24.4249 · Interpellation · 2024-09-27
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Einsatz von Einweginstrumenten in invasiven Disziplinen fördert die Materialverschwendung im Gesundheitswesen und erhöht die Kosten. Die Antwort des Bundesrats auf die Ip. 23.3312 betont die Bedeutung von Hygiene und Patientensicherheit. Die behördlichen Anforderungen sind in Praxen und im Spital kaum umsetzbar. Dies zwingt sie, Einweginstrumente einzusetzen, die nach Gebrauch weggeworfen werden. Das erhöht die Materialverschwendung und bewirkt eine Kostensteigerung, ohne Qualitätssteigerung. Insbesondere bei semikritischen Tätigkeiten wie etwa ORL- und gynäkologischen Untersuchungen sowie gewissen anästhesiologischen Prozeduren verursachen die unnötig hohen Standards grosse Abfallmengen.
Die Vorschriften setzen zudem falsche Anreize: Die Instrumente und Instrumentensets werden den Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich oftmals gewinnbringend verrechnet. Es besteht kein Anreiz, Abfallmengen und Ressourcenverbrauch mittels sterilisierbaren Mehrfachinstrumenten zu verkleinern.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
Die Auflagen erschweren den Einsatz von Mehrweginstrumenten zugunsten von Wegwerfmaterial. Wie beurteilt der Bundesrat den Sachverhalt?
Wie beurteilt er die Tatsache, dass der Einsatz von Wegwerfinstrumenten und deren gewinnbringende Verrechnung falsche Anreize setzt und die Kosten erhöht, statt senkt?
Ist der Bundesrat bereit, eine Erhebung durchzuführen, um die Entwicklung des Einsatzes von Mehrweg- bzw. Einwegmaterial in invasiven Disziplinen zu dokumentieren und zu analysieren? Falls ja, in welchem Zeitrahmen? Falls nein, weshalb nicht?
Ist der Bundesrat willens, mit gezielten Empfehlungen den Einsatz von Mehrweginstrumenten zu fördern? Wenn nein, warum nicht?
Gibt es Forschungsprojekte und/oder Überlegungen, energieeffizientere und umweltfreundlichere Sterilisationsmethoden zu entwickeln und zu implementieren?
Welche Unterstützung kann der Bund künftig Spitälern und Arztpraxen bieten, um die Attraktivität von Wegwerfinstrumenten zu senken?
Was unternimmt der Bundesrat, um zwischen kritischen und semikritischen Instrumenten und Tätigkeiten zu unterscheiden, damit Abfallberge und Ressourcenverschwendung reduziert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Aufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten ist anspruchsvoll und muss gemäss den Empfehlungen des Herstellers und dem Stand der Wissenschaft und Technik erfolgen. Die entsprechenden Leitlinien «Schweizerische Gute Praxis zur Aufbereitung von Medizinprodukten» für den Spitalbereich (www.swissmedic.ch > Medizinprodukte > Überwachung > Gesundheitseinrichtungen > Aufbereitung) wurden von Swissmedic in Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus dem Spitalbereich erarbeitet und sind erforderlich für die Produkt- und damit die Patientensicherheit. 2. – 4., 6. Der Bundesrat begrüsst es, wenn Spitäler und andere Leistungserbringer möglichst viele Mehrwegprodukte einsetzen. Im Gesundheitswesen steht jedoch die Patientensicherheit an erster Stelle. Entsprechend hoch sind die Anforderungen und Auflagen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Frage, ob Produkte wiederverwendet werden oder nicht, grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung, in die sich der Bundesrat nicht einmischen kann. Zu beachten ist auch, dass die gesetzlichen Tarifgrundsätze keine ungünstigen Anreize hinsichtlich der Verwendung von Mehrwegprodukten setzen. Wie aus der Stellungnahme zur Motion 24.3747 hervorgeht, übernimmt die OKP die Kosten einer wirksamen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung mit dem Ziel, eine qualitativ hochstehende gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Kosten zu erreichen. Dabei sollen die Kosten-Nutzen-Verhältnisse der Einweg- und Mehrwegprodukte in den zwischen den Tarifpartnern vereinbarten Tarifverträgen berücksichtigt werden. Für Produkte, die zur Miete abgegeben werden, wird bei der Festlegung der Höchstvergütungsbeträge in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) eine allfällige Wiederaufbereitung berücksichtigt. 5. Dem Bundesrat sind aktuell keine laufenden Forschungsprojekte zur Verbesserung der Sterilisationsmethodik von medizinischen Instrumenten bekannt.7. Die Aufbereitung von kritischen und semikritischen Medizinprodukten muss gemäss den Empfehlungen des Herstellers und dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechend ihrer Kritikalität erfolgen. Es liegt zudem in der Verantwortung der Spitäler und anderer Leistungserbringer, Ressourcen zu schonen und die Abfallmengen soweit als möglich zu reduzieren. Die Vollzugshilfe «Entsorgung von medizinischen Abfällen» (www.bafu.admin.ch >Themen > Thema Abfall > Publikation und Studien > Entsorgung von medizinischen Abfällen) liefert Hinweise zur Entsorgung von medizinischen Abfällen, welche die Anforderungen des Umweltschutzes konkretisieren und im Einklang mit den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes sowie des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene stehen.