24.4314 · Interpellation · 2024-12-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Aufgrund der Tatsachen, dass Putin vom Oktober 2015 bis anfangs 2020 einen Luftkrieg gegen das syrische Volk geführt hat und dass russische Jagdflugzeuge und Bomber mit Dual-Use-Gütern aus der Schweiz hergestellt wurden, stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:
Was meint der Bundesrat angesichts der Tausenden von zivilen Opfern der russischen Luftwaffe zur Aussage des damaligen Volkswirtschaftsdirektors in der Ständeratsdebatte zu der von Karin Keller-Sutter geforderten Lockerung der Bewilligungspraxis bei Dual-Use-Gütern für Russland: „Und es darf keine ideologischen Prüfkriterien geben.“? (10.03.16)
Verpflichtet die Mitverantwortung der Schweiz, die für die betreffenden Firmen durchaus profitabel war, nicht zu einem besonders starken humanitären und Wiederaufbau-Engagement im neuen Syrien?
Ist dieses Syrien-Verhängnis der Schweiz nicht ein Grund mehr, die Waffen- und DualUse-Exportpraxis zu verschärfen statt zu lockern?
Begründung
Gemäss einem Bericht des Ukrainischen Wirtschaftssicherheitsrates (EEB), der am 16.06.22 von der „International Volunteer Community InformNapalm“ auf Deutsch veröffentlicht wurde, spielten Schweizer Unternehmen trotz den Sanktionen nach der Krim-Annexion bis 2022 eine wichtige Rolle für die russische Waffenproduktion. Dabei ging es insbesondere um Triebwerke für Kampfjets und Raketensysteme. So lieferten Schweizer Firmen Spezialmaschinen für Kusnezow, einem bedeutenden Hersteller von Flugzeugtriebwerken, die strategischen Bombern den Einsatz in Syrien ermöglichten (und in der Ukraine ermöglichen).
Dass die unverantwortliche Lockerung der Bewilligungspraxis in Syrien Leid und Zerstörung mit verursachte, verpflichtet die Schweiz zu einer grosszügigen Hilfe.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 10.05.2023 zur Interpellation 23.3310 «Dual-Use-Güter aus der Schweiz gegen die Ukraine» bereits zur Bewilligungspraxis für Dual-Use-Güter nach Russland geäussert.In seiner Antwort betonte der Bundesrat, dass die Beurteilung der Ausfuhrgesuche für Dual-Use-Güter gestützt auf die Kriterien der damals anwendbaren Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (AS 2014 2803) im Einzelfall erfolgte. Zu Fragen Anlass gaben seinerzeit Gesuche für Lieferungen von Dual-Use-Gütern an sogenannte Mischbetriebe, die nebst einer zivilen auch eine militärische Produktion unterhielten. Eine Bewilligung solcher Güter wurde gestützt auf Artikel 1 der Verordnung verweigert, wenn die Prüfung ergab, dass die Güter ganz oder teilweise für militärische Zwecke bestimmt waren. Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr, die Durchfuhr und der Transport von Dual-Use-Gütern gemäss Anhang 2 der Güterkontrollverordnung (GKV; SR 946.202.1) und von Gütern des Anhangs 1 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation sind seit Inkrafttreten der Sanktionen am 4.3.2022 verboten.Mutmassliche Widerhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine bei der Weiterleitung von Dual-Use-Gütern für militärische Zwecke wurden bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt.Der Bundesrat erachtet die bestehenden Exportkontrollbestimmungen als ausreichend. Im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit leistet die Schweiz seit 2011 in Syrien und in den Nachbarländern humanitäre Hilfe für die betroffene Bevölkerung. Die Schweiz leistete in den Jahren 2023 und 2024 in Syrien und den Nachbarländern (Libanon, Jordanien und die Türkei) Hilfe in der Höhe von 60 Millionen Franken pro Jahr. Etwa die Hälfte dieses Betrags war für Aktivitäten in Syrien und die andere Hälfte für die Nachbarländer bestimmt. Es handelt sich dabei um eine der grössten humanitären Aktionen in der Geschichte der Schweiz.In Syrien verfolgt die Schweiz seit 2011 einen Gesamt-Syrien-Ansatz, mit dem sie Menschen in Not, unabhängig von Konfliktlinien und basierend auf ihren Bedürfnissen unterstützt. Die humanitären Aktivitäten der Schweiz in Syrien beschränkten sich nicht nur auf Nothilfe: die Schweiz spielte eine Vorreiterrolle bei der Förderung eines Engagements zur Stärkung der Resilienz der syrischen Bevölkerung. Die Schweiz wird dank ihrer Präsenz in der Region, in ganz Syrien sowie der Respektierung der humanitären Prinzipien und der Modalitäten ihrer humanitären Hilfe als glaubwürdige und neutrale Akteurin wahrgenommen und ist bereit, auf neue Bedürfnisse und neue Möglichkeiten zu reagieren, die sich aus der aktuellen Situation ergeben könnten.