24.4160 · Postulat · 2024-09-26
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht einerseits zu prüfen, wie die Koordination zwischen den Leistungen der Pflege und der Sozialarbeit im Gesundheitssystem verbessert werden kann. Dazu sollen die positiven Auswirkungen der Sozialarbeit auf das Gesundheitswesen nachgewiesen werden. Andererseits sollen Finanzierungsmodelle zur Unterstützung dieser Massnahmen untersucht werden, z. B. die Schaffung von Krankenversicherungstarifen für Leistungen der Sozialarbeit im ambulanten und stationären Bereich.
Begründung
Die Sozialarbeit spielt im Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern, die Koordination der Gesundheitsversorgung zu erleichtern sowie Krisen und einer Verschlechterung der Lebensbedingungen vorzubeugen. Chronische Krankheiten und Multimorbidität führen oft zu komplexen sozialen Problemen, die das Fachwissen von Fachkräften der sozialen Arbeit erfordern. Die Schlussfolgerungen des NFP74 haben gezeigt, dass Patientinnen und Patienten während und nach ihrem Spitalaufenthalt gezielte Behandlung und Unterstützung benötigen, die ihre soziale Situation berücksichtigen, um die gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern und die Inanspruchnahme von Spitalleistungen zu reduzieren. In seiner Strategie "Gesundheit 2030" erkennt der Bundesrat die Bedeutung der sozialen Rahmenbedingungen an. Mit ihren Kompetenzen können Fachleute der sozialen Arbeit einen entscheidenden Beitrag leisten.
In den Berufen der Sozialarbeit und des Gesundheitswesens gibt es erhebliche Rekrutierungsschwierigkeiten, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 24.3356 betont hat. Die Situation der Sozialarbeit in Verbindung mit Gesundheit an der Schnittstelle dieser beiden Sektoren verdient besondere Aufmerksamkeit. Angesichts mangelnder Anerkennung und schwieriger Arbeitsbedingungen ist der Beruf mit einem zunehmenden Fachkräftemangel konfrontiert, was sich direkt auf die Qualität der Pflege und die Gesundheitskosten auswirkt.
Die Fragmentierung der Finanzierungssysteme und die uneinheitlichen Regelungen im Gesundheits- und Sozialwesen erschweren diese Integration. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist es von entscheidender Bedeutung, ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für die Leistungen der Sozialarbeit zu entwickeln, z. B. entsprechende Krankenversicherungstarife. Die so geschaffene Anerkennung würde die Qualität der für die Patientinnen und Patienten erbrachten Leistungen verbessern und gleichzeitig langfristig zu Einsparungen führen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass die gesundheitsbezogene Soziale Arbeit zur Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten aber auch zu einer verbesserten Koordination der Leistungen der medizinischen Gesundheitsversorgung beiträgt. Es ist unbestritten, dass einerseits viele Erkrankungen auch soziale Folgeprobleme auslösen können und andererseits das soziale Umfeld eines Patienten oder einer Patientin einen wichtigen Einfluss auf den Behandlungserfolg und damit den Krankheitsverlauf haben kann. Eine systematisch etablierte Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheits- und dem Sozialbereich ist erwünscht, denn diese Zusammenarbeit würde den betroffenen Patientinnen und Patienten helfen sowie die Grundversorger und Spezialisten entlasten. Die Thematik ist deshalb auch Gegenstand der Arbeiten zur «Agenda Grundversorgung», die vom EDI im November 2024 lanciert wurden mit dem Ziel, zusammen mit den beteiligten Akteuren Massnahmen zur Stärkung der Grundversorgung zu erarbeiten. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt grundsätzlich nur Kosten für jene Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind entsprechend auch nicht als Leistungserbringer nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anerkannt und können keine Leistungen zulasten OKP abrechnen. Die Leistungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind von Kantonen und Gemeinden zu finanzieren. Einer Änderung der Finanzierung steht der Bundesrat kritisch gegenüber. Namentlich die im Postulat vorgeschlagene Finanzierung von gesundheitsbezogener Sozialer Arbeit im Rahmen der OKP wäre systemfremd und käme zudem einer Verlagerung der Kosten von der öffentlichen Hand hin zu den Prämienzahlenden gleich. Vor dem Hintergrund der steigenden Krankenkassenprämien erachtet der Bundesrat die Erarbeitung eines gesonderten Berichtes als nicht angezeigt und beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.