Lexipedia

24.4150 · Motion · 2024-09-26

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne der Gleichbehandlung eine landesweite Harmonisierung der von den Kantonen gewährten Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig aufgenommene Personen vorzuschlagen. Die Harmonisierung soll sich nach den menschenwürdigsten der zurzeit in den Kantonen geltenden Praktiken richten.

Begründung

Beim Zugang zur Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene bestehen in der Schweiz heute je nach Kanton beachtliche Unterschiede. In manchen Kantonen liegen die Ansätze gar bis zu 70 Prozent unter der regulären Sozialhilfe. Damit lässt sich nicht einmal der Existenzbedarf der Betroffenen decken, was mit einer Gefährdung ihrer Würde und ihrer Lebensqualität einhergeht.

Die Differenzen zur regulären Sozialhilfe von 20 bis 70 Prozent laufen der Grundaufgabe der Sozialhilfe zuwider, welche darin besteht, Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu garantieren. Diese Situation ‒ in der die Bedürfnisse der Menschen je nach dem, wohin sie das Leben verschlägt, unterschiedlich behandelt werden ‒ ist inakzeptabel und ergibt keinerlei Sinn ... ausser wenn auf dem Rücken der Schwächsten gespart werden soll. Die reduzierte Sozialhilfe hat nicht nur verheerende Folgen für die Lebensqualität der Betroffenen, die mittel- und langfristig in der Schweiz leben. Sie ist auch ineffizient und bürokratisch aufwändig.

Eine Studie der ETH Zürich (https://ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/gess/public-policy-dam/documents/IPL_ResearchBrief_Welfare_Crime_German.pdf) hat sich mit der Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Personen befasst. Sie kommt zum Ergebnis, dass eine Erhöhung der Sozialhilfe die Kriminalität senkt. Im Kanton Zürich beispielsweise führte die Erhöhung der Sozialhilfe um 300 Franken pro Monat zu einem sofortigen und signifikanten Rückgang der Kriminalität. Dank Einsparungen bei den Haftkosten würde sich eine Erhöhung der Sozialleistungen gemäss der Studie ausserdem auch finanziell lohnen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen auf das Postulat 23.3586 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats «Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden» und auf die Motion 22.4147 Widmer «Einheitliche und ausreichende Unterstützung von Gastfamilien» bereits ausgeführt hat, liegt die Kompetenz zur Ausgestaltung der Asylsozialhilfe grundsätzlich bei den Kantonen (vgl. Art. 115 Bundesverfassung [BV; SR 101] und Art. 82 Abs. 1 Asylgesetz [AsylG; SR 142.31] sowie Art. 86 Ausländer- und Integrationsgesetz [AIG, SR 142.20]). Die Festsetzung und die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen bestimmen sich folglich nach den kantonalen Sozialhilfegesetzen. Dem Bund fehlt aufgrund der kantonalen Zuständigkeit weitgehend die Kompetenz, die Asylsozialhilfe inhaltlich zu regeln. Er hat in diesem Bereich grundsätzlich keine Aufsichts- und Weisungsbefugnis gegenüber den Kantonen und steht zu ihnen in einem rein subventionsrechtlichen Verhältnis. Eine Harmonisierung, wie sie von der Motionärin gefordert wird, ist – mangels entsprechender Verfassungs- und Bundeskompetenzen – nur über eine Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) möglich. Der Bund kann den Kantonen somit keine verbindlichen Vorgaben machen. Weitergehende Bestrebungen des Bundes, eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe über ein Sozialhilferahmengesetz zu schaffen (vgl. Postulat 13.4010 et al.), scheiterten in der Vergangenheit einerseits an der fehlenden Verfassungsgrundlage und andererseits am fehlenden Willen der Kantone, sich zu einer weiteren Harmonisierung zu verpflichten. Referenzinstrumente für die Kantone bleiben somit die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe und die Empfehlungen der SODK. Aus diesen Gründen hält der Bundesrat zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine entsprechende Teilharmonisierung der Sozialhilfe im Migrationsbereich nicht für angezeigt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.