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24.4332 · Interpellation · 2024-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Seit der Überarbeitung des Umweltschutzgesetzes im März 2024 hat die Wiederverwendung die gleiche Priorität wie das Recycling. Das derzeitige System muss daher angepasst werden, um diese Ziele zu erfüllen. Artikel 12 Buchstabe b der Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV), der die Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Glas in der Schweiz festlegt, sieht vor, dass die Einnahmen aus der Gebühr zur Finanzierung der "Reinigung und Sortierung von intakten Glasverpackungen" verwendet werden. Doch obwohl die aktuelle Gesetzgebung dies vorsieht, wird in der Praxis aus den Einnahmen der VEG nicht die Sammlung, Reinigung und Sortierung von intakten Glasverpackungen finanziert - das derzeitige System ist vollständig auf Recycling ausgerichtet. Es gibt also keine ausreichenden finanziellen Anreize für die wirtschaftliche Entwicklung der Recyclingbranche.
Um die Kreislaufwirtschaft für Glas und die Wiederverwendung zu fördern, sollte daher ein Teil der Gelder aus der VEG an Akteure vergeben werden, die intaktes Glas wiederverwenden.

Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

  1. Beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen der Verordnungsrevisionen nach der Annahme der USG-Revision (20.433), die VEG dahingehend anzupassen, dass mit ihr Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Verpackungen, insbesondere von Glasverpackungen, wirksamer unterstützt werden können? Wie könnten die Modalitäten für die Verteilung der Gebühr so überarbeitet werden, dass sie auch der Wiederverwendung zugutekommt?

  2. Reicht die Höhe der VEG heute aus, um Recycling- und Wiederverwendungsaktivitäten abzudecken? Was wären die Folgen einer potenziellen Erhöhung der Gebühr?

  3. Beabsichtigt der Bundesrat insbesondere, den Anwendungsbereich der VGV auf alle Glasverpackungen auszuweiten oder sie durch eine umfassendere Verordnung zu ersetzen, die alle Arten von Verpackungen abdeckt, wie dies in anderen Ländern und in der Europäischen Union der Fall ist?

  4. Heute besteht eine Diskrepanz zwischen dem Auftrag und den Aktivitäten von Vetroswiss - die sich auf die Verwaltung der VEG zur Finanzierung des Recyclings und auf Kampagnen zur Sensibilisierung für das Recycling konzentriert - und den umfassenderen Zielen, die in der VGV für die VEG in Bezug auf die Wiederverwendung festgelegt wurden.
    Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um das Mandat von Vetroswiss mit den im überarbeiteten USG definierten Zielen in Einklang zu bringen, insbesondere mit dessen neuen Bestimmungen zur Vorbereitung auf die Wiederverwendung?

Stellungnahme des Bundesrates

1) und 4) Die Wiederverwendung von Getränkeverpackungen aus Glas ist in der geltenden Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) vorgesehen. Gemäss Artikel 12 Buchstabe b VGV kann bereits heute das Reinigen und Sortieren von intakten Getränkeverpackungen aus Glas mit der vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen (VEG) entschädigt werden. Beim Inverkehrbringen der gereinigten Flaschen wird jedoch die VEG erneut erhoben. Andernfalls würde Geld im System fehlen. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Wiederverwendung intakter Glasverpackungen aus ökologischer Sicht grundsätzlich sinnvoll ist. Die Verwaltung prüft derzeit, ob und wie Mehrwegverpackungen künftig sinnvoll gefördert werden könnten. 2) und 3) Die Studie «Finanzflüsse betreffend Kosten der Entsorgung von Altglas» aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass den Gemeinden für die Entsorgung von einer Tonne Altglas durchschnittliche Kosten von 122 Franken entstehen. Diesen Kosten stehen durchschnittliche VEG-Entschädigungen und Warenerlöse von 87 Franken gegenüber. Der fehlende Betrag wird über die Abfallgebühren finanziert, welche die Gemeinden erheben. Derzeit wird, abhängig vom Füllvolumen, pro Getränkeflasche aus Glas eine VEG von 2, 4 oder 6 Rappen erhoben. Wenn mit den Einnahmen aus der VEG auch das mehrfache Reinigen von Mehrweggetränkeverpackungen finanziert werden soll, wäre eine Erhöhung der Einnahmen nötig. Ferner würden die Hersteller und Importeure von Einweggetränkeverpackungen aus Glas u. a. sowohl die Sammlung und den Transport für die Verwertung der eigenen Flaschen als auch das Reinigen der Mehrwegverpackungen mitfinanzieren müssen. Die notwendige Erhöhung der VEG-Einnahmen könnte einerseits durch eine Anpassung der VEG-Tarife erzielt werden. Andererseits könnte die VEG-Pflicht auf weitere Akteure – wie beispielsweise die Importeure und Hersteller von weiteren Verpackungen aus Glas (z. B. Konfitüre-Gläser) – ausgeweitet werden. Die Verwaltung erarbeitet aktuell Massnahmen im Bereich Verpackungen, die möglicherweise noch dieses Jahr vernehmlasst werden.

Glas-Kreislaufwirtschaft. Welche Massnahmen zur Förderung und Finanzierung der Wiederverwendung? | Lexipedia | Lexipedia