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Bekämpfung der Verkehrsüberlastung. Die für den (abgelehnten) Autobahnausbau vorgesehen Milliarden für Projekte des Agglomerationsverkehrs verwenden

24.4293 · Postulat · 2024-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob ein bedeutender Teil der Milliarden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF), die für den in der Volksabstimmung abgelehnten Autobahnausbau vorgesehen waren, für Projekte des Agglomerationsverkehrs verwendet werden kann. Mit Beiträgen aus dem NAF werden die Nationalstrassen und Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert. Der Bund könnte somit die für den Autobahnausbau vorgesehenen Milliarden für Projekte des Agglomerationsverkehrs einsetzen und die Beiträge erhöhen sowie den Zugang dazu erleichtern, damit die Agglomerationen den Verkehr besser bewältigen und die Verkehrsüberlastung in den Griff bekommen können. Denn die Gemeinden sind mit vielen Hürden, Unterschieden zwischen den Agglomerationen und problematischen Umständen konfrontiert, die angemessene und gerechte Beiträge des Bundes und damit wirksame Massnahmen zur Bekämpfung der Verkehrsüberlastung und zur Erreichung der Verkehrsverlagerungsziele verhindern.

Begründung

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die erwähnten Milliarden für das Verkehrssystem in den Agglomerationen eingesetzt werden können. Die Bewältigung des Agglomerationsverkehrs ist in der Tat eine grosse Herausforderung. Eine Anpassung, insbesondere folgender Punkte, würde konkrete, rasche und angemessene Lösungen bringen:

  • Für alle Agglomerationen in der Schweiz den gleichen Beitragssatz von 45 Prozent gewähren und so vermeiden, dass einige 30 und andere 45 Prozent erhalten;

  • die Abzüge für Gemeinden, in denen die Massnahmen nicht umgesetzt werden konnten, abschaffen;

  • die aktualisierten Kosten der Massnahmen (auf der Grundlage einer aktuellen Kostenschätzung) berücksichtigen, damit der Beitragssatz nicht mehr auf Kosten basiert, die vor mehr als fünf oder zehn Jahren geschätzt wurden;

  • einen grösseren Zeitraum zwischen den Generationen in Betracht ziehen, da die Gemeinden im derzeit geltenden Zeitraum von vier Jahren weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen haben, um die Massnahmen innerhalb der vom Bund geforderten Fristen zu realisieren (vgl. Antrag KVF-N 002 Tuosto 24-19 vom 14. Oktober 2024);

  • gegebenenfalls Beiträge gewähren für Massnahmen ausserhalb von Agglomerationen, die sich jedoch auf Letztere auswirken;

  • mehr Flexibilität zwischen den durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und den NAF finanzierten Projekten in Betracht ziehen, um eine angemessene Finanzierung und die rechtzeitige Realisierung von Massnahmen im Verkehrsbereich zu gewährleisten.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund leistet im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr seit 2008 Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen. Die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme beantragen mit ihren Eingaben jeweils die Mitfinanzierung für konkrete Projekte. Um die Bundesmittel effizient einzusetzen, priorisiert der Bund diejenigen Programme und Massnahmen, die wirkungsvoll zur Lösung der grössten Verkehrsprobleme beitragen, das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis ausweisen und baureif sind. Der Bundesrat legt dem Parlament jeweils das Ergebnis der Bewertung vor und beantragt einen entsprechenden Verpflichtungskredit. Das Parlament entscheidet anschliessend über die Höhe des Verpflichtungskredits für die Realisierung der Agglomerationsprogramme. Die Budgetierung der jährlichen Ausgaben für die Agglomerationsprogramme richtet sich nach dem Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2). Diese sieht in Artikel 17f vor, dass in der Regel zwischen 9 und 12 Prozent der im Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr geplanten Ausgaben für den Agglomerationsverkehr vorzusehen sind. Bisher wurden die jährlich budgetieren Mittel für die Agglomerationsprogramme nie vollständig ausgeschöpft. 2023 waren im Voranschlag Mittel von 297 Millionen geplant. Effektiv wurden 139 Millionen Franken benötigt (-53,4%). Die Agglomerationsverkehrsprojekte weisen daher heute keine Finanzierungsprobleme auf. Eine Herausforderung besteht darin, die vom Bund mitfinanzierten Projekte zur Baureife zu bringen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass verschiedene Anliegen des Postulats bereits erfüllt sind (Aufhebung Umsetzungsabzüge, Berücksichtigung der Teuerung, Mitfinanzierung von Massnahmen ausserhalb des beitragsberechtigten Agglomerationsperimeters).

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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