Den Zugang zur Hörversorgung verbessern und damit die gesellschaftlichen Kosten von Schwerhörigkeit senken
24.4295 · Interpellation · 2024-12-04
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Aus dem 2022 veröffentlichten Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) geht hervor: Die durch Schwerhörigkeit verursachten Kosten für die Gesellschaft betragen jährlich CHF 7 Milliarden respektive CHF 786 pro Einwohner. Keine andere Behinderung führt zu derart hohen gesellschaftlichen Kosten. Auch Studien der WHO berichten von ebenso hohen Kosten aufgrund Schwerhörigkeit.
Gemäss dem Obsan-Bericht entfällt der grösste Anteil der CHF 7 Milliarden auf die krankheitsbedingt verringerte Lebensqualität der Betroffenen, gefolgt von den wirtschaftlichen Produktivitätsverlusten. Die direkten medizinischen Kosten, sprich die Kosten für Hörgeräte oder HNO-Arzt-Termine, sind um ein Vielfaches geringer.
Der Obsan Bericht weist (wie auch andere Berichte) darauf hin, dass nur rund 50% der Menschen, die an einer Schwerhörigkeit leiden, diese mit einem Hörgerät behandeln Dadurch spart die Gesellschaft allerdings keine Kosten, sondern im Gegenteil: Unbehandelte Schwerhörigkeit führt noch zu viel höheren Folgekosten, die schlussendlich die gesamte Gesellschaft finanzieren muss. Es besteht hier also ein substantielles Sparpotential.
Der Obsan Bericht gibt zu bedenken, dass durch die demografische Alterung der Gesellschaft grundsätzlich von einem Anstieg von Personen mit Schwerhörigkeit in der Bevölkerung und so auch der Kosten auszugehen ist. Er sagt aber auch, dass diese Kosten mittels Prävention, Früherkennung, wirksamen Behandlungsmöglichkeiten und Rehabilitation, inklusive der breiten Verfügbarkeit von Hörgeräten, beeinflussbar sind.
Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat die hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten aufgrund von Schwerhörigkeit?
Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, damit die gesellschaftlichen Kosten wegen Schwerhörigkeit nicht weiter explodieren?
Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Zugänglichkeit zu Hörgeräten zu verbessern?
Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Versorgungrate zu verbessern?
Wie möchte der Bundesrat die finanziellen Hürden durch die nötigen Zuzahlungen bei der Hörgerätebeschaffung senken?
Begründung
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Stellungnahme des Bundesrates
1. - 4. Gemäss Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN) vom 8. Februar 2022 (der Bericht ist abrufbar unter www.obsan.admin.ch > Publikationen) leiden vor allem diejenigen Menschen unter ihrem Hörverlust, welche nicht mit Hörgeräten versorgt sind. Die Gründe, weshalb keine Hörgeräteversorgung erfolgt, wurden in der Studie nicht erhoben. Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Problematik, die der Bericht aufzeigt, erachtet es der Bundesrat aber als wichtig, dass die Bevölkerung zu diesem Thema sensibilisiert und informiert wird, sodass möglichst viele betroffene Personen von einer angemessenen Versorgung profitieren können. Nebst den Organisationen der Hörbehindertenhilfe spielen dabei auch die Hausärztinnen und Hausärzte eine wichtige Rolle. Ob ein Hörgerät angeschafft und im Alltag auch getragen wird, liegt jedoch letztlich in der Verantwortung des Einzelnen. Die IV und die AHV finanzieren Hörgeräteversorgungen für versicherte Personen mittels Entrichtung von Pauschalen. Die Beträge der IV sind dabei höher als die Beiträge der AHV. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die IV als Eingliederungsversicherung mit der Ausrichtung von Hilfsmitteln die Verhinderung, die Verminderung oder die Behebung der Invalidität verfolgt. Damit werden auch wirtschaftliche Produktivitätsverluste vermieden. Eine weitergehende Versorgung als bei der AHV, bei der es sich um eine Rentenversicherung handelt, ist somit gerechtfertigt. Die Mehrheit der Personen, die von einer Hörbeeinträchtigung betroffen sind, haben das 75. Lebensjahr erreicht. Für die Ausrichtung der Leistungen ist somit die AHV zuständig. Seit der Umsetzung der Motion Dittli (16.3676 «Anhebung der AHV-Leistungen für Hörversorgungen auf das Niveau der IV-Vergütungen. Gleichstellung Erwachsener mit Hörminderungen») Mitte 2018 finanziert die AHV ebenfalls einen Beitrag an beidseitige Versorgungen. Die Möglichkeit, Beiträge für die Hörgeräteversorgung von der IV beziehungsweise der AHV zu erhalten ist den Anbietern in der Schweiz bekannt. Bei den meisten Anbietern handelt es sich um Akustiker und Akustikerinnen, welche auf ihren Internetseiten auf die bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten hinweisen. Weiter bieten unter anderem Apotheken günstige (voreingestellte) moderne Hörgeräte an, welche explizit auf Altersschwerhörigkeit ausgerichtet sind. Die Kosten für eine Hörgeräteversorgungen variieren je nach Anbieter stark. IV und AHV informieren daher die versicherten Personen mittels Merkblätter, dass sich der Vergleich von mehreren Anbietern lohnt. Zudem entrichten sie Subventionen an Organisationen der Hörbehindertenhilfe (z. B. pro audito Schweiz, Pro Senectute), damit diese unter anderem die Betroffenen über ihre Möglichkeiten aufklären. Der Bundesrat sieht gegenwärtig nicht vor, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. 5. Die Zuzahlungen sind im aktuellen Pauschalsystem nochmals gestiegen (vgl. «Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung»). Dies scheint vor allem damit zusammenzuhängen, dass Schweizer Kundeninnen und Kunden generell wenig preissensitiv sind und eine Wissensasymmetrie zwischen den Anbietern und den Hörgerätebezügern vorherrscht. Die von der IV vergüteten Pauschalen würden grundsätzlich ausreichen, um eine einfache und zweckmässige Hörgeräteversorgung sicherzustellen. Im Bereich der Hörgeräte gibt es bereits seit jeher eine grosse Anzahl Betroffener, die bereit sind, (hohe) Zuzahlungen zu leisten. Selbst im mit hohen Beträgen vergüteten Tarifvertragssystem, welches bis Mitte 2011 in Kraft war, lagen die Zuzahlungen der Betroffenen total bei ca. 60 Millionen Franken pro Jahr. Wichtig dabei ist, dass die Betroffenen entsprechend informiert werden. Hier sind insbesondere auch die durch die IV subventionierten Hörbehindertenorganisationen gefragt. Die Vergütungsart und -höhe wird periodisch überprüft und im Sinne der Versicherungen und der Versicherten optimiert. Aktuell läuft eine solche Überprüfung. Zudem hat der Bundesrat in seinem Bericht zur Erfüllung des Postulates Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR (19.4380 "Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen") weitere Optimierungsmöglichkeiten im Bereich der Hörgeräte erkannt, Anhang 1 (der Bericht ist abrufbar unter www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Medienmitteilungen > 26.06.2024 Bundesrat will Versorgung mit technologisch fortschrittlichen Hilfsmitteln vorantreiben). Die Umsetzung der Optimierungen und die Anpassung der Pauschalbeträge ist auf Anfang 2027 geplant.