24.422 · Parlamentarische Initiative · 2024-04-25
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für die Wahlen des Nationalrats sind wie folgt anzupassen:
Für die Zuteilung der Sitze wird die Methode Sainte-Laguë eingeführt, weil diese dem Ziel der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen mathematisch optimal nahekommt. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR 161.1, Art. 40 – 42) ist entsprechend anzupassen. Dabei soll geprüft werden, ob Listenverbindungen abgeschafft bzw. eingeschränkt werden sollen.
Unterlistenverbindungen (im Sinne von BPR 161.1, Art. 31, Abs 1bis) werden in der Anzahl beschränkt.
Das neue Wahlverfahren soll erstmals für die Nationalratswahlen vom Oktober 2031 Anwendung finden.
Verhandlungen
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 26.04.2024
Die Nationalratswahlen vom vergangenen Herbst waren begleitet von Diskussionen über Listenverbindungen und der grossen Anzahl Listen in gewissen Kantonen. Diese Fragen wurden mit mehreren parlamentarischen Initiativen und Vorstössen aufgenommen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) fasst verschiedene Anliegen zusammen und fordert mit einer Kommissionsinitiative ein neues Zuteilungsverfahren und die Begrenzung von Unterlistenverbindungen.
Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung verschiedene Expertinnen und Experten zu Fragen des Wahlrechts angehört hat, hat sie nun im Rahmen der Behandlung verschiedener parlamentarischer Initiativen den Handlungsbedarf abgeklärt. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie schliesslich eine Kommissionsinitiative (24.422) beschlossen. Danach soll zum einen für die Zuteilung der Sitze die Methode nach Sainte-Laguë eingeführt werden, welche die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen erhöhen und Listenverbindungen allenfalls überflüssig machen würde. Zum anderen sollen Unterlistenverbindungen in der Anzahl beschränkt werden. Stimmt die Schwesterkommission des Ständerates dieser Initiative zu, kann die Nationalratskommission nach Lösungen suchen und die notwendigen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausarbeiten. Die entsprechenden Änderungen sollen frühestens bei den Nationalratswahlen 2031 wirksam werden, damit sich die Parteien darauf einstellen können.
Da die Anliegen der beiden parlamentarischen Initiativen von Nationalrat Thomas Burgherr (23.481 und 23.482) mit dieser Kommissionsinitiative weitgehend aufgenommen wurden, hat dieser seine Initiativen zurückgezogen. Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Marc Jost betreffend die Einführung des Doppelten Pukelsheim (23.452) wurde sistiert bis nach der Behandlung der Kommissionsinitiative durch die SPK des Ständerates.
Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 18.06.2024
Die SPK des Ständerates spricht sich für die Prüfung alternativer Lösungen für das Verfahren zur Wahl des Nationalrates aus. Gewisse Listenverbindungen bei den letzten Wahlen sorgten für Diskussionen und es wurde teilweise eine Listenflut beklagt. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die SPK des Ständerates deshalb der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission zu (24.422). Danach soll zum einen für die Zuteilung der Sitze die Methode nach Sainte-Laguë eingeführt werden, welche die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen erhöhen und Listenverbindungen allenfalls überflüssig machen würde. Zum anderen sollen Unterlistenverbindungen in der Anzahl beschränkt werden. Die Ständeratskommission findet die Prüfung dieser Lösungsansätze sinnvoll und wird ihre definitive Beurteilung vornehmen, wenn die Vorlage vorliegt. Die Nationalratskommission kann nun die notwendigen Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ausarbeiten, welche frühestens bei den Nationalratswahlen 2031 wirksam werden sollen. Da nun die Nationalratskommission in der Pflicht ist, soll der gleiche Auftrag nicht auch an den Bundesrat erteilt werden. Aus diesem Grund wird dem Ständerat mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, die beiden Motionen 23.4355 und 23.4356 von Ständerat Burkart formal abzulehnen.
Auskünfte
Anne Benoit, Kommissionssekretärin,
058 322 97 76,
spk.cip@parl.admin.ch