und VBS die schädigende Wirkung auf die Biodiversität ermittelt?

24.4108 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wurde der neue Fragebogen inklusive neue Fragen zu negativen Externalitäten bereits angewendet? Wenn nein, warum? Wenn ja, wie? Und wieso ist dies in der Staatsrechnung nicht ersichtlich?

  2. Inwiefern wurde der Vorschlag vom BAFU umgesetzt, wenn die Ergebnisse der Überprüfung in der Staatsrechnung nicht ersichtlich ist?

  3. Welche der überprüften Subventionen haben eine negative Wirkung auf die Biodiversität? Was folgt daraus?

  4. Welche Erkenntnisse aus den vergangenen Anwendungen des neuen Fragebogens zeigen sich? War wird getan, in Bezug auf die für nächstes Jahr anstehende Überprüfung der Subventionen des WBF?

  5. Wird bei der angekündigten Überprüfung der Förderung von Sportgrossanlässen auch die negative Wirkung auf die Biodiversität berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

  6. Erwägt der Bundesrat, biodiversitätsfördernde und -schonende Auflagen an diese Förderung zu binden?

Begründung

Jährlich überprüfen ein bis zwei Departemente die Subventionen in ihrem Bereich auf Konformität mit dem Subventionsgesetz. Für das Jahr 2023 waren es das EFD und VBS. Die Überprüfung derjenigen Subventionen, die nicht bereits in anderen Botschaften überprüft wurden, werden in der Staatsrechnung veröffentlicht.

Das BAFU schlägt in einer Vorstudie vor, dass alle nicht analysierten Subventionen durch eine Prüfung auf ihre biodiversitätsschädigende Wirkung überprüft werden könnten: «Mit einer Integration von negativen Externalitäten bzw. Umweltauswirkungen in diese regelmässige Subventionsüberprüfung und den Subventionsleitfaden könnte in Zukunft sichergestellt werden, dass die zu prüfenden Ämter auf die Problematik negativer Auswirkungen von Subventionen auf die Biodiversität aufmerksam gemacht werden.» Auf 22.7916 antwortet der Bundesrat, die EFV hätte «den entsprechenden Fragebogen 2022 mit Leitfragen zu gegensätzlichen öffentlichen Interessen sowie Marktverzerrungen und negativen Externalitäten ergänzt. Dies schliesst auch Biodiversitätswirkungen ein.»

VBS und EFD haben laut Staatsrechnung bei 9 von 18 geprüften Subventionen ein Handlungsbedarf festgestellt. Bei der Förderung internationaler Sportgrossanlässe ergab es sich mit Blick auf die anstehende Revision des SpoFöG in Bezug auf wiederkehrende Anlässe und einer näheren Spezifikation der Förderabsichten bei allgemeinen Programmen und Projekten im Sport.

Stellungnahme des Bundesrates

1 und 2) Der aktualisierte Fragebogen wurde 2023 bereits angewendet. Bei der Subventionsüberprüfung im Rahmen der Staatsrechnung liegt der Fokus auf denjenigen Subventionen, welche nicht in anderen Botschaften überprüft wurden. Das Bundesamt, welches für die jeweilige Subvention federführend ist, muss auch zur Nachhaltigkeit der Subvention Stellung nehmen und beantworten, ob diese mit negativen Externalitäten auf die Umwelt oder die Gesellschaft verbunden ist. Neben der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) haben auch weitere Bundesämter die Möglichkeit, zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen. Die darauf aufbauende Berichterstattung in der Staatsrechnung umfasst pro Subvention drei Abschnitte: die Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale, die kritische Würdigung und der daraus abgeleitete Handlungsbedarf. Eine detaillierte Darlegung aller einzelnen Antworten des Fragebogens würde den Rahmen der Staatsrechnung sprengen. 3) Unter den Subventionen, die 2023 im Rahmen der periodischen Überprüfung überprüft wurden, werden die Folgenden als grundsätzlich biodiversitätsrelevant eingeschätzt: 504/A236.0100 Nationale Sportanlagen (Rechnung 2023: 5 275 000 Franken)504/A231.0109 Internationale Sportanlässe (Rechnung 2023: 3 391 048 Franken) Im Rahmen der Gewährung von Finanzhilfen werden pro Vorhaben die notwendigen Kriterien sorgfältig geprüft. Darunter auch solche, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte adressieren (vgl. etwa Art. 79 Bst. g-i der Verordnung des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte, VSpoFöP; SR 415.011). Während der periodischen Überprüfung der Subventionen 2023 haben sich die relevanten Bundestellen über diese zwei Subventionen ausgetauscht. In Bezug auf die erste ist das Ergebnis in der Staatsrechnung aufgeführt. Im Anschluss an die zweite Subventionsüberprüfung haben die Bundesämter für Raumentwicklung (ARE) und für Sport (BASPO) ihre Zusammenarbeit für die Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien im Eventbereich verstärkt. 4) Der neue Fragebogen hat beispielsweise zur Diskussion geführt, ob bei den Investitionsbeiträgen für nationale Sportanlagen künftig primär die Modernisierung von bestehenden Anlagen im Vordergrund stehen soll. Dies dürfte im Sinne der Nachhaltigkeit und auch für die Biodiversität vorteilhaft sein. Im Rahmen der anstehenden Revision des Sportförderungsgesetzes soll eine entsprechende Änderung geprüft werden. Dies ist als Handlungsbedarf in der Staatsrechnung so festgehalten. Weiter hat sich Bedarf gezeigt, die ergänzten Fragen bezgl. Verständlichkeit und Präzision zu verbessern. Dies wurde im Hinblick auf 2024 verbessert. Der Fragebogen wird 2024 für die Überprüfung der Subventionen des WBF ebenfalls angewendet. 5 und 6) Bei der Revision des Sportförderungsgesetzes wird eine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt. Allfällige Umwelt- und Biodiversitätsauswirkungen der Revision würden in die Folgenabschätzung einbezogen. Bereits am 1. Oktober 2021 hat der Bundesrat eine Strategie zur Unterstützung von Sportgrossanlässen zur Kenntnis genommen. Gemäss dieser haben sich die Anlässe an den energie-, klima- und gesellschaftspolitischen Strategien des Bundesrats auszurichten. Darüberhinausgehende weitere Auflagen würde der Bundesrat nur erwägen, wenn deren Notwendigkeit aus der Regulierungsfolgenabschätzung hervorgehen würden.

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