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24.4138 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Zurückhalten von Informationen, schlechtes Arbeitsklima, drastische Budgetkürzungen, Entscheidungen ohne wissenschaftliche Grundlage, Schönfärberei, Lügen: Im UVEK steckt das Biodiversitätsmanagement in der Krise.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Über die Biodiversitätskrise herrscht in der Wissenschaft Konsens. Der Bundesrat wollte diese Tatsache in den Abstimmungserläuterungen vom 22. September 2024 jedoch nicht erwähnen. Warum? Wie beurteilt der Bundesrat den Zustand der Biodiversität in der Schweiz?

  2. Im Bericht «Biodiversität in der Schweiz. Zustand und Entwicklung» (2023) schreibt das BAFU: «Die Qualität, Quantität und Vernetzung vieler Lebensräume reichen nicht mehr aus, um die Biodiversität unseres Landes langfristig zu erhalten». Unterstützt der Bundesrat diese Aussage immer noch?

  3. In der Verwaltung neu entstanden ist das Konzept der ökologischen Infrastruktur. Im Rahmen der Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2021–2024 führten die Kantone im Auftrag des Bundes zu diesem Konzept Studien durch. Wird das Anliegen weiterverfolgt? In welcher Form?

  4. Die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz soll 2025 beginnen. Der stark reduzierte Entwurf befindet sich zurzeit in der Ämterkonsultation. Welche finanziellen Mittel werden in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen? Wie rechtfertigt der Bundesrat nach den Versprechungen vor der Abstimmung vom 22. September 2024 eine solche Kürzung?

  5. Die rote Liste der gefährdeten Laufkäfer wurde noch immer nicht veröffentlicht. Sie zeigt, dass viele Arten in dieser Gruppe bedroht sind. Hat der Bundesrat mit der Veröffentlichung dieses Dokuments absichtlich bis nach der Abstimmung gewartet? Wann wird die Liste zur Verfügung stehen? Was kann aus der Liste geschlossen werden?

  6. Gemäss der Biodiversitätskonvention und dem strategischen Plan für die Biodiversität 2010–2020 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, biodiversitätsschädigende Anreize, einschliesslich Subventionen, schrittweise abzubauen. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung dieses Ziels aus? Werden die biodiversitätsschädigenden Anreize in die Sanierung der Bundesfinanzen einbezogen?

  7. Die Massnahmen zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft waren Gegenstand eines sehr knappen Berichts des BAFU. Der Bericht wurde nicht vor der Abstimmung vom 22. September 2024 veröffentlicht. Warum? Was kann aus diesem Bericht geschlossen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Dass die Biodiversität in der Schweiz unter Druck steht, hat der Bundesrat in seinen Erläuterungen zur Volksabstimmung zur Biodiversitätsinitiative vom 22. September 2024 zum Ausdruck gebracht. So hält er fest, dass «die Biodiversität […] in der Schweiz zurückgegangen» ist und sie «seit Längerem abnimmt». Ebenfalls weist er auf die Treiber des Biodiversitätsverlusts hin und illustriert den Zustand der Biodiversität graphisch mit dem Gefährdungsgrad der Arten. Weiter erwähnt er, dass die Biodiversitätsziele gemäss seiner Strategie Biodiversität Schweiz nicht erreicht sind. Von einer «Krise», die unter Umständen das Ergreifen von notrechtlichen Massnahmen erfordert, spricht der Bundesrat dagegen bewusst nicht; dies ist auch in der Wissenschaft umstritten.

2. Der zitierte Bericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) bestätigt im Grundsatz die Situation, die der Bundesrat bereits in seinem Umweltbericht 2022 festgehalten hat.

3. Der im politischen Diskurs teilweise umstrittene Begriff «ökologische Infrastruktur» umschreibt zum einen den Erhalt und die Aufwertung von Lebensräumen, zum anderen die Vernetzung. Die Kantone haben im Rahmen der Programmvereinbarungen ihr Netzwerk ökologisch wertvoller Flächen geplant und setzen dieses nun um. Insbesondere dient ihre Planung dem effizienten und wirkungsvollen Einsatz der Finanzmittel sowie der Nutzung von Synergien zwischen den verschiedenen im Raum wirksamen Tätigkeiten.

4. Der Bundesrat hat am 20. November 2024 über die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplans Biodiversität beschlossen. Er ist bestrebt, möglichst wirksame Massnahmen zu ergreifen, muss aber auch der angespannten Finanzlage des Bundes Rechnung tragen. Davon unabhängig gibt der Bund bereits heute einen hohen Betrag von rund 600 Millionen Franken pro Jahr für die Biodiversität aus. Zudem weist der Bundesrat darauf hin, dass sowohl das Parlament mit der Ablehnung des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative als auch Volk und Stände mit der Ablehnung der Biodiversitätsinitiative zusätzliche Mittel für die Biodiversität verworfen haben.

5. Die Erarbeitung der Roten Liste der Laufkäfer ist noch nicht abgeschlossen. Die Liste soll spätestens Ende 2024 veröffentlicht werden.

6. Am 8. Dezember 2023 und am 19. Juni 2024 hat der Bundesrat die Evaluationen zu acht Subventionsinstrumenten zur Kenntnis genommen sowie gezielte Verbesserungen dazu beschlossen. Voraussichtlich Ende 2024 wird der Bundesrat auf Basis einer Gesamtevaluation zu den Biodiversitätsauswirkungen von Bundessubventionen über das weitere Vorgehen entscheiden (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrats zur Interpellation 23.4248 Trede). Gestützt auf den Bericht der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beabsichtigt der Bundesrat jedoch auch die Anpassung von gewissen Subventionen, die in einem Grundlagenbericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz als biodiversitätsschädigend identifiziert worden sind. So sollen beispielsweise die Entsorgungsbeiträge und die Beihilfen Viehwirtschaft abgeschafft, die Qualitäts- und Absatzförderung gekürzt, Importkontingente für Fleisch vollständig versteigert, gewisse Tourismussubventionen reduziert oder der Kostendeckungsgrad im regionalen Personenverkehr erhöht werden. Eine Übersicht über die vom Bundesrat im Rahmen der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung geplanten Massnahmen findet sich auf der Internetseite der Eidgenössischen Finanzverwaltung (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/89779.pdf).

7. Die Übermittlung der kantonalen Daten zum Stand der ökologischen Sanierung der Wasserkraft und die Erstellung des Berichts «Renaturierung der Schweizer Gewässer. Stand ökologische Sanierung Wasserkraft 2022» nahmen mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Der Bericht zeigt, dass sich das Umsetzungstempo zwischen 2019 und 2022 im Vergleich zu 2015 bis 2018 verdoppelt hat. Allerdings wird die gesetzliche Frist bis 2030 nicht ausreichen, um alle erforderlichen Massnahmen zu realisieren. Zudem werden die bis 2030 verfügbaren Mittel von rund einer Milliarde Franken nicht ausreichen, um alle sanierungspflichtigen Anlagen abzudecken. Der Bundesrat prüft Vorschläge für die Finanzierung der ökologischen Sanierung der Wasserkraft im Rahmen des Berichts in Erfüllung des Postulats 23.3007 der UREK-N «Anpassung der Restwasserbestimmungen für bestehende Wasserkraftwerke bei gleichzeitiger Verbesserung der Biodiversität der Gewässer».