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Ein Staatssekretariat für Verkehr für eine koordinierte Verkehrspolitik zwischen den Akteuren im Bereich Mobilität

24.4302 · Motion · 2024-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, auf Bundesebene ein Staatssekretariat zu bilden, um die Verkehrspolitik zwischen den Akteuren im Bereich Mobilität zu koordinieren. Dies soll ohne Doppelspurigkeiten und durch organisatorische Vereinfachungen und die Nutzung von Synergien erreicht werden.

Begründung

Vor einigen Tagen hat die Schweizer Bevölkerung den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abgelehnt. Im Kanton Waadt war ein Argument der Gegnerinnen und Gegner namentlich, dass der Bau einer dritten Spur auf einem Abschnitt der A1 mit dem neuen SBB-Gleis zwischen Lausanne und Genf in Konflikt geraten könnte. Zudem hat das Bundesamt für Verkehr erhebliche Mehrkosten von mehr als 14 Milliarden beim Ausbau der Bahninfrastruktur angekündigt. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen aus dem Verkehrsbereich.

Der Verkehrsbereich ist in der Tat sehr umfangreich. So ist das Bundesamt für Strassen für den motorisierten Individualverkehr und für den Langsamverkehr zuständig, während das Bundesamt für Verkehr für den öffentlichen Verkehr sowie für die Schifffahrt zuständig ist. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist für den Flugverkehr zuständig, das Bundesamt für Umwelt für die Umwelt und das Klima, das Bundesamt für Energie für Energiefragen, das Bundesamt für Raumentwicklung für verschiedene Mobilitätsfragen und das Bundesamt für Kommunikation für die Digitalisierung. Hinzu kommen auch die Zuständigkeiten der Kantone sowie ihre vielseitigen und manchmal abweichenden Interessen. Zu Beginn des Jahrhunderts wurde die Koordinationskonferenz Verkehr gebildet, um die verschiedenen Bundesämter untereinander abzustimmen.

Im Jahr 2015 hat unser Kollege Fabio Regazzi im Nationalrat das Postulat 15.4203 zur Ernennung einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs für die schweizerische Verkehrspolitik eingereicht. Obwohl der Bundesrat empfohlen hatte, das Postulat anzunehmen, wurde es vom Nationalrat abgelehnt. Seither hat sich die Anzahl Projekte stark erhöht. Hunderte von Projekten im Wert von Dutzenden Milliarden werden umgesetzt oder sind in Planung.

Die Thematik des Verkehrs auf nationaler Ebene und auf internationaler Ebene mit unseren europäischen Nachbarn erfordert jedoch Massnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass unsere ambitionierte Mobilitätspolitik erfolgreich ist und dass bereichsübergreifende Herausforderungen berücksichtigt werden. Mit einem Staatssekretariat für Verkehr können die Projekte optimal aufeinander abgestimmt werden, damit wir die Herausforderungen der Mobilität von heute und morgen meistern können. Zu den Aufgaben eines solchen Staatssekretariats gehören auch die Kontrolle der Ausgaben und Investitionen sowie die Sicherstellung einer korrekten Aufteilung der Finanzen zwischen dem Schienenverkehr und dem Strassenverkehr, vor allem jedoch ohne die Aufteilung zwischen den Fonds (NAF, BIF usw.) zu verändern. Das Staatssekretariat kann auch dafür sorgen, dass alle Regionen durch die verschiedenen Verkehrsmittel gut erschlossen sind.

Das Staatssekretariat soll ohne zusätzliches Personal (Synergien) und durch die Beseitigung von Doppelspurigkeiten eingerichtet werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung einer sicheren, funktionierenden und leistungsfähigen sowie nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur für die wirtschaftliche Prosperität und die gesellschaftliche Wohlfahrt bewusst. Um diese Vorteile nicht zu gefährden, gilt es, einerseits Siedlungsplanung und Verkehrsentwicklung aufeinander abzustimmen und andererseits die Verkehrsträger untereinander zu koordinieren. Die für die Verkehrsinfrastruktur zuständigen Bundesämter stellen sicher, dass ihre Infrastrukturprojekte unter dem Primat der Nachhaltigkeit geplant und entwickelt werden. Zur Erreichung dieser Ziele arbeiten sie mit kantonalen, nationalen und internationalen Partnern zusammen. Insbesondere das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im Strassenbereich, das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Eisenbahnsektor und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Rahmen der Agglomerationsprogramme – in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verantwortlichen der Kantone – stützen sich bei der Umsetzung ihrer Vorhaben auf den Sachplan Verkehr. Dieser Sachplan ist das strategische Instrument des Bundes zur Koordination und Planung von Verkehrsinfrastrukturen. Die Bundesprogramme für den Ausbau der Strassen- und Bahninfrastruktur sowie die Agglomerationsprogramme werden zudem auf die kantonalen Richtpläne abgestimmt. Der oben beschriebene Ansatz entspricht im Übrigen den Vorgaben des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1999 über die Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren (AS 1999 3071) und insbesondere den daraus resultierenden Bestimmungen, die in das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) aufgenommen wurden und sich auf das konzentrierte Entscheidverfahren beziehen (Art. 62a ff. RVOG). In diesem Sinne könnte die Koordination der Raum- und Verkehrsplanung auf Stufe Bund oder in den Departementen durch die Schaffung eines Staatssekretariats nicht wesentlich verbessert werden. Die Herausforderungen im Verkehrsbereich können durch die Stärkung der bestehenden Strukturen und die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden wirksamer bewältigt werden. Dies zeigen auch die Ergebnisse der Analysen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Zuge des Projekts «Strategische Reformen» des Bundesrates durchgeführt wurden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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