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24.4272 · Motion · 2024-11-19

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt,

  1. das Armeebudget gegenüber der aktuellen Finanzplanung in den Jahren 2029 bis 2032 (Zahlungsrahmen Armee 2029–2032) um jeweils 900 Millionen Franken jährlich aufzustocken und

  2. dem Parlament 2025 eine Botschaft zur Umsetzung der OECD-Steuerreform vorzulegen, die einen Verteilschlüssel Bund/Kantone von 50/50 vorsieht, wobei vom (neu höheren) Bundesanteil die Hälfte zweckgebunden für die Aufstockung des Armeebudgets zu verwenden ist (Spezialfinanzierung gem. Art. 53 FHG).

Eine Minderheit der Kommission (Hegglin Peter) beantragt, die Motion abzulehnen.

Begründung

1. Sicherheitspolitische Herausforderungen und konkreter Lösungsansatz

Die Sicherheitslage in Europa hat sich deutlich verschlechtert. Die Landesverteidigung als Kernaufgabe des Staates muss gestärkt werden. Die Fähigkeitslücken, welche die Armee heute ausweist, sind unbestritten. Diese Lücken sind schrittweise zu schliessen. Der in der Finanzplanung gemäss Bundesrat abgebildete Aufwuchs kann diese Zielsetzung nur teilweise erfüllen. Deshalb sollen die der Armee zur Verfügung stehenden Mittel 2025–2028 gegenüber der aktuellen Planung um je 600 bis 670 Millionen Franken aufgestockt werden, 2029–2032 um je 900 Millionen Franken.

Damit lässt sich einerseits die Stärkung der Armee gegenüber der Planung des Bundesrats rascher umsetzen, anderseits herrschen dank konkreter Zusatzbeträge (viermal 600 bis 670 Millionen Franken für die Jahre 2025–2028 / viermal 900 Millionen Franken für die Jahre 2029–2032) klare Rahmenbedingungen für die Armee über die nächsten beiden Zahlungsrahmen. So wird eine langfristige und transparente Planung sichergestellt, was für die Verlässlichkeit der Schweiz in Beschaffungsvorhaben wichtig ist. Je früher und verlässlicher Bestellungen getätigt werden, desto rascher (und auch günstiger) können sie realisiert werden. Zudem beeinflussen die Rüstungsinvestitionen auch die Betriebsausgaben. Per 2032 kann dann eine Neubeurteilung unter den dannzumal herrschenden sicherheitspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen stattfinden.

2. Finanzierungskonzept Ausgabenseite

Angesichts der ohnehin grossen Herausforderung im Bundeshaushalt mit hohen drohenden Defiziten (Haushaltssanierung aufgrund des strukturellen Defizits, Finanzierung 13. AHV-Rente etc.) muss das Finanzierungskonzept für die vorliegend beantragte Aufstockungen realistisch und ausgewogen sein. Die Finanzkommission des Ständerates legt ein entsprechendes Konzept vor, welches die genannten viermal 600 bis 670 Millionen (vgl. Anträge zu 24.041, Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028) und viermal 900 Millionen Franken (Gegenstand der vorliegenden Motion) sowie Kompensationsmassnahmen vorsieht.

Dass sich einzelne ausgabenseitige Kompensationsmassnahmen mit den Vorschlägen aus der Aufgaben- und Subventionsüberprüfung (Gruppe Gaillard) überschneiden, ist nicht zu vermeiden – so etwa die vorgeschlagene Plafonierung bei den Ausgaben in der Internationalen Zusammenarbeit (IZA). Angesichts der starken Wachstumsraten in den letzten Jahren erscheint ein Einfrieren der Ausgaben auf dem Planungsstand 2025 vertretbar, immerhin dürfte ab 2029 wieder eine minimale Erhöhung der Ausgaben möglich sein. Da sich beide Parlamentskammern bereits bei der Beratung des Zahlungsrahmens der Armee 2025–2028 für eine Kompensation im Bereich IZA ausgesprochen haben, ist es naheliegend, entsprechend frei werdende Mittel hier einzurechnen. Das Gleiche gilt für die Kürzungen im Personal- und Sachaufwand der Bundesverwaltung. Im Sinne der Praktikabilität und einer sozialverträglichen Umsetzung werden sie hier langsam einlaufend vorgesehen.

