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24.4291 · Interpellation · 2024-12-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Laut den Ergebnissen einer aktuellen Studie (vgl. «Volkswirtschaftliche Studie zur Subjektförderung» von Swisseconomics im Auftrag des Verband Immobilien Schweiz) basierend auf erstmals ausgewerteten Daten profitieren derzeit im obersten Einkommenssegment rund 5 – 7 % der Haushalte von staatlicher Objektförderung.
Dies, obwohl sie diese Unterstützung finanziell nicht benötigen. Ein so grosser Streuverlust von staatlicher Hilfe ist inakzeptabel, denn die Mittel fehlen dort, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie erklärt der Bundesrat den bestehenden Streuverlust?

  2. Ist der Bundesrat bereit, eine umfassende Analyse durchzuführen, um die Ursachen für den hohen Streuverlust bei der Objektförderung zu identifizieren und darauf basierend gezielte Optimierungsmassnahmen zu entwickeln? Falls ja, in welchem Zeitrahmen wäre eine solche Analyse möglich? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?

  3. Welche konkreten Massnahmen plant der Bundesrat, um den Streuverlust bei der Objektförderung zu reduzieren?

  4. Gibt es bereits bestehende Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass staatliche Objektförderung zielgerichtet so geleistet wird, damit eine Leistung an nicht Bedürftige ausgeschlossen werden kann? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

Laut der «Volkswirtschaftlichen Studie zur Subjektförderung» von Swiss Economics (siehe https://www.swiss-economics.ch/projekt/items/volkswirtschaftliche-studie-zur-subjekthilfe.html) wohnten 2020 5,7 Prozent aller Haushalte in der Schweiz in mietreduzierten Wohnungen. Dabei kamen ärmere Haushalte bedeutend öfter zum Zuge als einkommensstärkere Haushalte: Knapp 35 Prozent der geförderten Wohnungen wurden von Haushalten im untersten Einkommensquintil (20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen) bewohnt. Auch die Haushalte im zweituntersten Quintil wurden überdurchschnittlich oft gefördert. Auf die Haushalte im höchsten Einkommensquintil (also die 20 Prozent der Haushalte mit den höchsten Haushaltseinkommen) entfielen gut 8 Prozent der geförderten Wohnungen; entsprechend wohnten knapp 2,4 Prozent aller Haushalte des höchsten Einkommensquintils in geförderten Wohnungen.Zu den einzelnen Fragen:1. Wenn Haushalte mit hohen Einkommen in geförderten Wohnungen leben, kann dies verschiedene Gründe haben: Nicht alle geförderten Wohnungen werden mit Einkommenskriterien vergeben, und bei mit Einkommenskriterien vergebenen Wohnungen können Mieterinnen und Mieter seit ihrem Einzug ihre Einkommen erhöht haben. Auf Bundesebene sind nur für die direkte Förderung von preisgünstigen Mietwohnungen Einkommens- und Vermögensgrenzen vorgesehen (vgl. Art.15 Wohnraumförderungsgesetz [WFG; SR 842]). Diese Art der Förderung wurde jedoch 2003 sistiert. In der indirekten Förderung über die Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus enthalten die Darlehensbedingungen Anreize für ein Vermietungsreglement, aber keine obligatorischen Vorgaben für Einkommens- und Vermögensgrenzen. 2. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat 2012 eine Studie zur Verbreitung von finanziellen und anderen Vermietungskriterien bei gemeinnützigen Wohnbauträgern in Auftrag gegeben (https://www.bwo.admin.ch/dam/bwo/de/dokumente/01_Wohnungsmarkt/15_Studien_und_Publikationen/Forschungsberichte/vermietungskriteriendergemeinnuetzigenwohnbautraegerinderschweiz.pdf.download.pdf/vermietungskriteriendergemeinnuetzigenwohnbautraegerinderschweiz.pdf). Gemäss dieser Studie unterliegen 72 Prozent der gemeinnützigen Wohnungen Belegungsvorgaben oder Einkommens- und Vermögenslimiten. Die Studie «Gemeinnütziges Wohnen im Fokus» von sotomo (https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/Wohnungsmarkt/studien-und-publikationen/gemeinnuetziges-wohnen.html) zeigt, dass in Genossenschaften überdurchschnittlich viele Haushalte mit einem tiefen Berufsstatus leben. Weiter zeigt die im Oktober veröffentlichte Statistik des gemeinnützigen Wohnungsbaus 2024 (https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.gnpdetail.2024-0769.html), dass in gemeinnützigen Wohnungen überdurchschnittlich oft Angestellte ohne Vorgesetztenfunktionen oder Nichterwerbspersonen wohnen. Auch verfügen Bewohnende von gemeinnützigen Wohnungen überdurchschnittlich oft über keine nachobligatorische Ausbildung. Dies lässt den Schluss zu – und dies legt auch die Studie von Swiss Economics nahe –, dass der Grossteil der Personen in geförderten Wohnungen über eher tiefe Einkommen verfügt. Einkommensstärkere Haushalte vom Wohnen in indirekt geförderten Wohnungen gemeinnütziger Wohnbauträger generell auszuschliessen, würde zu hohen administrativen Kosten führen und dem Fördergrundsatz einer ausgewogenen sozialen Durchmischung (vgl. Art. 5 Bst. d WFG) widersprechen. Eine umfassendere Analyse würde diesbezüglich kaum zu neuen Erkenntnissen führen; zudem wäre sie mangels Zugang zu Steuerdaten schwer durchführbar. 3./4. In der indirekten Förderung sind die Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten geringer als bei einer direkten Förderung. Im Rahmen der Überarbeitung der Darlehensbedingungen für den Fonds de roulement hat das BWO per Anfang 2025 die Vorgaben für Vermietungsreglemente präzisiert. Die Anreize wurden verstärkt, damit geförderte Wohnungen denjenigen Haushalten zugutekommen, die sie benötigen, und damit der Flächenverbrauch pro Kopf geringgehalten wird. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass auch Kantone, Städte und Gemeinden Wohnraumförderung betreiben. Auf deren Umsetzung (inkl. allfällige Kontrollmechanismen) hat der Bund keinen Einfluss.