24.4209 · Motion · 2024-09-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Mechanismus zum interkantonalen Ausgleich des altersbedingten Anstiegs der Krankenkassenprämien einzuführen.
Begründung
Für 2025 wurde im Tessin zum x-ten Mal ein unhaltbarer Anstieg der Krankenkassenprämien angekündigt: +10,5 Prozent, was deutlich über dem schweizerischen Mittel (+6 %) liegt. Bekanntlich ist das Tessin einer der Kantone mit den niedrigsten Löhnen, aber den höchsten Krankenkassenprämien.
Als Erklärung für den x-ten Aderlass nannte Bundesrätin Baume-Schneider demografische Gründe, d.h. die Alterung der Bevölkerung in unserem Kanton.
Für diese demografische Entwicklung muss der Bund nun Verantwortung übernehmen. Es ist nämlich einerseits so, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil der älteren Tessinerinnen und Tessiner um Rentnerinnen und Rentner aus der Innerschweiz handelt, die damit das Gesundheitssystem ihrer Herkunftskantone entlasten. Andererseits wandern die jungen Tessinerinnen und Tessiner ("gute Risiken") auf die Alpennordseite aus, weil die Situation auf dem Tessiner Arbeitsmarkt immer unhaltbarer wird. Eine Situation, die auf die dem Tessin vom Rest der Schweiz aufgezwungene Personenfreizügigkeit zurückzuführen ist.
Deshalb ist es notwendig, Formen für den interkantonalen demografiebedingten Ausgleich einzuführen.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Frage nach einem Ausgleichsmechanismus, mit dem die Kantone mit der ältesten Bevölkerung unterstützt würden, wurde vom Bundesrat bereits im Rahmen der Motion 23.4157 Quadri «Krankenkassenprämien. Ausgleichsmechanismus für die Kantone mit der ältesten Bevölkerung» beantwortet. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass tendenziell eine ältere Bevölkerung zu höheren Gesundheitsausgaben führt. Allerdings ist die Kostenzunahme auch auf eine Vielzahl anderer Faktoren zurückzuführen: Neue Medikamente und Behandlungsmöglichkeiten, aber auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen. Die Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich spielt auch eine Rolle bezüglich Prämien. Sie ist medizinisch sinnvoll und insgesamt kostendämpfend, aufgrund der bisher ungleichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen aber eine zusätzliche Belastung für die Prämienzahlenden. Der Bundesrat ist weiterhin der Meinung, dass der nationale Finanzausgleich für ein Gleichgewicht zwischen den Kantonen sorgt. Dazu hat er sich in der Antwort auf die Motion 23.4157 Quadri bereits ausführlich geäussert, insbesondere hat er ausgeführt, dass der nationale Finanzausgleich eine soziodemographische Komponente innerhalb des Lastenausgleichs enthält, der die Kosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur, u.a. des Alters, berücksichtigt. Der Kanton Tessin erhält bereits Beiträge vom Bund im Rahmen des Lastenausgleichs. Das System der Prämienfestsetzung nach dem Bedarfdeckungsverfahren hat der Bundesrat ebenfalls im Rahmen der Antwort auf die Motion 23.4157 Quadri erläutert; die Prämie hängt von der Höhe der kantonalen Kosten ab. Diese sind wiederum stark vom Versorgungsangebot im Kanton abhängig, welches der Kanton teilweise selbst regulieren kann; insbesondere die Spitalplanung und Zulassungsbeschränkung von Ärzten und Ärztinnen. Das Bundesamt für Gesundheit hat den Demografie-Effekt untersucht und festgestellt, dass er kantonal unterschiedlich ist. Im Kanton Tessin weicht der Demografie-Effekt tatsächlich leicht vom schweizerischen Durchschnitt ab. Gemessen an der gesamten Kostensteigerung macht der Demografie-Effekt im Kanton Tessin rund einen Viertel aus (23.5%). Der Anteil im schweizerischen Mittel liegt etwas darunter (22.2%). Die überdurchschnittliche Kostensteigerung im Kanton Tessin ist also nicht einzig auf die Demografie zurückzuführen. Über den Zeitraum 2016 bis 2023 sind die prämienfinanzierten Kosten im Kanton Tessin im Vergleich zur Schweiz aber deutlich stärker angestiegen (4.2% im Vergleich zu 2.7%): www.bag.admin.ch ˃ Zahlen und Statistiken ˃ Statistik der obligatorischen Krankenversicherung. Der Bundesrat erachtet aus den oben ausgeführten Gründen die Einführung eines Ausgleichsmechanismus nach Altersstruktur der kantonalen Bevölkerung als systemfremd. Der geforderte Mechanismus widerspräche dem Prinzip der kantonalen Kostendeckung bei den Prämien.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.