Weitere Kompensationsmassnahmen entsprechen grob formuliert:

  1. einem Wachstumsstopp (Ausgaben Ressortforschung werden eingefroren auf dem Planungsstand der BFI-Botschaft 2021–2024);

  2. einer Fokussierung gemäss Subsidiaritätsprinzip (Bundesförderprogramme, die im Kern kantonale Aufgaben betreffen, werden reduziert);

  3. einer Priorisierung (Immobilienprogramm).

Zusätzliche für die Beseitigung der Verteidigungslücken zu verwendenden Mittel werden durch das Betriebs-Effizienzsteigerungsprogramm «Codice» im VBS freigespielt.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend zu verstehen.

3. Finanzierungskonzept Einnahmenseite

Kernelement des Finanzierungskonzepts auf der Einnahmenseite ist die Erhöhung des Bundesanteils bei der OECD-Ergänzungssteuer. Er soll neu 50 Prozent betragen. Der Anteil von 25 Prozent gemäss geltender Übergangsbestimmung in der Verfassung ist in der Finanzplanung des Bundes eingestellt (400 Millionen Franken) und fliesst in den allgemeinen Haushalt. Der mit der Änderung des Verteilschlüssels resultierende, zusätzliche Bundesanteil soll als Spezialfinanzierung nach Art. 53 FHG für die Armeefinanzierung gebunden werden.

