24.4144 · Interpellation · 2024-09-26
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Energiestrategie der Schweiz rechnet mit einem massiven Ausbau der dezentralen Stromproduktion mittels Photovoltaik. Da die Solarstromproduktion je nach Jahreszeit schwankt und vom Wetter abhängig ist, wird eine Zunahme einerseits einen Einfluss auf den Markt und somit auf die Strompreise haben und sich andererseits auf die Stromnetze auswirken: Die Preise sinken jeweils im Sommer und liegen dann bei null oder darunter, und der erzeugte Strom muss in die Netze eingespeist werden, wobei bei gleichzeitigen Produktionsspitzen das Risiko einer Überlastung besteht. Es braucht daher Massnahmen für eine bestmögliche Integration dieser Produktion ins Versorgungssystem, um sowohl die Rendite der Produzentinnen und Produzenten als auch die Stabilität der Gesamtenergieversorgung und die Netzkosten zu optimieren. Es sind verschiedene Massnahmen denkbar, z. B. mittels Batterien, mit denen die Einspeisung ins Netz geglättet werden kann oder die als lokaler Zwischenspeicher genutzt werden können. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Sind dezentrale Batterien ein wirksames Mittel, um den Eigenverbrauch von Solarstromproduzentinnen und -produzenten (und bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft von ihren Partnerinnen und Partnern) zu maximieren und die Auswirkungen auf das System und das Netz abzufedern?
Ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine kombinierte Förderung von Produktionsanlagen und Batterien sinnvoll wäre, um die Installation von Batterien für die Produzentinnen und Produzenten wirtschaftlich interessant zu machen?
Könnte den Netzbetreibern mit der dezentralen Speicherung ein zusätzliches Instrument zur Verfügung gestellt werden, in Ergänzung zur Beschaffung von Flexibilität und zum Brechen von Lastspitzen («Peak Shaving»)? Sollten die Vorschriften betreffend die Trennung der Geschäftsbereiche (Entflechtung, «Unbundling») nach Ansicht des Bundesrates angepasst werden, um solche Lösungen zu ermöglichen?
Welche anderen Instrumente erachtet der Bundesrat als praktikabel, um diese Stromproduktion bestmöglich ins Energiesystem zu integrieren, beispielsweise in Form von Investitionsanreizen oder bei der Einspeisevergütung und der Gestaltung der Energie- und der Netztarife?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dezentrale Batterien ein effektives Mittel sein können, um den Eigenverbrauch von Photovoltaikanlagen zu maximieren. Nebst stationären Batterien gehören auch Batterien von Elektrofahrzeugen dazu. Der Eigenverbrauch eines Gebäudes kann aber auch durch die Installation einer Wärmepumpe oder die intelligente Steuerung von Verbrauchern erhöht werden. Dezentrale Batterien tragen im Weiteren dazu bei, Leistungsspitzen zu glätten und das Netz zu entlasten. Dabei ist es wichtig, dass Produktion, Verbrauch sowie das Laden und Entladen der Batterie aufeinander abgestimmt werden. Die Einspeisung bzw. der Strombezug aus dem Netz sollte so gesteuert werden, dass das Netz minimal belastet wird.
2. Nein. Erstens sind viele Photovoltaikanlagen bereits mit Batterien ausgerüstet: 2023 wurden laut der Statistik Sonnenenergie rund 58'000 Photovoltaikanlagen installiert. Das sind rund 31 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Batterien kamen rund 20'000 Stück hinzu, was gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von 79 Prozent entspricht. Mehr als jede dritte Photovoltaikanlage wurde zusammen mit einer Batterie installiert, ohne dass Batterien explizit gefördert worden wären. 2024 dürfte dieser Anteil nach Auskunft der Branche nochmals ansteigen. Zweitens wird erwartet, dass die Preise für Batterien weiter sinken, was ihren Einsatz auch ohne Förderung noch attraktiver machen wird. 3. Mit der Flexibilitätsregulierung im revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG, BBl 2023 2301) erhalten die Netzbetreiber die nötigen Instrumente, um allfällige Flexibilitäten verbrauchs- wie produktionsseitig zu nutzen. Ein Beispiel ist das Abregeln der Einspeisung einer Photovoltaikanlage in Zeiten hoher Netzbelastungen. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit für weitere Vorgaben zur dezentralen Speicherung. Die Entflechtungsvorgaben (Unbundling) für Elektrizitätsversorgungsunternehmen sollen Quersubventionen verhindern, damit auch neue Teilnehmer im Bereich von Energiedienstleistungen am Markt partizipieren können.
4. Im Rahmen des revidierten Stromversorgungsgesetzes wurden verschiedene Massnahmen beschlossen, um die Integration der dezentralen Produktion zu fördern. Nebst der Nutzung von Flexibilitäten (Art. 17c StromVG) soll auch die Einführung dynamischer Netztarife (Art. 14 StromVG) dazu dienen, die Produktion dezentraler Erzeugungsanlagen systemdienlich zu integrieren. Zudem hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Speicher ohne Eigenverbrauch vom Netznutzungsentgelt befreit sind (Art. 14a StromVG). Für Speicheranlagen mit Endverbrauch wurde die Möglichkeit zur Rückerstattung des Netznutzungsentgelts im Falle einer Rückeinspeisung geschaffen. Damit soll der Ausbau von Speichern generell gefördert werden. Zudem erleichtert das revidierte Stromversorgungs- bzw. Energiegesetz die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch, indem es die Nutzung der bereits vorhandenen intelligenten Messsysteme des Verteilnetzbetreibers sowie der Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt ermöglicht.