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24.4308 · Interpellation · 2024-12-05

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Vorgehensweise der Post, auch bezüglich dem Termin der Medienkonferenz zu den Poststellenschliessungen, einige Wochen nach Annahme der Motion 24.3816 im Nationalrat und ohne die anstehende ständerätliche Behandlung in der Wintersession abzuwarten?

2. Haben die Verantwortlichen bei der Post die Entwicklung des Sisslerfeldes, mit der Ansiedlung von bis zu 10'000 wertschöpfungsintensiven Arbeitsplätzen in die Entscheidfindung miteinbezogen? Besteht die Möglichkeit einer Neubeurteilung infolge der speziellen Ausgangslage in der Gemeinde Stein AG?

3. Wie beurteilt der Bundesrat den Entscheid der Post zum Standort Stein AG, unter dem Aspekt, dass regionale Gegebenheiten (Entwicklung Sisslerfeld) berücksichtigt werden müssen?

Begründung

In der Herbstsession wurde vom Nationalrat die Motion 24.3816 angenommen, welche vom Bundesrat Massnahmen verlangt, die Schliessung von Poststellen bis zum Abschluss einer Revision des Postgesetzes zu sistieren. Ohne die ständerätliche Beratung in der Wintersession abzuwarten, gelangte die Post in einer Medienkonferenz am 29.10.2024 an die Öffentlichkeit und teilte mit, welche Poststellen bis 2028 geschlossen, allenfalls in eine Agentur umgewandelt werden sollen.

Eine der betroffenen Poststellen, die bis 2028 geschlossen werden soll, liegt in der Gemeinde Stein AG. Gemäss Postverordnung Art. 34 sind betroffene Gemeinden mindestens sechs Monate vor der Schliessung anzuhören. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, so können die Behörden der betroffenen Gemeinden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Entscheids der Post die PostCom (Eidg. Postkommission) anrufen. Die PostCom führt dann ein Schlichtungsverfahren zwischen der Post und den Behörden der beteiligten Gemeinden durch.

Nach der Anrufung gibt die PostCom innerhalb von sechs Monaten eine Empfehlung zuhanden der Post ab. Dabei prüft sie unter anderem ob der Entscheid der Post die regionalen Gegebenheiten berücksichtigt.

Die Gemeinde Stein AG ist eine der Standortgemeinden des Sisslerfeldes. Im Sisslerfeld liegt die grösste zusammen­hängende Bauland­reserve der Nordwest­schweiz. Hier besteht die Möglichkeit, ein wertschöpfungs­intensives Arbeits­gebiet von über­kantonaler Bedeutung zu realisieren. Es können in Zukunft bis zu 10'000 Arbeitsplätze entstehen, damit verbunden auch eine weitere Entwicklung der Gemeinde Stein und angrenzender Gemeinden.

Stellungnahme des Bundesrates

  1. Die Schweizerische Post muss eine flächendeckende und allen zugängliche Grundversorgung in guter Qualität sicherstellen. Solange sie die Vorgaben der geltenden Postgesetzgebung einhält, erfüllt sie den Grundversorgungsauftrag.

  2. Gemäss Angaben der Post basiert die Auswahl der 170 umzuwandelnden Filialen auf verschiedenen Kriterien. Wesentlich sind dabei insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Erreichbarkeits- und Dichtevorgaben sowie die Abdeckung der Raumplanungsregionen. Aber auch wirtschaftliche Faktoren und das Kundenverhalten werden berücksichtigt.

  3. Es liegt im Interesse der Post, regionale Gegebenheiten zu berücksichtigen, um nahe an der Kundschaft zu bleiben. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze führt jedoch nicht direkt zu einer höheren Nutzung einer Poststelle, da Geschäftskunden massgeschneiderte Lösungen zur Verfügung stehen. Da sich die Zahlungs- und Kommunikationsgewohnheiten grundlegend geändert haben, kann auch ein regional bedeutendes Bevölkerungswachstum den Verkehrsrückgang in den Filialen nur verlangsamen, aber nicht aufhalten.
    Die Post ist gesetzlich verpflichtet, mit den Kantonen zur Planung und Koordination des Poststellen- und Agenturnetzes regelmässig im Dialog zu stehen. Die Kantone stellen die Kommunikation mit ihren Gemeinden sicher.