Der ursprüngliche Verteilschlüssel 75/25 Prozent kam unter damals völlig anderen sicherheits- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen zustande. Zu beachten ist, dass die Mittel aus der OECD Steuerreform grundsätzlich für «standortfördernde Massnahmen» vorgesehen sind (Art. 197 Ziff. 15 Abs. 9 BV, vgl. 6.1 und 5.2.2. Botschaft zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen; «Spezialfinanzierung» gemäss Art. 53 FHG). Angesichts der Bedeutung der Landesverteidigung auch für den Wirtschaftsstandort ist es vertretbar, dieses Instrument – zumindest teilweise – für die Armee einzusetzen. Es kommt dazu, dass die Industrie bei einer verstärkten Aufrüstung massgeblich über Aufträge und Offset-Geschäfte einen direkten Nutzen zieht. Die Erhöhung des Bundesanteils zu Gunsten der dringenden Aufgabe der Landesverteidigung ist sachgerecht, insbesondere auch mit Blick auf die Pakete, die von verschiedenen Kantonen zwischenzeitlich präsentiert wurden. Diese haben nur teilweise und meistens nur indirekt einen Impact für die von der OECD-Steuerreform betroffenen Unternehmen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Weder die Finanzierung des Wachstums der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis ins Jahr 2035 noch auf 1 Prozent des BIP bis ins Jahr 2032 ist zum jetzigen Zeitpunkt sichergestellt. Das ist einer der Gründe, weshalb der Bundesrat im Jahr 2024 die Aufgaben- und Subventionsüberprüfung lanciert hat. Die Vernehmlassung zum darauf basierenden Entlastungspaket 27 wurde am 29. Januar 2025 eröffnet. Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Voranschlag 2026 und im Finanzplan 2027-2029 die Beträge einzustellen, die nötig sind, um den vom Parlament gewünschten Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2032 zu erreichen. Zum Finanzierungskonzept AusgabenseiteDie zusätzlichen Aufstockungen der Armeeausgaben, welche vom Parlament in der Wintersession 2024 beschlossen wurden, werden teilweise durch Massnahmen gegenfinanziert, die bereits Teil des Entlastungspakets 27 sind, etwa die Kürzungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und im Eigenbereich. Ob das vom Parlament gewünschte Wachstum der Mittel für die Armee für die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 möglich ist, hängt wesentlich davon ab, ob das Entlastungspaket 27 vollständig umgesetzt werden kann und ob das Parlament im Rahmen der Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV beschliesst. Daneben werden die neuen Vereinbarungen mit der EU und mittelfristig auch Steuerreformen, wie zum Beispiel die vom Parlament beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts oder die geplante Reform der Ehepaarbesteuerung, zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf führen. Die ausgabenseitige Gegenfinanzierung der Aufstockung der Armeeausgaben soll gemäss Motion auch in den Jahren 2029 bis 2032 über die oben erwähnten Bereiche (internationale Zusammenarbeit, Eigenbereich) erfolgen. Aus den erwähnten Gründen wird das in der Motion vorgeschlagene Finanzierungskonzept auf der Ausgabenseite aber voraussichtlich nicht genügen, um den Bundeshaushalt unter Berücksichtigung der geforderten Aufstockung der Mittel für die Armee schuldenbremskonform zu gestalten. Zum Finanzierungskonzept EinnahmenseiteDie Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz erfolgt mit der Mindestbesteuerungsverordnung des Bundesrats. Die dafür nötigen Übergangsbestimmungen in der Verfassung wurden am 18. Juni 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Die nationale Ergänzungssteuer wurde am 1. Januar 2024 eingeführt. Die internationale Ergänzungssteuer nach der Primärergänzungssteuerregelung (Income Inclusion Rule, IIR) wurde per 1. Januar 2025 eingeführt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis spätestens Ende 2029 ein Bundesgesetz vorlegen, das die Verordnung ablöst. Es ist zwar verfassungsrechtlich möglich, den Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen von gegenwärtig 25/75 auf 50/50 sowie den Verwendungszweck der Erträge zugunsten der Armee zu ändern, sofern die entsprechenden Verordnungsbestimmungen in ein Gesetz überführt werden. Der Bundesrat lehnt dies jedoch aus mehreren Gründen ab: Die Schätzungen zu den Erträgen aus der Mindestbesteuerung sind derzeit noch mit grosser Unsicherheit behaftet. Genauere Angaben sind erst im Jahr 2026 möglich, wenn die nationale Ergänzungssteuer aus dem Steuerjahr 2024 erstmals fällig wird.Zudem haben einige Kantone (Genf, Neuenburg, Schaffhausen, Waadt) bereits beschlossen, ihre kantonale Gewinnsteuer zu erhöhen, um die Differenz zum Mindeststeuersatz selbst abschöpfen zu können, oder planen dies (Basel-Stadt, Luzern und Zug); entsprechend besteht die Gefahr, dass die Erträge für den Bund aus der Ergänzungssteuer substanziell sinken. Mit dem in der Motion vorgeschlagenen Verteilschlüssel von 50/50 wird der Anreiz für die Kantone weiter verstärkt, die Gewinnsteuersätze zu erhöhen (siehe z.B. Medienmitteilung des Kantons Zug vom 19. Dezember 2024). Auch bei der internationalen Ergänzungssteuer (IIR) könnten die Erträge mittelfristig sinken, falls weitere Staaten ihre Besteuerungsregeln und Steuersätze an die OECD-Mindestbesteuerung anpassen sollten. Gegenwärtig sind über 140 Staaten dem Abkommen über die OECD-Mindestbesteuerung beigetreten, davon dürften im Jahr 2025 erst rund 50 Staaten die entsprechenden Regelungen national umgesetzt haben. Die Einnahmen aus den Ergänzungssteuern sind folglich keine hinreichend stabile und nachhaltige Finanzquelle, um die Erhöhung der Armeeausgaben dauerhaft zu finanzieren und damit auch Planungssicherheit zu schaffen.Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Verwendung der Erträge zugunsten der Armee zumindest dem bisherigen Willen von Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung widerspricht, wonach die Erträge zur Standortförderung eingesetzt werden sollen. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) spricht sich gegen die Motion aus.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032 | Lexipedia | Lexipedia