24.4205 · Interpellation · 2024-09-27
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am Freitag, 13. September, hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass er 56 Millionen Franken beantragen wird, um die von den Unwetterereignissen dieses Sommers betroffenen Kantone (Tessin, Graubünden, Wallis, Waadt und Bern) zu unterstützen. Die Bundesbeiträge sind «für Sofortmassnahmen», «den Ersatz» und «die Instandstellung» von «Schutzinfrastrukturen» sowie «Schutzbauten und -anlagen» bestimmt.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt den Betrag, den die Kantone aufwenden müssen, um wieder ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie vor den Wolkenbrüchen der letzten Monate zu erreichen, auf 119 Millionen Franken.
Der Bundesbeitrag soll 35 Prozent der Kosten decken, die für das Tessin, Graubünden, die Waadt und Bern anfallen. Was das Wallis betrifft, soll der Deckungsgrad hingegen 55 Prozent erreichen.
Es ist jedoch offensichtlich, dass der Gesamtschaden, der durch die Unwetter der letzten Monate entstanden ist, viel höher ist als die vom BAFU angegebenen 119 Millionen Franken. So müssen beispielsweise die geschädigten Betriebe berücksichtigt werden. Für deren Bedürfnisse scheinen die derzeitigen Rechtsgrundlagen keine angemessene Antwort zu bieten. Auf die Frage nach dem Zeitrahmen für die Beantragung von Kurzarbeit zum Beispiel hat das WBF auf die Kantone verwiesen.
Am selben Tag, an dem der Bundesrat die unzureichende Summe von 56 Millionen Franken für die von den Wolkenbrüchen betroffenen Kantone bekannt gab, kündigte er eine neue Zahlung von nicht weniger als 100 Millionen Franken an die Ukraine an (praktisch doppelt so viel wie für die Kantone), und zwar in Form einer Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. Darin führte der Bundesrat für die Beteiligung Imagegründe an (sie «unterstreicht die Glaubwürdigkeit und die Rolle der Schweiz als verlässlicher Akteur»).
Ich frage den Bundesrat:
Gedenkt er die Unterstützung für die von den Unwettern betroffenen Kantone deutlich zu erhöhen, angefangen mit der Streichung des letzten Beitrags von 100 Millionen Franken an die Ukraine?
Aufgrund welcher Erwägungen haben die Beiträge an die Ukraine aus Imagegründen Vorrang vor der Unterstützung der von den Unwettern betroffenen Kantone, denen so Mittel entzogen werden?
Glaubt der Bundesrat, dass er sich gegenüber der Bevölkerung der genannten Kantone als «glaubwürdig und verlässlich» erweist, wenn er bei den Entschädigungen für sie knausert, Kiew hingegen den x-ten neunstelligen Betrag zukommen lässt?
Stellungnahme des Bundesrates
Gestützt auf Art. 6 des Wasserbaugesetzes (SR 721.100) und Art. 36 des Waldgesetzes (SR 921.0) werden vom Bund Abgeltungen an die Kosten für die Sofortmassnahmen und die Instandstellung von Schutzbauten geleistet. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit 35 Prozent an den Kosten; im Kanton Wallis sind es 55 Prozent (Zuschlag für ausserordentliche Schutzmassnahmen gemäss Art. 39 Waldverordnung [SR 921.01] und Art. 2 Wasserbauverordnung [SR 721.100.1]). Basierend auf den Angaben der im Sommer 2024 betroffenen Kantone hat der Bundesrat am 13. September 2024 dem Parlament mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2025 den entsprechenden Zusatzkredit beantragt (Bundesrat beantragt Zusatzkredit zur Behebung von Unwetterschäden 2024 (admin.ch)). Schutz vor Naturgefahren in der Schweiz bedeutet, dass die öffentliche Hand für eine angemessene Sicherheit sorgt, Private und Unternehmungen jedoch auch eigenverantwortlich Massnahmen zu ihrem Schutz ergreifen und sich für Schäden an Gebäuden und Fahrhabe versichern. Die Mehrheit der Kantone kennen für Gebäude eine Versicherungspflicht. Auch für die wirtschaftlichen Folgeschäden von Privaten gibt es Versicherungslösungen. Deshalb erachtet der Bundesrat zusätzliche finanzielle Hilfen derzeit nicht als notwendig.Zwischen der Unterstützung der Kantone nach Unwetterereignissen und der finanziellen Unterstützung der Ukraine besteht kein direkter Zusammenhang.