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24.4123 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seiner Stellungnahme zu meiner Motion 22.3574 zitiert der Bundesrat ein Urteil des Bundesgerichts, wonach "dieser Prozentsatz [bedeutet], dass für bestimmte nicht berufstypische Krankheiten anhand von epidemiologischen Statistiken oder klinischen Erfahrungen nachgewiesen werden muss, dass die Zahl der Erkrankungen in einer bestimmten Berufsgruppe viermal höher ist als in der Allgemeinbevölkerung." Gemäss dem Bericht, den das SECO im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel beim Büro BASS in Auftrag gegeben hat, sind die chronischen Erkrankungen, die möglicherweise mit der Anwendung von Pestiziden in Zusammenhang stehen, grösstenteils nicht in den nationalen Registern für Krankheiten erfasst. Sie erscheinen auch nicht in den Statistiken der Suva, da sie nicht als Berufskrankheiten anerkannt sind. Hinzu kommt, dass die Statistiken zur Gesundheit der in der Landwirtschaft tätigen Personen unvollständig sind.

Es liegt jedoch der begründete Verdacht vor, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu chronischen Gesundheitsproblemen führt. So zeigen insbesondere im Ausland erstellte epidemiologische Studien, dass die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit einer gewissen Anzahl von chronischen Erkrankungen in Verbindung stehen könnte.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Warum verfügt nicht auch der Bund über Daten betreffend Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln stehen? Wann wird der Bundesrat ein solches Monitoring einführen?

  2. Der Zwischenbericht zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel hält Folgendes fest: "Das Risiko chronischer Erkrankungen in Bezug auf PSM hat mit [den Informationen zu den Schutzmassnahmen für Anwender] abgenommen." Auf welche Informationen stützt sich diese Aussage, und sind diese überprüfbar? Verfügt der Bundesrat über Statistiken, die die Abnahme des Risikos chronischer Erkrankungen beweisen? Oder handelt es sich um eine Vermutung oder Hypothese, die noch zu überprüfen ist?

  3. Wie gedenkt der Bundesrat zu prüfen, ob das Ziel des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel "Schutz der beruflichen Anwender/-innen und Nachfolgearbeiter/-innen" erreicht ist, wenn die Schweiz nicht über ein Phytopharmakovigilanz-System verfügt?

  4. Welche EU-Länder anerkennen den Zusammenhang gewisser Erkrankungen mit der beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft? Um welche Erkrankungen handelt es sich? Worin unterscheiden sich die Schutzmassnahmen dieser Länder für die Anwendung von Pestiziden von den Schutzmassnahmen der Schweiz?

Stellungnahme des Bundesrates

  1. In der Schweiz gibt es zurzeit keine gesetzliche Grundlage, Daten über arbeitsassoziierte Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu erheben. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Crottaz 21.3861 erwähnt, wurden die in der Schweiz verfügbaren Datenbanken nicht zur Beurteilung der Gesundheitsrisiken von Anwenderinnen und Anwendern von PSM konzipiert. Statt einer Harmonisierung verschiedener Datenbanken wäre ein Monitoring der Erkrankungen durch Kohortenstudien denkbar. Infrage dafür käme das Projekt „Schweizer Gesundheitsstudie“, dessen Umsetzung derzeit vom EDI in Zusammenarbeit mit dem WBF (SECO) und dem UVEK (BAFU) vertieft geprüft wird. Über eine allfällige Realisierung einer Kohortenstudie sowie über die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen entscheidet der Bundesrat voraussichtlich Ende 2025. Eine Kohortenstudie würde auch Gesetzesanpassungen erforderlich machen. Ob, wann und unter welchen Bedingungen die «Schweizerische Gesundheitsstudie» für diesen Zweck eingesetzt werden könnte, ist daher derzeit noch nicht absehbar.

  2. Das Risiko sinkt, weil viele gesundheitsgefährdende PSM (z.B. karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) vom Markt genommen wurden. Gleichzeitig haben sich die Informationen zum Anwenderschutz (Toolkit und Standard Anwenderschutz) verbessert. Anwenderinnen und Anwender wissen besser, wie sie sich schützen können. Daher kann man annehmen, dass langfristig das Risiko chronischer Erkrankungen durch PSM abnehmen wird.

  3. Beim erwähnten Ziel des Aktionsplans PSM für den Bereich Anwenderschutz handelt es sich um ein Leitziel, das den langfristig anzustrebenden Zustand festlegt. Die Zielerreichung wird anhand konkreter messbarer Zwischenziele überprüft. Das Zwischenziel «Verbesserung der Sicherheitsinformation» wurde, wie im Zwischenbericht zum Aktionsplan PSM ausgeführt, erreicht.

  4. Es kann keine umfassende Aussage dazu gemacht werden, in welchen EU-Ländern Berufskrankheiten im Zusammenhang mit PSM anerkannt werden und um welche Krankheiten es sich dabei handelt. Die Definition und Anerkennungskriterien von Berufskrankheiten sind länderspezifisch und werden von jedem EU-Mitgliedstaat einzeln festgelegt. Eine Überprüfung der Listen der Berufskrankheiten von Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien (Stichprobe) hat ergeben, dass in manchen Ländern einzelne Gruppen von Wirkstoffen bestimmten Krankheiten zugeordnet werden können und als Berufskrankheiten anerkannt werden können. Konkrete Aussagen lassen sich in dieser Stichprobe jedoch einzig für Frankreich machen, da das INRS (Institut de santé et sécurité au travail) eine Liste (https://www.inrs.fr/publications/bdd/mp/listeTableaux.html) der Berufskrankheiten für die Landwirtschaft führt.

Die Anwenderschutzauflagen in den EU-Ländern unterscheiden sich nicht grundsätzlich von denen in der Schweiz, da die Schweiz die gleichen Methoden zur Risikobeurteilung verwendet wie die EU.