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Eine klare Haltung und eine Strategie der Schweiz für Frieden im Südkaukasus und den Schutz Armeniens

24.4130 · Postulat · 2024-09-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit 2020 tritt das hochgerüstete Aserbaidschan vor den Augen der desinteressierten Weltöffentlichkeit unverhohlen als Aggressor gegen das Nachbarland Armenien auf, welches seit seinem Bekenntnis zum westlichen Wertebündnis die Protektion Russlands verloren hat und dadurch faktisch wehrlos ist. Nach der Zerschlagung des De-facto-Staates Arzach (Bergkarabach) und der ethnischen Säuberung der Region ist nun zu befürchten, dass Aserbaidschan nach Ausrichtung der COP29 endgültig seine strategischen Ziele realisieren will und die Republik Armenien angreifen wird.

Vor diesem Hintergrund bitten wir den Bundesrat, Bericht zu erstatten über die Bemühungen und Möglichkeiten der Schweiz in Bezug auf die Friedensförderung im Südkaukasus und die Einhaltung der Menschenrechte in der Region. Insbesondere soll der Bundesrat aufzeigen, wie er darauf hinwirken kann, dass

  1. alle einschlägigen Entscheide und Empfehlungen der internationalen Gerichtshöfe IGH und EGMR zum Konflikt zwischen den beiden Ländern umgesetzt werden.

  2. alle Kriegsgefangenen und von aserbaidschanischen Behörden gemäss internationalem Recht widerrechtlich festgehaltenen Geiseln freigelassen werden.

  3. Druck auf beide Seiten ausgeübt wird, damit alle offenen Fragen ausschliesslich mit friedlichen Mitteln unter voller Achtung der Souveränität und territorialen Integrität jedes Landes sowie des Völkerrechts gelöst werden und auf Gewaltanwendung und Gewaltandrohung verzichtet wird.

  4. Aserbaidschan auf diskriminierende Hassreden und fortgesetzte hetzerische Äusserungen zur Herabsetzung der armenischen ethnischen Gemeinschaft verzichtet.

  5. das Ziel einer sicheren, freiwilligen und dauerhaften Rückkehr aller vertriebenen Armenier aus ihrer Heimat Bergkarabach weiterverfolgt und dazu beigetragen wird, dass diese in ihrer Heimat ein Leben frei von Angst, Einschüchterung und Diskriminierung führen können.

  6. eine UNESCO-Mission Zugang nach Bergkarabach bekommt, um den Zustand der antiken Stätten christlichen Glaubens zu dokumentieren und deren Erhalt zu gewährleisten.

  7. allfälligen weiteren Verstössen Aserbaidschans gegen die territoriale Integrität Armeniens, den international gebotenen Verzicht auf Waffengewalt sowie den Schutz von Minderheiten mit strengst möglichen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Mitteln (einschliesslich gezielter Sanktionen gegen verantwortliche Einzelpersonen) begegnet wird.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat die Position und die Aktivitäten der Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan in seinen Antworten auf mehrere parlamentarischen Vorstösse (z. B. Ip. 24.3876 Sommaruga, Ip. 24.3925 Vontobel, Frage Walder 24.7208, Frage Gafner 23.7958) dargelegt. Zudem präsentiert er in seinem Bericht vom 13. November 2024 in Erfüllung des Postulats 24.3006 «Unterstützung der Schweiz für die armenische Bevölkerung angesichts des Bergkarabach-Konflikts» die aktuellen und geplanten Aktivitäten der Schweiz in der Region. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein neuer Bericht nicht notwendig ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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