Lexipedia

24.4147 · Interpellation · 2024-09-26

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Am 18. Juli dieses Jahres beschloss das litauische Parlament den Austritt aus dem Übereinkommen über Streumunition, ein Übereinkommen, das die Herstellung, Lagerung, Verwendung und Weitergabe dieser Waffen verbietet. Bislang ist noch kein einziger Unterzeichnersstaat aus diesem Übereinkommen aus dem Jahr 2008 ausgetreten. In Zeiten, in denen die Verwendung von Streumunition zunimmt und Explosivwaffen mehr zivile Opfer fordern denn je, ist dieser Entscheid, zumal er in einem demokratischen europäischen Staat gefällt wurde, ein alarmierendes Signal.

Er stellt einen herben Rückschlag für das Übereinkommen, das humanitäre Völkerrecht und den Schutz der Zivilbevölkerung dar.

Die Argumente, die Litauen anführt – dass wir in einer aussergewöhnlichen Zeit lebten, dass die Streumunition ein gutes Mittel zur Abschreckung sein könne und dass sie einen grossen militärischen Nutzen habe – sind inakzeptabel. Denn die Verwendung dieser Waffen hat katastrophale humanitäre Konsequenzen mit Langzeitfolgen für die Zivilbevölkerung: Verstümmelungen, Todesfälle und die langfristige Kontaminierung von Agrarland, welche die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung gefährdet. Die Opfer solcher Waffen sind zu über 90 Prozent Zivilistinnen und Zivilisten, häufig auch Kinder.

Deshalb bezweckt dieses Übereinkommen, dass diese Waffen nicht nur in Friedenszeiten, sondern gerade auch in Zeiten des Kriegs verboten sind.

Die Schweiz hat das Übereinkommen als Pionierin der Menschenrechte und des Friedens stets verteidigt. Ihr Einsatz war zentral für das Einführen dieser internationalen Norm, welche die Zivilbevölkerung gegen die mit Streumunition verursachten Gräueltaten schützt. Waffen, die Böden kontaminieren und ganze Landstriche vollkommen unbewohnbar machen, stellen für die zukünftigen Generationen eine langfristige Bedrohung dar.

In diesen unruhigen Zeiten für das Völkerrecht und den Frieden ist es umso wichtiger, die internationalen Normen und die Übereinkommen des humanitären Völkerrechts zu stärken.

Hat der Bundesrat auf den Entscheid von Litauen reagiert und seine Besorgnis sowie seine Missbilligung zum Ausdruck gebracht?

Hat er Kenntnis von anderen Staaten, die aus dem Übereinkommen austreten könnten?

Hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bilaterale Gespräche zu diesem Thema aufgenommen und wie hat es sich für das Übereinkommen eingesetzt?

Wie unterstützt die Schweiz die internationalen Organisationen und die Nichtregierungsorganisationen, die sich für dieses Übereinkommen einsetzen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der am 6. September 2024 von Litauen angekündigte Austritt aus dem Übereinkommen über Streumunition (RS 0.515.093) ist bedauerlich. Die Schweiz zeigte sich am 12. Vertragsstaatentreffen dieses Übereinkommens, das vom 10. bis 13. September 2024 in Genf stattfand, besorgt darüber. Im Rahmen eines bilateralen Austauschs forderte sie Litauen auf, seinen Entscheid zu überdenken. Bisher wurden keine weiteren Austritte von Mitgliedstaaten angekündigt. Die Schweiz wird sich auch weiterhin für den Beitritt zu diesem Übereinkommen einsetzen. So hat sie zum Beispiel im Jahr 2022 in Abuja (Nigeria) und im Jahr 2023 in Yaoundé (Kamerun) Workshops zu diesem Thema mitorganisiert. Nigeria und der Südsudan, die beide am Workshop von 2022 teilgenommen haben, sind inzwischen dem Übereinkommen beigetreten. Zudem finanziert das EDA die Implementierungsunterstützungseinheit, die das Sekretariat des Übereinkommens führt und beim Genfer Internationalen Zentrum für humanitäre Minenräumung angesiedelt ist. Das EDA unterstützt auch die Initiativen des Bündnisses Cluster Munitions Coalition sowie der Organisation Mines Action Canada, die sich beide für das Übereinkommen einsetzen.